Hexenwahn im Braunschweiger Land: ein Kriminalfall
Im Allgemeinen betrachtet man die Hexenverfolgung als ein Phänomen der Frühen Neuzeit. So wurde die „letzte Hexe“ Braunschweigs im Jahr 1698 enthauptet.
Dass der Hexenwahn aber auch noch Jahrhunderte später im Land Braunschweig grassierte, beweist eine Akte, die sich im Niedersächsischen Landesarchiv Wolfenbüttel befindet (30 Neu Fb. 6 Nr. 836).
Das Distriktsgericht Holzminden sandte im Jahr 1827 Untersuchungsakten wegen ärztlicher Pfuscherei und versuchten Mordbrands, begangen durch den Kuhhirten Ludwig Specht, den
Ortsvorsteher Conrad Hansmann und seinen Sohn Friedrich, alle aus Dölme (Weser), an das übergeordnete Landesgericht Wolfenbüttel zur weiteren Entscheidung.
Die Prozessakten sind im Original leider nicht erhalten, die Untersuchungsunterlagen bieten aber genügend
Informationen über das damalige Geschehen in Dölme.
Anfang 1827 erkrankte die 21jährige Tochter des Ortsvorstehers schwer. Als ein Arztbesuch in Bodenwerder zu keinem Erfolg führte, zog der Vater den Kuhhirten seiner Gemeinde heran,
der für medizinische Behandlungen (vor Gericht: „Pfuschereien“) gegen Geld bekannt war. Er verschrieb der Kranken Inhalationen der Dämpfe von „Flusskräutern“ über einem Kohlenbecken und das Trinken eines Gebräus aus Kamille, Tausendgüldenkraut und
Holunderblüten. Wie ein später vernommener Gutachter meinte, folgte daraus ein vermehrter Blutandrang in den Kopf, der Ursache für den Tod der Tochter wurde, die ein Hirnleiden
hatte.
Die Einwohner von Dölme suchten jedoch den Grund für das Sterben der Kranken in übernatürlichen Einwirkungen. Ein Gerücht, das, wenn es nicht von dem Kuhhirten Specht
erfunden, zumindest von ihm verbreitet wurde. Er schob den Grund für den Todesfall auf „böse Leute“, die die junge Frau Hansmann mit Hexerei getötet hätten und erklärte sich bereit für den Vater gegen etwas Geld die Schuldigen zu „zeichnen“. Das sei ihm ein Leichtes.
Gegenüber dem Ortsvorsteher und seinem Sohn wiederholte er diese Behauptung und beschuldigte die Frau des Dölmer Häuslings Kiene als Täterin. Sie sollten ihm 10 Pfennige als Opfer für den „Bösen“ geben, der die Schuldige zweifelsfrei kennzeichnen würde. Als einziges Mittel, das ihr schaden könne, nannte er das Feuer. Die Angelegenheit wurde mehrmals bei nächtlichen Treffen besprochen und schließlich gab der ältere Hansmann, auch auf Drängen seines Sohnes, die geforderte Summe heraus.
Die Familie Kiene bewohnte zwei Räume im Keller eines Hofes in Dölme. Im April 1827, einige Tage nach der Geburt eines Kindes, lag die Ehefrau Kiene in der Wohnung mit dem Baby im Bett als ein Ballen aus einem mit Flachs umwickelten, brennenden Laken durch ein geöffnetes Fenster auf sie geworfen wurde. Geistesgegenwärtig gelang es ihr jedoch, das Laken durch das Fenster zurückzuwerfen, bevor es Schaden anrichten konnte.
Der Hirte Specht, der das Attentat ausführte, gestand später, er habe zuerst geplant, dem Laken Schießpulver beizugeben, dessen Entzündung durch glühende Kohlen ihm aber nicht
gelungen sei.
In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai, zwischen 1 und 2 Uhr, unternahm er einen zweiten Versuch. Er legte einen mit Flachs umwickelten Ballen, der zwei Tüten Schießpulver enthielt, mit brennendem Zunder durch ein geöffnetes Fenster auf eine Fensterbank in der Kienschen Wohnung und entfernte sich rasch vom Tatort. Nach wenigen Minuten erfolgte eine heftige
Explosion. Die beiden Fenster der Wohnung wurden zerschmettert und nach draußen geschleudert, eine Tür zersplitterte und in der Wohnstube lagernde Leinwand und Flachs gingen in Flammen auf. Frau Kiene, die sich mit ihren beiden Kinder im Zimmer befand, blieb wiederum unverletzt. Sie konnte das Feuer soweit löschen, dass kein größerer Schaden entstand.
Leider überliefert die Akte nicht, wie die Angeklagten gefasst wurden. Es folgt die juristische Erörterung des Falls und das Urteil: Ludwig Specht sollte die Strafe des „großen Karrens“
(schwere Arbeitsstrafe) 8 Jahre lang abbüßen, Conrad Hansmann musste 3 Monate Zwangsarbeit leisten, sein Sohn Friedrich erhielt 2 Monate Zwangsarbeit, außerdem hatten sie Schadensersatz und die Gerichtskosten zu tragen. Spätere Instanzen milderten das Urteil gegen Specht auf eine 5jährige Zuchthausstrafe ab.
Rainer Lohlker
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Roxane Berwinkel (7. Februar 2017). Hexenwahn im Braunschweiger Land: ein Kriminalfall. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl2d
2 Antworten
[…] Hexenwahn – das ist Mittelalter oder maximal Frühe Neuzeit denken Sie? Sie irren! Den Glauben an Hexen hat die Welt nie verloren, wie dieses Beispiel aus Braunschweig zeigt: https://histbrun.hypotheses.org/633 […]
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