Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Kriegsverbrechen in Roselies. Ein Streit um das rechte Gedenken?

Blick auf die ehemalige Roselies Kaserne in Braunschweig

Auf der Mitgliederversammlung des Geschichtsvereins am 27.04.2017 wurde auch der Beitrag von Helmut Kramer und Peter Rosenbaum im Braunschweig Spiegel (13.01.2017) diskutiert. Der vehementen Kritik der beiden Autoren an Ausrichtung und Tätigkeit des Vereins begegnet der Vorstand mit einer Analyse des Artikels und der darin geführten Argumentation.

Der folgende Text wurde in der Mitgliederversammlung vorgetragen und ist hier mit Zustimmung des Vorstands im Wortlaut wiedergegeben.

Am Freitag, dem 13. Januar 2017, veröffentlichten Peter Rosenbaum, Lokalpolitiker der BiBS in Braunschweig, und Dr. Helmut Kramer, pensionierter Richter und Mitglied im Braunschweigischen Geschichtsverein, im „Braunschweig-Spiegel“, einem Internetmagazin verschiedener Braunschweiger Bürgerinitiativen, eine Auseinandersetzung mit dem Geschichtsverein. Sie beziehen sich auf Band 96 des Braunschweigischen Jahrbuchs und den Beitrag von Ole Zimmermann über „Das Gefecht von Roselies am 22. August 1914“.

Den eigentlichen Inhalt dieses Beitrages kritisieren sie nicht. Ihnen fehlt aber eine kritische Rezeptionsgeschichte der Ereignisse in Roselies. Sie fragen: „Gehörte nicht auch die Nachgeschichte der Verbrechen in Belgien zum satzungsgemäßen Aufgabenbereich des Braunschweigischen Geschichtsvereins?“
Sie stellen die These auf: „Das deutsche Kriegsverbrechen in Belgien [unklar ob hier Roselies gemeint ist oder ein Kollektivsingular] bildete den Auftakt für alle weiteren deutschen Kriegsverbrechen, sowohl im ersten Weltkrieg, als dann auch im zweiten Weltkrieg von 1939-1943.“ Sie fügen eine zweite These ein und ziehen daraus eine Schlussfolgerung: „Und weil das Verbrechen ungesühnt blieb (nicht einmal von den Historikern beachtet) ermunterte es geradezu, weitere Verbrechen zu begehen, bis schließlich zu den Verbrechen, die gegenüber den vielen Millionen polnischer und sowjetischer Kriegsgefangener in den Jahren 1939-1941 verübt wurden.“ Eine Begründung der beiden Thesen wird nicht geboten, ist aber auch nicht entscheidend, denn sie machen Zimmermann (und dem Geschichtsverein?) zum Vorwurf, dass die unrühmliche „Nachgeschichte“ in Deutschland, insbesondere in Braunschweig „völlig verschwiegen“ worden sei.
Nach einem Formulierungsvorschlag, der „Braunschweiger Würdenträger“ der vergangenen hundert Jahre anklagt, das Gefecht bei Roselies zur militärischen Traditionspflege genutzt zu haben, folgt die Frage: „Und wurde diese Art Tradition in der Vergangenheit nicht auch durch Braunschweiger Oberbürgermeister aufgepäppelt?“

Dazu ist zunächst zu bemerken, dass die Hintergründe für die 1938 erfolgte Benennung der 2003 geschlossenen Roselieskaserne in Braunschweig immer bekannt waren. Die Geschichte des Namens wurde im Zuge der Gestaltung des dortigen Baugebietes sogar in der Braunschweiger Zeitung thematisiert.

2013 dann wurden in der Sache unzutreffende Behauptungen über von aus Braunschweig stammenden Soldaten verübte Massaker öffentlich verbreitet. Es ist dem Engagement von Braunschweigischem Landesmuseum und Braunschweigischem Geschichtsverein, in erster Linie aber von Herrn Zimmermann zu danken, dass hier Fakten und Fiktionen voneinander geschieden werden konnten. Die Ergebnisse der Arbeit von Herrn Zimmermann sind übrigens nicht nur im Jahrbuch publiziert worden, sondern 2015 auch in einer Veranstaltung des Geschichtsvereins im Landesmuseum unter großer öffentlicher Anteilnahme intensiv diskutiert worden.

