Kirchliche Güterverzeichnisse digital verfügbar
Das Landeskirchliche Archiv Wolfenbüttel erläutert die Quellengattung der ‚Corpora Bonorum‘ online am Beispiel des Barnstorfer Buches.
– Ein Beitrag von Birgit Hoffmann, Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel –
Eine genaue Kenntnis des eigenen Grundbesitzes und der damit verbundenen Einkünfte, Rechte und Pflichten war auch in der Vergangenheit von hoher Bedeutung – nicht nur für kirchliche Rechtsträger. Bis 1902 variierten die Pfarreinkommen entsprechend der zugrunde liegenden höchst unterschiedlich ausgestatteten Pfründen noch erheblich. Über lange Zeit mussten sie von Pfarrmeiern und anderen Pächtern der kirchlichen Grundstücke erwirtschaftet werden und hingen damit auch von Ernteglück und menschlichem Geschick ab. Aufzeichnungen darüber, welche Leistungen die Kirche, der Pfarrer, eine Pfarrwitwe und der Opfermann (Küster) eines jeden Ortes zu erwarten hatten, reichen in kirchlichen Archivbeständen zum Teil bis in das späte Mittelalter zurück; sie gewannen im Laufe der Jahrhunderte an Professionalität und rechtlicher Verbindlichkeit.
Einen Meilenstein setzten hierbei die ‚Corpora Bonorum‘ (Güterverzeichnisse). Es handelt sich um die Hauptbücher der Kirchen, Pfarren, Pfarrwitwentümer und verbundenen Küsterei- und Schulstellen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel, die deren Besitz, Einkünfte, Ausstattung und Rechte verzeichneten. Mit Ausnahme der Stadt Braunschweig, in der sich Verordnungen des herzoglichen Konsistoriums, der obersten Kirchenbehörde des Landes, nur bedingt durchsetzen ließen, wurden sie im ganzen Land auf der Grundlage einer Verordnung von 1746 aufgestellt. Vorgeschrieben waren sie bereits mit der Kirchenordnung des Herzogs Anton Ulrich von Braunschweig-Lüneburg aus dem Jahr 1709, endgültig durchgesetzt wurden sie aber erst im Interesse einer umfassenden Landesaufnahme in der Regierungszeit des aufgeklärten Herzogs Karl I. Den Entwurf hatten die Pfarrer nach einem vorgeschriebenen Schema abzufassen; in einem komplexen Verfahren, an dem die herzoglichen Ämter, kirchlichen Ebenen und Dorfvertreter beteiligt waren, wurde er revidiert und festgestellt. Der langwierige Prozess wirft Schlaglichter auf die vielfältigen Hindernisse, die sich den handelnden Amtspersonen bei dieser grundlegenden Erfassung tatsächlich oder vermeintlich entgegenstellten, und zugleich auf schwelende Konflikte zwischen lokalen kirchlichen und weltlichen Ebenen. So überschnitt sich mancherorts die im selben Zeitraum stattfindende Generallandvermessung unmittelbar mit der für die Aufstellung der Corpora Bonorum erforderlichen Aufnahme der kirchlichen Grundstücksverhältnisse. Unklar schien, ob erst die kirchlichen Güterverzeichnisse fertigzustellen seien, um Daten für jene zu liefern. Alternativ hielt mancher Landkommissar für sinnvoll, die durch die Generallandvermessung entstehenden neuen Verhältnisse der Feldeinteilung in die Corpora Bonorum einzutragen, womit deren Aufstellung nachrangig wäre. Die letztendlich von der Kirchenbehörde genehmigten Exemplare besaßen Rechtskraft; bis 1922 wurden maßgebliche Änderungen in den kirchlichen Eigentumsverhältnissen in ihnen vermerkt.
Das Landeskirchliche Archiv Wolfenbüttel bewahrt Exemplare aus über 300 Gemeinden, zum Teil in mehreren Versionen, die jeweils gültigen Hauptbücher mittlerweile auch vollständig digital. Weitere Exemplare der ursprünglich für die Pfarren, die Superintendenten, das Konsistorium und das jeweilige Amt aufgestellten Bände sind im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Wolfenbüttel und in einigen Pfarr- und Gemeindearchiven überliefert. Neben den wirtschaftlichen Daten enthalten die Verzeichnisse Informationen über die Kirchen-, Pfarr- und Schulgebäude, die Friedhofsverhältnisse, die Rechte und Pflichten der Einwohner gegenüber Kirche und Pfarre und vieles mehr. Damit sind sie eine wichtige Quelle der Orts- und lokalen Kirchengeschichte.
