Graue Busse Teil 3: Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Königslutter und der Krankenmord: „Verfahren eingestellt“

Auch nach damaliger Rechtslage stellte Hitlers formlose „Euthanasie-Ermächtigung“ vom Oktober 1939 keine ausreichende Grundlage für Tötungshandlungen dar, so dass die nationalsozialistische Euthanasie nach § 211 des Strafgesetzbuches unter den Mordtatbestand fiel. Nach dem Krieg wurde die Rolle, die der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Königslutter (LHP) bei den Krankenmorden zukam, mittels zweier Ermittlungsverfahren des Landgerichts Hannover untersucht, die in den Jahren 1948 bis 1950 sowie in den 1970er Jahren stattfanden (NLA Ha Nds. 721 Hannover Acc. 90/99 Nr. 20, Nds. 721 Hannover Acc. 90/99 Nr. 170/1-5). Einem Erlass des niedersächsischen Justizministers von 1948 folgend, wurden die Euthanasie-Verbrechen zentral durch die Staatsanwaltschaft Hannover bearbeitet.

Das erste Verfahren (2 Js 184/48 = 2 Js 80/50) hatte zum Gegenstand, inwieweit Ernst Meumann als Direktor sowie die Anstaltsärzte Robert Müller und Fritz Barnstorf sich der strafbaren Mitwirkung an Euthanasiemassnahmen schuldig gemacht hatten. Zu den Beschuldigten gehörte auch Ministerialrat a.D. Gerhard Marquordt von der früheren Braunschweigischen Landesregierung. Da sich Ernst Meumann noch in Kriegsgefangenenschaft befand, wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Robert Müller, der nach seiner Rückkehr aus der Berliner Euthanasie-Zentrale in der LHP nicht wieder Fuß hatte fassen können und sich als Träger des „Goldenen Parteiabzeichens“ mit seinen beruflich ehrgeizigen Plänen schon vor Kriegsende gescheitert sah, hatte im Juni 1945 Selbstmord begangen.

Direktor der LHP Ernst Meumann (1900–1965) (NLA WF).

Noch war der Staatsanwaltschaft das alleinige Ziel jener sechs Transporte zwischen Mai und August 1941 – Bernburg – nicht bekannt, und noch glaubte man, dass „nur“ etwa 90% der durch die sogenannte Gemeinnützige Krankentransport GmbH aus Königslutter verlegten mehr als 420 Kranken der Vernichtung zum Opfer gefallen seien.

Wie Gerhard Marquordt, der damals für das Anstaltswesen im Land Braunschweig Verantwortliche und im Organisationsplan des Bernburger Tötungsarztes Eberl ausdrücklich als „eingeweiht“ erwähnte Beamte in Vernehmungen angab, war „der Gesundheitsabteilung des Braunschweigischen Ministeriums des Innern […] nicht bekannt geworden, daß Kranke der beiden genannten braunschweigischen Anstalten [Königslutter und Neuerkerode – S.W.] für Geisteskranke bzw. Schwachsinnige und Epileptiker nach der Verlegung in andere Anstalten als unheilbare oder lebensunwerte Kranke getötet worden sind.“ (NLA HA Nds. 721 Hannover Acc. 90/99 Nr. 20). Auch konnte sich Marquordt nicht mehr daran erinnern, dass er von Dr. Eberl Transportakten für aus Königslutter abzutransportierende Kranke erhalten habe.
Am Ende ließ sich der Staatsanwaltschaft Hannover zufolge dem Beschuldigten nicht widerlegen, dass er anfangs der Meinung gewesen sei, die von Berlin angeordneten Verlegungen hätten anderweitige Gründe gehabt. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte am 25. Mai 1949. Gerhard Marquordt, den der Entnazifizierungshauptausschuss schon 1947 in die Kategorie IV (Mitläufer) eingestuft hatte, starb 1950 mit 69 Jahren als Pensionär in Braunschweig.