Zurück zum Text der Herren Rosenbaum und Dr. Kramer: Die Autoren lenken ihren Blick auf den Geschichtsverein, als Herausgeber des Jahrbuchs. Sie fragen: „Was ist denn dieser Geschichtsverein für eine Vereinigung?“ Und antworten: „Den Kern des Vereins bilden die Archivare.“ Dadurch scheinen sie einen Erklärungshorizont zu öffnen, der freilich nicht näher beschrieben wird. Beim Braunschweigischen Geschichtsverein handele es sich um einen steuerbegünstigten Verein, der öffentlich unterstützt werde. Es folgen eine unzutreffende Vermutung und eine falsche Behauptung: 1. „Aufwendungen für die Geschäftsführung des Vereins fallen wohl kaum an.“ 2. „… die gesamte Arbeit (einschließlich des Equipments) wird im Staatsarchiv geleistet“. Es schließt sich der Satz an: „Ausweislich der Chronik des Geschichtsvereins wurde das Jahrbuch auch noch mit 9.997,55 € bezuschusst.“ Aus dem Zusammenhang muss man schließen, dass das nicht mehr existente Staatsarchiv diesen Zuschuss geleistet habe. Das ist ebenfalls falsch.
Auf dieser Grundlage erfolgt der Angriff gegen den Geschichtsverein: „Politisch und vergangenheitspolitische neutrale Historiker und Archivare dürfen, wenn sie die Ausgewogenheit wahren wollen, den Blick nicht so sehr in früheren Jahrhunderten kleben lassen, wie dies aber seit jeher bei dem Braunschweigischen Geschichtsverein der Fall ist. Wobei der Geschichtsverein immer im Gleichschritt mit der jeweils dominierenden Vergangenheitspolitik geht, manchmal noch sogar in jahrzehntelangem Nachklapp.“
Dieses Verdikt geht offenbar davon aus, dass aus dem Status eines gemeinnützigen Vereins die Verpflichtung erwachse, in nicht näher spezifiziertem Umfang zeithistorische Themen zu behandeln. Nicht zuletzt sei die Geschichte des Geschichtsvereins selbst ein Forschungsthema (was unbedingt richtig ist). Es folgt eine merkwürdige Verknüpfung:
„Da gibt es einen interessanten Namen: Dr. Friedrich A. Knost: Knost war Vizepräsident des im Jahre 1934 gegründeten Reichssippenamt, das mit der Letztentscheidung (Abstammungsbescheid) über den Grad der Zugehörigkeit zur ‚jüdischen Rasse‘ oft Herr über Tod und Leben …“ Soll dadurch suggeriert werden, dass Knost, 1956-1965 Präsident des Verwaltungsbezirks Braunschweig, in dieser Zeit Vorsitzender des Geschichtsvereins (wie auch des Harzvereins) gewesen sei, weil er in der NS-Zeit bestimmte Funktionen innegehabt hatte? Übrigens gab es das Amt eines Vizepräsidenten des Reichssippenamtes nicht.
Danach zitieren die Autoren einen Glückwunsch zu Knosts 80. Geburtstag, der 1979 im Braunschweigischen Jahrbuch erschienen ist. In das Zitat fügen sie – ohne das kenntlich zu machen – einen kommentierenden Satz ein, der dieses verfälscht.
Ein zweiter Beitrag des Jahrbuches, Band 96, der die Kritik der Autoren hervorruft, ist der Aufsatz von Dieter Lent „Zur Kriegsbilanz der Landesregierung [!] Braunschweig im Zweiten Weltkrieg“. Lent zitiert darin eine Studie zur Motivation deutscher Soldaten in den beiden Weltkriegen. Rosenbaum und Kramer nehmen das nicht wahr und behaupten, Lents Herz hänge an den altüberlieferten Soldatentugenden. Der Artikel schließt mit einem Raisonnement über moderne Kriegsführung.