Welche Informationen in ihr zu finden sind, stellt das Landeskirchliche Archiv nun am Muster des Corpus Bonorum von Barnstorf exemplarisch vor. Das digitale Exemplar kann über https://archivquellen.landeskirche-braunschweig.de/ durchgeblättert werden. An den hervorgehobenen Stellen ist Wissenswertes über die Quellengattung, die Kirchenausstattung und die Geschichte Barnstorfs per Mouseclick aufrufbar. Besonders interessante Passagen sind transkribiert und um Quellen- und Literaturhinweise ergänzt.
Beispielsweise wurde durch den aus Klein Vahlberg stammenden Müller Christoph Becke(r) 1757 auf einer Kirchenwiese mit der Bezeichnung „Klinge-Beutel-Horn“ die Barnstorfer Wassermühle errichtet; sie bestand bis 1950. Die Kirche Barnstorf erhielt jährlich vier Taler für die Verpachtung der Wiese. Mindestens seit dem 14. Jahrhundert bis Mitte des 18. Jahrhunderts gewann man in Barnstorf Salz aus einem Salzteich, den eine Solequelle speiste. Die für Barnstorf zuständigen Watenstedter Pfarrer hielten noch Jahre nach der Schließung des Werkes ihre jährliche Salzpredigt, für die sie zwei Himten Salz als festen Einkommensbestandteil bekamen. Ein solcher mit den Oberharzer Bergpredigten vergleichbarer Brauch ist z.B. auch für Bad Harzburg nachgewiesen. Ebenfalls dokumentiert ist ein langjähriger heftiger Streit über die Holzberechtigung der Barnstorfer Pfarrwitwen.
Wie viele andere besaß auch die Kirche in Barnstorf eine Sanduhr zur Begrenzung der Predigtzeit und einen Taufengel, der bei der Taufe zum Einsatz kam und wahrscheinlich das Taufwasserbecken hielt. Für den aus Watenstedt kommenden Pfarrer hielt die Filialgemeinde Barnstorf ein eigenes liturgisches Gewand in einem Schrank neben dem Altar bereit. Das Hauptbuch enthält eine Berechnung des Platzbedarfs auf dem Barnstorfer Kirchhof, beschreibt die Bauweise der alten Schule und informiert über Aspekte der Braunschweiger Generallandvermessung, über Dreifelderwirtschaft und Waldweide, über Hand- und Spanndienste, Flurbezeichnungen, alte Maße und Münzen. Anhand späterer Nachträge wird exemplarisch deutlich, wie sich das von Abhängigkeiten geprägte ländliche Meierwesen durch Ablösung von Abgaben und die Separation der Gemeinschaftsflächen im 19. Jahrhundert zu einem System moderner Eigentums- und Pachtverhältnisse wandelte, an dem die kirchlichen Rechtsträger partizipierten.
Die Digitalisate der kirchlichen Hauptbücher aus den anderen braunschweigischen Orten können im Kirchenbuchwebportal ARCHION (www.archion.de) gebührenfrei online eingesehen werden, leicht über die Ortsnamen auffindbar. Anders als bei den dort primär angebotenen digitalisierten Kirchenbüchern, für die ein Zugangspass gekauft werden muss, bedingt die öffentliche Förderung des Digitalisierungsprojektes ‚Corpora Bonorum‘ im Rahmen des DBV-Projektes Wissenswandel (https://www.bibliotheksverband.de/wissenswandel-digitalprogramm-fuer-bibliotheken-und-archive-innerhalb-von-neustart-kultur) aus Mitteln der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (www.kulturstaatsministerin.de) einen freien Zugang zu den Digitalisaten.
Quellen- und Literaturhinweise
- Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel (LAW), Bestand Corpora Bonorum, insbesondere
- LAW, CoBo 21, Corpus Bonorum Barnstorf, 1776
- Verordnung, wie es […] mit den Kirchen-Visitationen, Administration der Kirchen-Güter, etc. zu halten, vom 28. Mai 1746 (betrifft auch die Anlage der Corpora Bonorum), in: LAW, Reskripte und Verordnungen 14
- Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO), 2 Alt 15003, Acta, was wegen Verfertigung der Corporum bonorum von den sämtlichen Kirchen, Pfarren, Schulen und andern piis institutis im Lande vorgekommen und verordnet worden, 1744ff.
- Karl-Franz Brammer, Chronik des Dorfes Barnstorf 966-1991, Barnstorf 1991.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (19. März 2025). Kirchliche Güterverzeichnisse digital verfügbar. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 8. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/13ift



