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Graue Busse Teil 1: Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Königslutter und der Krankenmord: Nur eine Durchgangsanstalt?

Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Königslutter um 1938. (StA Kgsl.)

In die Euthanasiemaßnahmen des Dritten Reiches war die Heil- und Pflegeanstalt Königslutter (LHP) als einzige staatliche Anstalt des Landes Braunschweig mit einbezogen. Sie übernahm die Aufgabe einer Zwischen- oder Durchgangsanstalt, um die zu Ermordenden aus Tarnungsgründen über einen Umweg in die „zuständige“ Tötungsanstalt zu transportieren. Der Direktor der LHP, Ernst Meumann, hatte an zwei die Euthanasiemaßnahmen vorbereitenden Tagungen in Berlin teilgenommen und war über das Mordprogramm informiert.

Die organisatorischen Vorbereitungen der „Aktion T4“ zur Ermordung angeblich lebensunwerter Menschen durch Gas begannen im Oktober 1939 mit dem so genannten „Führererlass“. Zu seiner Umsetzung waren zunächst reichsweit über jeden erwachsenen Heimbewohner, der seit mehr als fünf Jahren in der Einrichtung lebte, in Anstaltsbetrieben nicht zu beschäftigen war und an Krankheiten litt wie Schizophrenie, Epilepsie, aber auch senilen Erkrankungen und anderen, ein Meldebogen auszufüllen.

Gesteuert wurde die „Aktion T4“ von der Euthanasie-Zentrale in Berlin, deren Adresse Tiergartenstraße 4 der Aktion ihren Namen gegeben hatte. (Mit Ernst Klee verwende ich den Begriff Euthanasie ohne Anführungszeichen, da er sich ohnehin nicht mehr im Sinne von Sterbehilfe verwenden lässt.) Externe Gutachter werteten die Meldebögen aus und entschieden mit einem einfachen Plus oder Minus über Leben (-) und Tod (+) der Kranken, ohne auch nur einen von ihnen gesehen oder auch nur eine Krankengeschichte gelesen zu haben. Ausschlaggebend für das Überleben war vor allem das Kriterium der Arbeitsfähigkeit im Anstaltsbetrieb.

Dabei galt die erste reichsweite Tötungsmaßnahme im Rahmen von „T4“ den jüdischen Anstaltsinsassen – in einer besonderen Rubrik wurde von den Meldebögen auch die Abstammung erfasst. Mit 1.800 Toten war diese Maßnahme nicht nur die erste größere Euthanasieaktion im Reich, sondern auch der erste systematische Massenmord an Juden. Im Zuge dieser Aktion wurde am 21. September 1940 auch der Braunschweiger Jude Konrad Heymann zur Sammelstelle Wunstorf gebracht. Heymann war Patient der LHP und ihr erster Kranker, der den Euthanasiemaßnahmen zum Opfer fiel: Am 27. September 1940 wurde Heymann mit einem Sammeltransport in die Tötungsanstalt Brandenburg gebracht und dort ermordet. Zwei weitere, ebenfalls für diesen Transport vorgesehene Jüdinnen waren kurz zuvor in Königslutter verstorben.

Die Häuser 5 und 6 (heute 3 und 4) dienten der Unterbringung von Durchgangspatienten. Die Leichenhalle ist nicht mehr vorhanden. (StA Kgsl.)

Die eigentlichen „planwirtschaftlichen Verlegungen“, wie die „T4“-Transporte verschleiernd genannt wurden, begannen im Gebiet des heutigen Niedersachsens Anfang März 1941. Dabei diente das System der Zwischenanstalten auch dazu, die Tötungseinrichtungen – passend zu den vorhandenen Kapazitäten – kontinuierlich und störungsfrei mit Patienten zu beliefern. Die Zwischenanstalt Königslutter war der Tötungsanstalt Bernburg zugeordnet, wenn sie auch für Bernburg mit seinen insgesamt 14.000 Toten von nur geringer Bedeutung war. Zwischen Mai und August 1941 trafen in Königslutter insgesamt sechs Transporte mit jeweils zwischen 30 und 97 Personen ein. Sie kamen aus Schleswig, Neustadt und Hamburg-Langenhorn. Ebenfalls im Mai 1941 setzten nach dem von Dietmar Schulze für Bernburg erstellten Kalendarium (Dietmar Schulze, „`Euthanasie´ in Bernburg“, Essen 1999) die Transporte nach Bernburg ein. Bis zu dem von Hitler am 24. August 1941 überraschend verfügten Gasmordstopp sollten ebenfalls sechs Transporte mit insgesamt mehr als 420 Personen die LHP in den bekannten „grauen Bussen“ aus Reichspostbeständen verlassen und noch am Ankunftstag in Bernburg getötet werden.

