Landessynode im Spiegel der Zeit – Teil 1: konservativ kontra liberal
– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Landesarchiv Wolfenbüttel –
Die Landessynode der Braunschweigischen Landeskirche steht derzeit vor der Aufgabe, eine grundlegende Strukturreform beschließen zu müssen. Der Beteiligungsprozess auf und mit allen kirchlichen Ebenen ist in vollem Gange. Kontroverse Diskussionen sind vorprogrammiert, denn auch auf Landessynoden ging es bislang nicht immer harmonisch zu.
Klare Gemüsesuppe, Horly von Seezungen, Vol-au-vent, Rehrücken, Salat, Kompott, Sizilischer Pudding, Käse und Früchte. Dies alles stand am 16.12.1908 auf dem Speiseplan des Herzog-Regenten Johann Albrecht. Zum Frühstück! 70 Personen waren um 11.30 Uhr im weißen Saal des Schlosses in Braunschweig zugegen. Den Ehrenplatz am Kopfende nahm der Herzog-Regent ein, um ihn herum waren Staatsminister v. Otto, Minister Wolff, Kreisdirektor Langerfeldt aus Braunschweig, Hausmarschall v. Klencke und Konsistorial-Präsident Sievers platziert. Anwesend waren insgesamt: 12 Mitglieder des Hofstaats, 4 Personen des Staatsministeriums, 6 Personen des Konsistoriums, 17 Zivilbeamte und die eigentlichen 31 Gäste. Nur zwei Damen waren zugegen: Hofdame Gräfin v. Wedel und Oberhofmeisterin Gräfin v. Bassewitz. Zwei Personen fehlten krankheitsbedingt.
Zehn Minuten zuvor, um 11.20 Uhr, war im Ballsaal des Schlosses die 10. ordentliche Landessynode eröffnet worden war. In kurzer Ansprache begrüßte der Herzog-Regent die Anwesenden, worin er den Schwerpunkt der Synode hervorhob: eine neue Kirchengemeindeordnung. Danach wurde vom Staatsminister Wolff die Synode eröffnet, woraufhin ein dreimaliges „Hoch“ ausgebracht wurde.
Frühstück und Eröffnung war ein Gottesdienst auf dem hohen Chor des Doms vorangegangen, der Hof- und Domprediger hatte zu Apostelgeschichte 2, 42: „Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet“ eine Predigt gehalten. Hierzu war vom Oberhofmarschall-Amt eine Hofansage, wie die Einladung genannt wurde, ergangen, worin auch die Kleiderordnung festgelegt wurde. Für die weltlichen Personen waren Anzug, Gala, Flor am linken Oberarm und schwarze Handschuhe vorgeschrieben, für die Geistlichkeit Lutherrock bzw. Frack, schwarze Weste, weiße Binde und Flor am linken Oberarm. Flor deshalb, weil die Gemahlin des Herzog-Regenten kurz zuvor verstorben war.
Alle vier Jahre fand eine Landessynode statt, außerordentliche Landessynoden wurden nur bei Bedarf einberufen, so schrieb es ein Gesetz aus dem Jahr 1871 vor, das außerdem besagte, dass die Landessynode aus insgesamt 32 Abgeordneten besteht, 14 geistlichen und 18 weltlichen Personen. Diese Abgeordneten kamen aus dem gesamten Land Braunschweig. Die weltlichen Synodalen setzten sich diesmal wie folgt zusammen: Drei Kreisdirektoren, zwei Oberamtsrichter, zwei Gemeindevorsteher und je ein Vollmeier, Kommerzienrat, Ackermann, Oberbürgermeister, Oberamtmann, Gymnasialdirektor, Landwirt, Mühlenbesitzer, Amtsrat, Forstmeister. Eine adlige Person war auch zugegen: Rittergutsbesitzer von Grone aus Westerbrak. Protokolliert wurden die Verhandlungen von einem Gerichtsassessor.
Von den 32 Synodalen wurden durch Wahlmänner 28 Personen gewählt; vier Personen ernannte die Kirchenregierung, je zwei weltliche und zwei geistliche. Seit der 4. Synode 1884 war Generalsuperintendent Rothe aus Gandersheim Abgeordneter. Superintendent Schulz aus Halle war seit der außerordentlichen Synode von 1886, drei Personen waren seit der 5. Synode 1888 dabei. Lediglich für acht Personen war der Ablauf einer Synode neu.
Getagt wurde im Landschaftlichen Haus in Braunschweig, anwesend an allen 22 Sitzungstagen waren auch fünf Vertreter des Konsistoriums und Minister Wolff als Regierungsvertreter. Am 8. Sitzungstag waren zudem Staatsminister v. Otto und der Wirkliche Geheime Rat Hartwieg zugegen – die einzuführende Fürbitte für das Herzogliche Haus Braunschweig stand da zur Beratung an. Geschlossen wurde die Synode am 22.5.1909, der Minister schrieb an den Herzog-Regenten: „Eurer Hoheit habe ich ehrfurchtsvoll zu melden, dass die Landessynode in Folge der ganz erheblichen Redefreudigkeit zahlreicher Mitglieder erst heute hat geschlossen werden können.“
Die Protokolle wurden in 375 Exemplaren gedruckt, alle Kirchenvorstände des Landes erhielten je ein Exemplar des über 600 Seiten dicken Werks. Erst 1975 sollte es eine komplett neue Kirchengemeindeordnung geben.