Ministerialrat Gerhardt Marquordt (1881–1950), im Staatsministerium zuständig für das Anstaltswesen (NLA WF).

Auch gegen Fritz Barnstorf wurde ein erstes Mal Ende der 1940er Jahre ermittelt. Zwar ist sein Name in den Transportakten nirgendwo zu finden, doch ist er der einzige Arzt, der von November 1940 an über die Zeit der sechs Transporte in die Tötungsanstalt Bernburg hinweg bis zum Kriegsende (und weit darüber hinaus) in der LHP Dienst tat. Dabei war Barnstorf in dieser Zeit insbesondere für die Frauenstation verantwortlich, vertrat aber hin und wieder auch auf der Männerstation. Seinen Angaben zufolge hatte er erst von Sommer 1941 an – also etwa zur Zeit des Gasmordstopps vom 24. August 1941 – mit dem Ausfüllen jener Meldebogen begonnen, auf deren alleiniger Grundlage externe Gutachter über Tod und Leben der Patienten entschieden. Da die Staatsanwaltschaft Barnstorf nicht widerlegen konnte, dass auf Grund der von ihm persönlich ausgefüllten Meldebögen keine Kranken mehr abtransportiert worden waren, wurde auch dieses Verfahren am 25. Mai 1949 eingestellt.

Nachdem Ernst Meumann 1950 aus der Kriegsgefangenenschaft zurückgekehrt war, wurde auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Er stand unter dem Verdacht, sich eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gemacht zu haben, da er in Kenntnis der Massentötungen Patienten der ihm unterstehenden Anstalten Königslutter und Neuerkerode der Euthanasie-Zentrale in Berlin überantwortet hatte.

Auch hier sollte es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen. Zwar gab Ernst Meumann zu, trotz der ihm bekannten Tötungsmaßnahmen die Meldebögen seiner Anstaltsärzte unterschrieben und die gewünschten Verlegungen veranlasst zu haben. Das Verfahren gegen ihn wurde aber dennoch am 20. Juni 1950 eingestellt, weil ihm nicht zu widerlegen war, „dass er die Aktion aus innerer Überzeugung abgelehnt und nur deshalb mitgewirkt hat, um durch seine Teilnahme einen ausschließlich sittlich motivierten Widerstand zu leisten.” (NLA Wo 330 N Zg. 2013/036 Nr. 49)

Ernst Meumanns beruflicher Werdegang führte ihn schon bald wieder in eine leitende Stellung. Inzwischen zum Obermedizinalrat aufgestiegen, war er von 1953 bis 1956 als Sonderbeauftragter des Niedersächsischen Sozialministers mit dem Ausbau der psychischen Hygiene betraut. 1954 wurde er Direktor des Niedersächsischen Landesfürsorgeheims in Moringen. Aus Krankheitsgründen vorzeitig pensioniert, starb Ernst Meumann 1965 mit 64 Jahren.

Die Verfahren, in denen sich Barnstorf und Meumann sowie Gerhard Marquordt wegen der Transporte in die Tötungsanstalt Bernburg hatten verantworten müssen, lagen schon mehr als 20 Jahre zurück, als in einem Hamburger Prozess gegen den ehemaligen Direktor der Alsterdorfer Anstalten neues Beweismaterial zu Königslutter auftauchte. Es ging dabei um den Tod von 81 Kranken aus Hamburg-Langenhorn, die als Angehörige zweier Transporte mit insgesamt 100 Personen noch kurz vor dem überraschenden Gasmordstopp am 29. Juli und 14. August 1941 in Königslutter eingetroffen und dort innerhalb weniger Monate gestorben waren. Erneut nahm die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen gegen Fritz Barnstorf auf sowie erstmalig auch gegen einen wesentlich größeren Personenkreis der Anstalt (11 Js 10/74). Ermittelt wurde diesmal wegen möglicher Tötungen in der LHP selbst. 107 Pflegepersonen hatten Meumann während des Krieges unterstanden, mehr als 65 Zeugen konnten 30 Jahre nach den Ereignissen – vielfach ein zweites Mal – vernommen werden.

