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10 Jahre Novellierung des Personenstandsgesetzes

Gewiss werden Sie sich jetzt fragen, was dieses “Jubiläum” mit landesgeschichtlicher Forschung zu tun hat. Mit Ereignissen historischen Ausmaßes eher nicht, aber wohl mit Personen, mit ihrer Herkunft, ihrem Schicksal und ihrer Familie.

Seit dem Erlass des Personenstandgesetzes (PStG) 1875, ist jeder einzelne von uns in den Registern der Standesämter erfasst.

2007 regelte die am 19. Februar in Kraft getretene Novellierung des PStG die dauerhafte Aufbwahrung der Personenstandsregister neu.

Im Gegensatz zu den seit 1875 geltenden Bestimmungen, die besagen, dass die Personenstandsbücher dauerhaft in den Standesämtern vorzuhalten sind, müssen diese nun nach Ablauf bestimmter Fristen den zuständigen öffentlichen Archiven angeboten (§ 7 Abs. 3 PStG) werden. Der Fortführung der Register – bis dahin erfolgte sie ohne zeitliche Beschränkung – wurde nun Fristen gesetzt (§ 5 Abs. 5 PStG): 80 Jahre für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister, 110 Jahre für Geburtenregister und 30 Jahre für Sterberegister.

Mit dem Zeitpunkt der Übernahme ins Archiv sind die Register Archivgut geworden. Es gelten damit Nutzungsbedingungen nach dem Archivrecht. Die Register sind öffentlich einsehbar und recherchierbar.

Zu den Personenstandsregistern werden sog. Sicherungsregister geführt. Man unterscheidet daher zwischen Erstregistern (Personenstandsregistern) und Zweitregistern (Sicherungsregistern). Nach § 7 Abs. 1 PStG müssen sie getrennt von einander aufbewahrt werden.

Sind die Erstregister immer dem zuständigen Kommunalarchiv anzubieten, werden die Zweitregister in der Regel von den staatlichen Archiven, d. h. den Landesarchiven übernommen. Diese treten auch ein, wenn für die Übernahme der Erstregister kein kommunales Archiv vorhanden ist.

Mit der Niedersächsischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG) vom 11.12.2008 trat die Novellierung des PStG am 01.01.2009 für das Land Niedersachsen in Kraft.

In der Region Braunschweig ist für eine Reihe von Städten und Gemeinden das Niedersächsische Landesarchiv (NLA) Wolfenbüttel zuständig und übernimmt seit 2009 die Erstregister dieser Kommunen. Die Zweitregister wurden nach Pattensen, der Außenstelle des Standorts Hannover, überstellt. Von einigen Städten und Landkreisen mit eigenen Archiven wurden die Zweitregister übernommen. Für den Archivneubau am Standort Stade hatte man Kapazitäten eingeplant, diese Zweitregister dorthin zu verlagern. Der Bau ist fertig, die Überstellung steht kurz bevor.

Eine Übersicht über die im NLA Wolfenbüttel lagernden Personenstandsregister finden Sie hier.

Die Novellierung des Personenstandsgesetzes forderte nicht nur  die Lagerkapazität der Archive heraus, denn es waren keine geringen Mengen, die plötzlich auf die Magazine einströmten, sondern machte auch eine zeitnahen Erschließung notwendig. Denn eine unmittelbare Beauskunftungspflicht bestand nach wie vor. Das Niedersächsische Landesarchiv hat hier über automatisierte Verfahren des Datenimports in sein Archivsystem rasch reagieren und die Beauskunftung nach dem Eingang der Register zeitnah sicherstellen können.

Doch auch die Beauskunftung hat sich im Vergleich zu den Standesämtern verändert. Personenstandurkunden kann das Archiv nicht ausstellen. Nach Ablauf der Fortführungsfristen können aus den Registern lediglich Kopien der Einträge, auf Anforderung beglaubigt, angefertigt werden, die in Rechtssachen aber den Urkunden gleich gestellt sind.

Über die Nutzungsbedingungen und Gebühren bei der Beauskunftung im NLA Wolfenbüttel informiert ebenfalls die Website.

Anfragen kommen aus unterschiedlichen Bereichen und steigen stetig. Es sind vor allem Erbenermittler und Familienforscher, die um Auskunft ersuchen. Auch die historisch prosopgrafische Forschung hat die Personenstandsregister für sich entdeckt. Denn sie sind eine besondere Quelle. Sie sind Überrest eines Verwaltungsaktes, der zugleich den Lauf eines ganzen Lebens dokumentiert einschließlich der in den Einträgen gemachten amtlichen Vermerke, der sog. Beschreibungen, die oft die einzigen Anhaltspunkte für die Recherche nach weiteren Daten und Familienmitgliedern bilden.

Für die regionale Forschung, gerade wenn sie die Personen hinter den großen Ereignissen der Geschichte fassen will, sind die Personenstandsregister von unschätzbarem Wert. Dass sie in dieser Weise verfügbar und auswertbar sind, verdanken wir der Novellierung des PStG von 2007.

Roxane Berwinkel


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Roxane Berwinkel (28. März 2017). 10 Jahre Novellierung des Personenstandsgesetzes. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pl2h


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