Wie den Worten des Ministers klar zu entnehmen ist, wurde kräftig gestritten, denn die Synode war in zwei Lager gespalten, die „Liberalen“ und die „Positiven“, letztere auch „Orthodoxe“ genannt. Die „Liberalen“ waren organisiert im „Freien kirchlichen Verein“ der am 1.10.1906 einen „Aufruf“ veröffentlicht hatte: „In altbraunschweigischen Zeiten wurde auch das Kirchen-Regiment in sehr gemäßigt konservativer Weise geführt. Neuerdings ist das anders geworden und die entschieden konservativ-orthodoxe Richtung ist nach und nach die herrschende geworden. Natürlich hat dies auch einen großen Einfluss auf die Synodalwahlen gehabt. Langsam ist die liberale Mehrheit der Synode zurückgegangen, 1904 war sie bereits fast verschwunden und zurzeit besteht die Gefahr, dass die nächste Synode zum erstenmal eine konservativ-orthodoxe Mehrheit haben wird. Zweifellos ist die Braunschweigische Bevölkerung in Stadt und Land auch heute noch in ihrer Mehrzahl kirchlich und kirchenpolitisch liberal; das heißt sie lässt sich nicht auf einzelne Dogmen und Formeln einschwören und sie verlangt mit Nachdruck das Recht für die Gemeinde, in allen kirchlichen Angelegenheiten ausschlaggebend mitzubestimmen. Zwei Umstände lassen aber trotzdem mit Besorgnis in die Zukunft sehen. Einmal gehören die meisten Landgeistlichen unseres Herzogtums der herrschenden orthodox-konservativen Richtung an und ein Jeder weiß, was dies bei dem großen Einfluss der Geistlichen auf kirchliche Wahlen auf dem Lande zu bedeuten hat, sodann hält sich leider eine sehr große Anzahl kirchlich und kirchenpolitisch liberal denkender Männer von jeder kirchlichen Mitarbeit zurück, da sie durch die Umständlichkeit des Wahlverfahrens und durch die völlige Bedeutungslosigkeit der Kirchenvorstände abgeschreckt werden.“ Die geäußerten Befürchtungen sollten sich bewahrheiten.
Konsistorialrat Abt Moldenhauer hatte über jeden Abgeordneten seine Einschätzung festgehalten; über Rittergutsbesitzer von Grone schreibt er „ist von der positiven Partei gewählt“, über den seit 1884 tätigen Generalsuperintendenten Rothe „positiv, hervorragendes Mitglied der positiven Partei“, über Pastor Gerlich aus Braunschweig „liberal, eifrig für die liberale Richtung wirkend“, über Pastor Rahlwes aus Braunschweig „liberal (radikal), sehr einflussreich und tätig zu Gunsten der liberalen Partei“. Sechs der 14 Liberalen kamen aus Braunschweig, fünf der 14 Liberalen waren Pastoren. 17 Mitglieder schätzte Abt Moldenhauer als „positiv“ ein, nur bei einer Person war er sich unsicher. Gefahrlos konnte er also dem Herzog zwecks Ernennung der vier Synodalen zwei nicht uneingeschränkt „positive“ Personen vorschlagen.
Bei der nächsten Synode sollte der Anteil der Liberalen weiter schwinden, 1912 betrug das Verhältnis 11:21. Das Konsistorium wird dies wohlwollend betrachtet haben, denn was Liberal auch bedeutete, zeigt der Beitrag des von Abt Moldenhauer als „radikalen Liberalen“ eingeschätzten Richters aus Salder:
„Das Apostolikum sei nicht der vollkommenste Ausdruck unseres Glaubens. Es enthalte nichts von den Lebensworten Christi, sondern sei ein Werk, geschaffen von Menschenhand, das nur Tatsachen an Tatsachen reihe. Nicht im Neuen Testamente, wie viele Laien irrtümlich meinten, habe das Apostolikum seinen Ursprung, vielmehr sei es im 5. Jahrhundert in der südfranzösischen Kirche entstanden und von dort nach Rom gebracht. Die Zahl derer, die an die dogmatischen Sätze des Apostolischen Glaubensbekenntnisses nicht mehr uneingeschränkt glauben könnten, sei sehr groß, und zwar nicht nur unter den Laien, sondern auch unter den Geistlichen. Wer glaube noch an die Auferstehung des Fleisches? (Zuruf von rechts: Alle!) an die Höllenfahrt Christi? an die Himmelfahrt, die nur von Lucas berichtet werde? Überall tauchten Bedenken auf. Alles dieses aber seien keine Heilswahrheiten. So habe denn auch ein berufener Vertreter der christlichen Kirche, der Generalsuperintendent Lahusen, vor einiger Zeit offen ausgesprochen, das Apostolikum könne nicht als unbedingt bindende Richtschnur des christlichen Glaubens gelten. Und auch schon in der zweiten Braunschweigischen Landessynode sei vom Regierungstische durch den damaligen Konsistorialrat Abt Dr. Ernesti die Erklärung abgegeben, das Apostolikum sei nur norma normata, nicht aber norma normans credendorum.“
Gesprochen am 10.12.1912 auf einer Synode.
Benutzte Quellen:
NLA WO Dibi jur W 1a; 12 Neu 9 Nr. 4775/1; 12 Neu 9 Nr. 4779; 3 Neu Nr. 331; 30 Slg 17/8
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Braunschweigischer Geschichtsverein (2. Juli 2025). Landessynode im Spiegel der Zeit – Teil 1: konservativ kontra liberal. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 12. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/149fx