In diesem Artikel werden unwahre Behauptungen aufgestellt, Zitate manipuliert bzw. als Meinungen dem Zitierenden untergeschoben und Zusammenhänge suggeriert, die nicht bestehen.
Davon abgesehen, wird dem Geschichtsverein unterstellt, einem (von wem formulierten?) öffentlichen Auftrag nicht nachzukommen. Der Subtext ließe sich vielleicht so zusammenfassen: Der Geschichtsverein ist das Instrument einer reaktionären Obrigkeit, das den ideologischen Vorstellungen der Verfasser gefügig gemacht werden müsste.

Die Autoren verkennen, dass es sich beim Braunschweigischen Geschichtsverein um einen Mitgliederverein handelt, der auf die Aktivität seiner Mitglieder (zu denen Dr. Kramer wie erwähnt zählt) angewiesen ist. Der Geschichtsverein kann unter günstigen Umständen Projekte durchführen (wie zur Zwangsarbeit, zur Sondergerichtsbarkeit etc.), aber er kann nicht die Forschungen zur braunschweigischen Geschichte lenken. Eine gelenkte Forschung wäre auch (zumal wenn die Ergebnisse vorgegeben würden) mit der Freiheit der Forschung, einem pluralistischen Geschichtsbild und einer demokratischen Gesinnung unvereinbar.

Brage Bei der Wieden (1. Vorsitzender), Henning Steinführer (Mitglied des Beirats)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Roxane Berwinkel (10. Mai 2017). Kriegsverbrechen in Roselies. Ein Streit um das rechte Gedenken? Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pl2j


Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. Werner Heinemann sagt:

    Bzgl. der inzwischen in ein politisches Fahrwasser abgeglittenen Diskussion um die Vorgänge in Roselies möchte ich folgenden Hinweis geben:
    Ich habe soeben die Lektüre eines Buches abgeschlossen, nach der ich erhebliche Zweifel habe, ob die bisherige Beurteilung der Kriegsverbrechen gegen belgische Zivilisten im August 1914, wie sie bislang unisono in der wissenschaftlichen Literatur vertreten wird, nicht einer differenzierteren Neubewertung bedarf. Dies schließt z.B. auch die Vorgänge um Roselies ein, die für Braunschweig eine gewisse Bedeutung haben.
    Es handelt sich um das Buch von Ulrich Keller, „Schuldfragen – Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914.“ Das Buch ist 2017 im Schöningh-Verlag mit einem Vorwort von Gerd Krumeich erschienen.
    Aufgrund einer Heranziehung von bislang nicht beachteten oder als parteilich qualifizierten Quellen im Staatsarchiv Berlin, sowie von Aussagen deutscher Soldaten vor dem Reichsgericht in Leipzig und der Plausibilitäts-Überprüfung alliierter Quellensammlungen kommt Keller zu dem Ergebnis, daß nach dem völkerrechtswidrigen Überfall Belgiens durch deutsche Truppen es durchaus einen Franctireur-Widerstand von Teilen der Zivilbevölkerung gegeben habe, dem von deutscher Seite mit Erschießungen und Hinrichtungen begegnet worden sei. Derartige irreguläre Freischärler-Übergriffe, wurden bisher von der Forschung zurückgewiesen und noch das Standardwerk von Horne und Kramer, „Deutsche Kriegsgräuel 1914.Die umstrittene Wahrheit“ aus dem Jahr 2004 deklariert den Franctireur-Vorwurf der deutschen Seite allein als kollektivpsychologische Psychose zur Rechtfertigung von Kriegsverbrechen.
    Folgt man allerdings Keller, so gab es nicht nur vereinzelt bewaffneten Zivilwiderstand, der nicht durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt war.
    Mir kommen zwar beim Lesen bestimmte Schlußfolgerungen zu eindeutig und kurzschlüssig vor, dennoch hat m.E. der Gesamttenor Gewicht und auch die vorgenommene Quellenabwägung wird man nicht einfach beiseite schieben können. Dafür spricht auch, daß mit Gerd Krumeich als Vorwortgeber ein doch recht seriöser und bekannter Historiker fungiert.
    Vielleicht bietet das Buch von Keller den Anlaß, die bisher so festgefügte Forschungskulisse zu hinterfragen und auch den politischen Aktivisten die ideologische Gewißheit streitig zu machen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.