Die „Drangsale des Americanischen Kriegs“ und der Wandel des letzten Willens
Die drei Testamente des Friedrich Adolf Riedesel (1776, 1788 und 1799)
– Ein Beitrag von Philip Haas, Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel –
Der im hessischen Lauterbach geborene Freiherr Friedrich Adolf Riedesel zu Eisenbach (1738-1800) hatte das Kommando über die Braunschweiger Soldaten inne, die als Subsidientruppen im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg auf Seiten Großbritanniens kämpften. Der Abmarsch von Wolfenbüttel zur Einschiffung in Stade erfolgte zeitlich getrennt in zwei Divisionen, wobei Riedesel das erste Kontingent begleitete, das am 22. Februar 1776 Wolfenbüttel verließ. Es war ein Aufbruch ins Ungewisse und in unabsehbare Gefahren. Den Tod zu finden, war durchaus wahrscheinlich, auch für die bessergestellten Offiziere, wie etwa die an Riedesel gerichtete Instruktion Herzog Karls I. von Braunschweig-Wolfenbüttel unterstreicht, welche genau aufzählt, wer im Todesfall wessen Position einnehmen sollte (Eelking, Bd. II, S. 10 f.). Riedesel, der sich von seiner schwangeren Frau und seinen Kindern trennen musste, wurde all dies unmittelbar vor dem Aufbruch durch das „Avancement zum General Major“ (NLA WO 237 N Nr. 95, Kriegstagebuch, fol. 3r) versüßt.
Noch vor der Beförderung, Anfang Februar, hatte der Oberst sein Testament gemacht und in der Justizkanzlei des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel deponiert. Ein solches Verfahren war nicht ungewöhnlich, wie an zahlreichen Annoncen zu entsprechenden Testamentseröffnungen in den Braunschweigischen Anzeigen dieser Zeit zu sehen ist. Sein Biograf Max von Eelking widmet dem letzten Willen des Offiziers einen eigenen Punkt im Inhaltsverzeichnis und berichtet, er habe darin angeordnet, „wie es nach seinem etwaigen Tode in Betreff seines Vermögens und seiner hinterlassenen Familie gehalten werden sollte“ (Eelking, Bd. II, S. 12). Diese Ausführungen sind denkbar allgemein gehalten, werden Testamente doch regelhaft genau zu dem Zweck verfasst, vermögensrechtliche Anweisungen für die Familie zu treffen. Der Historiker drückte sich nicht ohne Grund so nebulös aus, wie ein Blick in die zugehörige Akte der Justizkanzlei NLA WO 7 Alt Fb. 1 Nr. 108 verrät – denn das Testament kann er nicht zu Gesicht bekommen haben.

Friedrich Adolf Riedesel sollte den Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg überleben. Unter dem Oberkommando von John Bourgoyne hatten er und seine Truppen im Oktober 1777 bei Saratoga kapitulieren müssen und waren in Kriegsgefangenschaft geraten. Er konnte 1781 ausgelöst werden und führte die in Kanada stationierten Braunschweiger, bis er 1783 nach dem Ende des Krieges wieder nach Wolfenbüttel zurückkehrte. Fünf Jahre später trat er an die Justizkanzlei mit einer ungewöhnlichen Bitte heran: „Da mich nun in der Folge andere Gründe bewogen haben, ein anderweites Testament zu errichten, und solches bey dem Freyherrl[ich] Riedeselschen Amt Lauterbach zu deponiren, als wodurch erstgedachtes bey Ew[er] Hochwohl und Wohlgeb[ohren] niedergelegtes Testament nunmehro ungültig und annuliert wird, so habe dieselben gehorsamst bitten wollen mir gegenwärtig gedachtes bey demselben deponiertes Testament zu retradiren.“ Der „Depositionsschein“, den er damals als Quittung erhalten habe, sei in Folge des Kriegs und seiner Gefangenschaft „mit andern Papiren in Albany verlohren gegangen“. Da dieser Verlust bürokratische Probleme verursachte, beauftragte Riedesel den Wolfenbütteler Anwalt Johann Gottfried Wiepking, der die nötigen Schritte einleitete, um die zwölf Jahre zuvor deponierte Urkunde von der Kanzlei zurück zu bekommen. Dies gelang ihm: Die Akte endet mit einem Kanzleivermerk vom 9. Juni 1788, wonach dem Anwalt das von dem „General Lieutnant Riedesel deponierte Instrument retradiret“ worden sei. Folglich liegt das im Februar 1776 verfasste Testament nicht mehr in der Akte. Es scheint vernichtet worden zu sein oder ging zumindest verloren, denn im Nachlass des Generals (NLA WO 237 N) ist es nicht überliefert.