Dabei verdeckt die Bezeichnung „Durchgangsanstalt“ jedoch, dass nicht nur die ersten 70 Kranken, die am 19. Mai von Königslutter aus in den Tod geschickt wurden, ausschließlich eigene Patienten der LHP waren – offenbar ging es der Anstaltsleitung darum, Platz zu schaffen für die zu erwartenden Durchgangspatienten aus Norddeutschland. Auch noch viele weitere Kranke aus dem Land Braun-schweig sollten in Bernburg den Gastod sterben: Mit Konrad Heymann handelt es sich um insgesamt 187 eigene Patienten der LHP, die auf diese grausame Weise den Tod fanden. Von den Opfern aus dem Land Braunschweig wird der zweite Teil meines Beitrags handeln.

Die Transportlisten wurden in der Berliner Euthanasie-Zentrale zusammengestellt und vom Leiter Bernburgs Irmfried Eberl, dem späteren Kommandanten des Vernichtungslagers Treblinka, an den zuständigen Ministerialrat Gerhard Marquordt sowie an Direktor
Meumann weitergeleitet. Gerhard Marquordt, über dessen Schreibtisch alle Transportlisten und so manche Schreiben von verzweifelten Angehörigen liefen, ist namentlich als „eingeweiht“ in einem Organisationsplan Eberls erwähnt. Der Lutteraner Arzt Robert Müller, der von November 1940 bis September 1943 zur Euthanasie-Zentraldienststelle nach Berlin abgeordnet wurde, nahm daneben auch an Selektionen in Neuerkerode teil. Vermutlich war er auch an den späteren Tötungen in der LHP selbst beteiligt.

Alle in Bernburg eintreffenden Patienten wurden noch am Ankunftstag mit Kohlenmonoxid getötet. Das bis zu 20 Minuten dauernde qualvolle Sterben konnte vom Personal durch ein kleines Sichtfenster beobachtet werden. Die baulichen Reste der Tötungsanlage einschließlich der als Duschraum getarnten, 14 qm großen Gaskammer sind noch erhalten und Teil der auf dem Gelände der heutigen Fachklinik für Neurologie und Psychiatrie gelegenen Gedenkstätte.

Die Gaskammer in Bernburg. Das Sichtfenster befindet sich hinter der Tür. (Foto: Jochen Weihmann)

Gräber sucht man in Bernburg vergebens, aufgrund der laufenden Beschickung der Verbrennungsöfen gibt es auch keine Asche, die Verstorbenen individuell zugeordnet werden könnte. Tatsächlich wurde ein Großteil dieser Asche auf eine Müllhalde in Gröna gebracht (seit 2010 ein Ortsteil Bernburgs) und ist heute mit einem Sportplatz überbaut.

An die Angehörigen wurden so genannte Trostbriefe, die zu Tarnungszwecken falsche Sterbedaten und –orte sowie eine fiktive Todesursache enthielten, manchmal auch Asche verschickt. Die stets später angesetzten Sterbedaten erfüllten zusätzlich den Zweck, die Kostenträger zu einer Zahlung über den tatsächlichen Todeszeitpunkt hinaus zu veranlassen – ein Täuschungsmanöver, das zur Finanzierung der Gasmordaktion diente.

Doch auch nach dem Gasmordstopp sollte im Reich das Töten fortgesetzt werden: So wurden zum Beispiel unerwünschte KZ-Häftlinge und geisteskranke Ostarbeiter mit Gas ermordet. Aber auch in den Anstalten selbst wurde von nun an getötet. Nicht länger von Berlin aus gesteuert, sondern in dezentralen Einzelmaßnahmen mit Medikamenten, durch Nahrungsentzug oder Vernachlässigung.
Wie erdrückende Indizien nahelegen, wurde auch in Königslutter auf diese Weise gemordet. Nicht zuletzt hohe Sterblichkeitsraten von Transporten, die nach dem Gasmordstopp nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach Bernburg zur Vernichtung überführt werden konnten, sprechen für sich. Wenn in einem überschaubaren Zeitraum ein ungewöhnlich hoher Anteil einer bestimmten Patientengruppe stirbt, dann liegt der Verdacht auf Tötungshandlungen nahe. Welche Ermittlungsverfahren nach dem Krieg gegen Ärzte und Personal der Landes-Heil- und Pflegeanstalt eingeleitet wurden und wie sie endeten, davon handelt der dritte Teil dieses Beitrags.

Susanne Weihmann


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Roxane Berwinkel (11. Juni 2018). Graue Busse Teil 1: Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Königslutter und der Krankenmord: Nur eine Durchgangsanstalt? Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl2x


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