Die Praxis der „Arisierung“ am Beispiel des „Kaufhaus Adolf Frank“ in Braunschweig – Teil 3
– Ein Beitrag von Patrick Brix, Göttingen –
6. Verkauf, Vertreibung und Wiedergutmachung
Die Forschungen zu „Arisierungen“ sehen sich oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass gerade jene Fälle aus den ersten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft möglicherweise auf die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise zurückzuführen seien und der Verkauf des Betriebs nicht unmittelbar auf gegen Juden gerichtete Boykotte zurückzuführen sei.[1] Dieses trifft im hier untersuchten Fall nicht zu, da das Kaufhaus Adolf Frank beinahe bis zum Ende der sogenannten „freiwilligen Arisierungen“ durchhalten konnte. Das ist insbesondere für den Raum Braunschweig beachtlich, da die „freiwilligen Arisierungen“ dort über die Jahre hinweg weit voranschritten, sodass auch in der Presse zu lesen war, dass die Bedeutung des erzwungenen Verkaufs in Braunschweig von geringerer Bedeutung als in anderen Städten sei, da die dortigen Entwicklungen bereits zu einer umfassenderen Beseitigung der jüdischen Geschäfte geführt haben.[2]
Dass die „Arisierungen“ und allgemeinen Enteignungen von jüdischem Vermögen im Jahr 1938 nun schneller vonstattengingen, lag zum einen an der notwendigen Abzahlung von Schulden, welche der Staat für die Aufrüstung aufgenommen hatte, aber auch an der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich.[3] Göring beauftragte Wilhelm Keppler, den Reichsbeauftragten für Österreich, dass die „Arisierungen“ in Österreich ab sofort beschleunigter durchzuführen seien, damit das Rüstungsprogramm wie geplant verlaufen könne, was schlussendlich den Auftakt für das gesamte Reich bildete.[4]
Im August 1938 war es auch für die Kaufleute Frank und Forstenzer so weit gekommen, ihr Geschäft zu verkaufen.[5] Bereits im Jahr zuvor wurden sie vom Amt für Handel und Handwerk zu diesem Schritt gedrängt, wobei das braunschweigische Innenministerium die ersten potentiellen Käufer ablehnte, weil es das Geschäft lieber im Besitz eines Parteimitglieds namens Karl Stöber sehen wollte.[6] Als ein Verkauf an einen Dr. Nels aus Bremen geplant wurde, erschien ein Mitglied des Amts für Handel und Handwerk bei den Kaufleuten persönlich, um entsprechende Konsequenzen im Falle eines Verkaufs an Nels anzudrohen, was zu einer Beschwerde führte, die Nels seinem Anwalt übergab.[7] Das Polizeipräsidium reagierte auf die von Nels Anwalt eingereichte Beschwerde, indem sie die Parteiführung informierte und Frank und Forstenzer von der Gestapo „behandeln“ ließ.[8] Infolge des Aktivwerdens durch die Gestapo willigten sie ein, ihr Geschäft an Stöber zu verkaufen.[9] Sie mussten außerdem erklären, dass während der Verkaufsverhandlungen kein Druck durch die NSDAP ausgeübt worden war.[10] Dass dies nicht der Wahrheit entsprochen hatte ist offensichtlich und auch der Rechtsanwalt von Dr. Nels gab später an, dass die beiden Verkäufer bei der entscheidenden Verkaufsverhandlung gezittert hatten.[11]
Die eben genannte Schilderung beruht größtenteils auf der Darstellung des Anwalts Dr. Kurt Gramm, welcher Dr. Nels vertrat und die meistens in der Literatur übernommen wird.[12] Andere Autoren wie Frank Ehrhardt zweifeln jedoch an der völligen Glaubwürdigkeit der Schilderung, wonach die Verkäufer derart außerordentlich verunsichert waren.[13] Auch wenn Ehrhardt einräumt, dass die Situation für beide belastend gewesen sein muss, so handelte es sich nach ihm dennoch um erfahrene Geschäftsleute, die ihren Besitz bislang selbstbewußt verteidigt hatten.[14] Um auf die Frage zur Einschätzung dieser Verhandlungen abschließend antworten zu können, sollte als eine weitere Quelle das Schreiben der Gestapo an das Innenministerium Braunschweigs vom 28. September 1938, das auch von Bein zitiert wird, herangezogen werden, worin Folgendes geschildert wurde:
„Die beiden Juden haben nicht behauptet, daß ihnen ein Eingreifen der Partei angedroht worden war […]. Sie haben nur immer wieder bei den Verhandlungen betont, daß sie auf jeden Fall mit der Partei konform gehen wollten. Durch dieses sehr häufige Betonen während der Verhandlungen ist dann bei Dr. Gramm der Eindruck entstanden, als seien die Juden „verängstigt“ gewesen, oder als hätten sie „gezittert“. […] Es steht im Übrigen fest, daß von allen Bewerbern versucht wurde, an das Projekt heranzukommen. Daß dabei bei Wahrung berechtigter Interessen über das Ziel etwas hinausgeschossen wurde, ist durchaus denkbar. Allerdings gibt die Lage der Dinge, […] nicht die Möglichkeit, staatspolizeilicherseits einzugreifen.“[15]
Dass die Gestapo schrieb, es sei möglicherweise etwas über das Ziel hinausgeschossen worden, wird von Bein als Eingeständnis interpretiert.[16] Es muss sich nicht unbedingt ausschließen, dass die Kaufhauseigentümer selbstbewußt trotz ihrer Nervosität auftraten, sodass eine gewisse Verunsicherung erkennbar war. Wenn von „zitternden und verunsicherten Kaufleuten“ gesprochen wird, mag dies übertriebene Assoziationen mit sich bringen, bei der sich der Angst völlig unterworfene Personen vorgestellt werden, obwohl dies so nicht gemeint war. Somit liegt hier möglicherweise nur ein Mißverständnis zwischen Ehrhardt und Bein vor.