Was war geschehen? Riedesel hatte nach seiner Heimkehr ein neues Testament verfasst und in seiner hessischen Heimat in Verwahrung gegeben. Das 1776 deponierte Dokument betrachtete er nun als ungültig und wollte es wiederhaben, um ihm die Rechtskraft zu entziehen. Wie Max von Eelking (Bd. III., S. 12) schreibt, hatte der Offizier 1786 Lauterbach besucht und dort mit seinen beiden Brüdern Johann Konrad und Karl Georg verschiedene Absprachen zu ihrem Vermögen getroffen, die vermutlich nach dem Tod des Vaters 1782 nötig geworden waren. Dies war eventuell der Grund, ein zweites Testament zu verfassen – so ließe sich jedenfalls vermuten, denn auch dieses scheint nicht überliefert zu sein (Auskunft des Hessischen Landesarchivs, Staatsarchiv Darmstadt vom 10. Juli 2025). Aus dem letzten Willen, den der Offizier in einer prekären Ausnahmesituation verschriftlicht hatte, um offenbar Regelungen für seine in Wolfenbüttel wohnende Familie zu treffen, war somit der vorletzte Wille geworden. Riedesel starb nicht, sondern kehrte wohlbehalten zurück nach Hause, stattdessen veränderten sich mit den Zeitläuften seine Lebensumstände und eine Regelung der Vermögensangelegenheiten in Lauterbach war – so könnte eine Hypothese lauten – offenbar dringlicher als eine am Wohn- und Wirkungsort in Wolfenbüttel. Durch Riedesels Überleben war sein Testament seinerseits vom Zeitlichen gesegnet worden. Eine gewisse Ironie liegt darin, dass seine Familie ihm bald nach Amerika gefolgt war, das erste Testament bei seinem Tod ihre Lebensumstände insofern vermutlich nur bedingt beeinflusst hätte. Obwohl dem Schriftstück folglich nur eine eingeschränkte rechtliche und lebensweltliche Relevanz zugekommen wäre, ist sein Verlust zu bedauern: Als historische Quelle hätte es für die Nachwelt sicherlich einen hohen Wert besessen.
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende, denn in den Beständen des Staatsarchivs Darmstadt findet sich ein drittes Testament, das auf den 14. Oktober 1799 datiert ist (HStAD F 27 G 639, ich danke herzlich Frau Barbara Tuczek für die Recherche und Übermittlung). Von ihm ausgehend lassen sich gewisse Schlussfolgerungen zu den beiden verlorenen Willenserklärungen treffen, die sie in ein etwas anderes Licht setzen.
Was ist dem Schriftstück zu entnehmen? Nach der Empfehlung seiner Seele an Jesus Christus stellt Riedesel im zweiten der insgesamt zehn Paragraphen klar, dass die große Masse der Familiengüter durch ein altes „Stamm-Lehen-Fidecommiß“ unteilbar sei und ihm darüber „zu disponiren nicht zukommt“. Als Haupterben seines Privatvermögens, über das allein er verfügen könne, setzte er seinen einzigen Sohn, den 1785 geborenen Georg Karl Ferdinand Friedrich Johann, ein. Die fünf Töchter sollten bei Eheschluss 5.000 Reichstaler und nach dem Tode seiner Frau noch einmal die gleiche Summe erhalten, Wertgegenstände („Mobilia“) waren aufzuteilen. Für seine Gattin traf er weitreichende Verfügungen, um ihre etwaige Witwenschaft standesgemäß abzusichern. Sie und seine Brüder sollten bei seinem Tod als Vormünder agieren. In letzterer Funktion lagen die einzigen Bestimmungen, die sich an seine Geschwister richteten, vermögensrechtliche Regelungen zu ihnen enthält das Schreiben nicht und angesichts des Fideikommisses waren sie vermutlich auch im zweiten Testament nicht zu finden. Aus dem Dokument geht zwischen den Zeilen hervor, dass die wirkliche Umsetzung der testamentarischen Bestimmungen von Georg Karl Ferdinand Friedrich Johann abhinge. Er „hoffe und erwarte“ daher von seinem „geliebten Sohn, daß er alle vorberührten Puncte auf das genaueste und um so mehr erfüllen werde, als dadurch seinen Schwestern“ eine standesgemäße Existenz ermöglicht werde. Ihr Wohlergehen liege ihm ganz besonders am Herzen, da sie „durch ihre vortreffliche Denkungsart mir meine beschwerliche Laufbahn möglichst angenehm zu machen gesucht, und, bis auf meine jüngste Tochter, alle Drangsale des Americanischen Kriegs, dem ich einen großen Teil meines Vermögens zuschreiben muss, mit mir geduldig ertragen haben“.
Der Feldzug nach Nordamerika, auf dem seine Familie ihm gefolgt war, hatte ein tiefes Gefühl der Dankbarkeit und Zuneigung in dem General für seine Angehörigen geschaffen, namentlich gegenüber den vier älteren Töchtern. Zugleich handelt es sich bei der Passage um ein bislang unbekanntes Ego-Dokument des Feldherrn, welches eine interessante Deutung der Episode bzw. auch Selbstdeutung bietet: Die äußerst beschwerliche Expedition hatte einerseits erkennbar Riedesels gesamte Laufbahn überschattet, andererseits hatte er es wesentlich durch sie zu Wohlstand gebracht. Ohne seine Familie, so der Subtext, hätte er die Strapazen nicht überstanden, ihnen sollte daher ein Gutteil des Vermögens zukommen. Traf das erste Testament Anweisungen angesichts des anstehenden Feldzugs nach Amerika, so speist sich die dritte Willenserklärung aus den dort gemachten Erfahrungen und dem damit erworbenen Vermögen. Womöglich lag hierin für Friedrich Adolf Riedesel bereits der Grund für die Abfassung seines zweiten Testaments. In jedem Fall gingen die Jahre 1776 bis 1783 weder an dem General noch an seiner Familie spurlos vorüber.
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Braunschweigischer Geschichtsverein (23. Juli 2025). Die „Drangsale des Americanischen Kriegs“ und der Wandel des letzten Willens. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 11. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/14et2