Fritz Barnstorf (1901–1982), Arzt in der LHP von 1940 bis 1964 (STA Kgsl.).

Wenn in einem überschaubaren Zeitraum ein ungewöhnlich hoher Anteil einer bestimmten Patientengruppe stirbt, liegt der Verdacht auf Tötungshandlungen immer nahe. Weitere „verdächtige“ Transporte als jene beiden aus Langenhorn wurden dennoch nicht verhandelt: nicht das Schicksal jener nach dem Gasmordstopp in Königslutter zurückgebliebenen 44 Frauen aus Schleswig, die eigentlich nach Bernburg hätten transportiert werden sollen und von denen bis Kriegsende 43 umkamen, auch nicht der Transport aus Neuerkerode vom 16. April 1943, den fünf Kranke (von insgesamt sechs) nicht einmal um zwei Jahre überlebten.

Trotz der erschreckenden Zahlen konnten in dem Verfahren gegen Fritz Barnstorf und andere jedoch keine ausreichenden Beweise dafür gefunden werden, dass die 81 Langenhorner Patienten oder ein Teil von ihnen  v o r s ä t z l i c h getötet worden waren: Nach eigenem Bekunden hatte keiner der angehörten Zeugen etwas Verdächtiges wahrgenommen – angeblich waren nicht einmal Gerüchte in Umlauf gewesen. Zwar ließe sich der Verdacht auf vorsätzliche Tötungen durch die hohe Sterbeziffer begründen, als Beweis genügte sie jedoch nicht. Am 12. März 1975 heißt es daher: „Da mithin kein hinreichender Tatverdacht für die Beteiligung der Ärzte und des Pflegepersonals der Anstalt Königslutter an den sogenannten ,wilden Tötungen‘ besteht, ist das Verfahren einzustellen.“ (NLA Ha Nds. 721 Hannover Acc. 90/99 Nr. 170/1).

Der Arzt und bekennende Christ Barnstorf, der in zwei Gerichtsverfahren zur Rolle der Anstalt Königslutter bei der Euthanasie nicht als Täter verurteilt wurde, hätte ein Zeitzeuge werden können – er wurde es nicht. Stattdessen verfasste der vielseitig Interessierte mehrere kriminal-psychiatrische Gutachten und zahlreiche heimatkundliche Abhandlungen (darunter im Braunschweigischen Jahrbuch Bd. 53/1972 einen Aufsatz über Dr. Urban Brückmann, den Leibarzt dreier Braunschweiger Herzöge), hielt Vorträge (davon mindestens zwei auch für den Braunschweigischen Geschichtsverein) und blendete 1965 als Chronist zur Hundertjahrfeier der LHP die mehr als 420 Bernburger Toten des Jahres 1941 und die hohen Sterberaten der Folgezeit konsequent aus. Seinem Vorgesetzten Ernst Meumann bescheinigte er vielmehr, er habe „in den schlimmen Jahren […] das Notdürftigste für die Anstalt und ihre Kranken“ getan („Das Niedersächsische Landeskrankenhaus Königslutter 1865–1965“, Braunschweig 1965).
Bis zum Eintritt in den Ruhestand sollte Fritz Barnstorf in der Anstalt Königslutter (heute „AWO-Psychiatriezentrum“) weiter als Psychiater, Obermedizinalrat seit 1952, zeitweise auch als stellvertretender Direktor tätig sein. Zu seinem 70. Geburtstag wurde er als Arzt, Heimatforscher, engagierter Kommunalpolitiker und Mitglied der Landessynode vielfach gewürdigt. Fritz Barnstorf wurde 80 Jahre alt und starb 1982 in Königslutter.

Susanne Weihmann

(Beitragsbild: NS-Tötungsanstalt Hartheim, Abholungsbus mit Fahrer, Foto Niedernhart Prozess. Quelle: Dokumentationsstelle Hartheim)


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