Eine weitere Besonderheit in diesem Fall ist der Käufer Karl Stöber, der von der Partei so eindeutig bevorzugt wurde, wofür Ehrhardt keine Erklärung finden konnte.[17] Es handelte sich bei Stöber zwar um ein Parteimitglied, das jedoch einst mit dem Kaufhausgründer Adolf Frank befreundet gewesen war.[18] Auch die Nachkommen Franks, sowie die Familie Forstenzers waren nach dem Krieg mit Stöber befreundet.[19] Nach einer Aussage von Peter Forstenzer habe die Stöber-Familie die Juden nie gehasst und sei stets freundlich zu ihnen gewesen.[20] Diese eindeutigen Aussagen der Betroffenen gilt es zu berücksichtigen, auch wenn dies widersprüchlich erscheint und die Rolle Stöbers somit offene Fragen hinterlässt.
Nachdem das Kaufhaus verkauft war, wurden die Familien Frank und Forstenzer zum Auswandern gezwungen. Am frühen Morgen des 10. Novembers 1938, am Tag des bekannten Novemberpogroms, drangen SS-Leute nach Zeugenaussagen auch in die Wohnhäuser dieser Familien ein, um die Männer mitzunehmen und die Inneneinrichtungen zu demolieren.[21] In der Presse spiegelte sich nach der Reichspogromnacht ein bekanntes Dilemma der Nationalsozialisten wider, welche sich nicht sicher waren, ob sie diese Aktionen rechtfertigen oder leugnen sollten. Die Braunschweiger Tages-Zeitung schrieb z.B.: „Überall kam es in der Nacht zum Donnerstag zu Kundgebungen der empörten Bevölkerung — wobei es verständlicherweise nicht ohne einen Steinwurf hier und dort abging.“[22]Die Männer der Familien Frank und Forstenzer wurden in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht, aus dem sie aber wieder entlassen wurden.[23]
Die Forstenzers emigrierten in die USA und auch die Familie Frank wollte über Haiti dorthin gelangen.[24] Die Vertreibung wird Forstenzer später zu der etwas ironischen Bemerkung veranlassen, dass seine Familie es dem „Führer zu verdanken“ habe, Deutschland rechtzeitig verlassen zu haben.[25] Für die Franks gestaltete sich die Reise schwieriger, da sie lange Zeit auf Haiti ohne Mittel festsaßen und sich bis zu ihrer Weiterreise im Jahr 1940 über die Vertretung von Braunschweiger Geschäften auf der Insel finanzierten.[26] Frank musste zudem hohe Behandlungskosten aufgrund einer während des damals im Krieg zugezogenen Ruhrerkrankung zahlen, weshalb er um Zugriff auf sein Auswanderersperrkonto bat und dabei explizit betonte, dass er von einem „arischen“ Arzt behandelt werde, welcher ebenfalls ein Bestätigungsschreiben unterschrieb und versendete.[27] Die Behörden in Braunschweig lehnten dies dennoch ab.[28] Aber auch Forstenzer hatte noch in der neuen Heimat mit organisatorischen Problemen zu kämpfen, als es um die Beschaffung von in Deutschland verbliebenem Mobiliar ging. So war z.B. in einem Schreiben des von Forstenzer beauftragten Anwalts Dr. Walter Marheine zu lesen, dass die frühere Haushälterin der Familie nach Forstenzers Aussage „aus Versehen“ anstelle der guten Matratzen der Familie ihre eigenen alten Matratzen mitgegeben hatte und eine entsprechende Nachsendung erwünscht ist.[29]
Nach dem Krieg kam es schließlich zu Entschädigungsverfahren. Herbert Frank, Gustav und Lucie Forstenzer einigten sich in einem außergerichtlichen Vergleich im Jahr 1950 mit Karl Stöber auf eine Entschädigungssumme von 450.000 DM, von denen 150.000 DM bis Ende 1951 und der Restbetrag jährlich in unterschiedlich festgelegten Raten bis 1956 zu zahlen war.[30] Die Erben Frank erhielten im Jahr 1959 zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 69.600 DM von der Bundesrepublik.[31] Daneben gab es weitere Entschädigungsverfahren für die betroffenen Familien, und gerade Forstenzer war nach eigener Aussage entschlossen, die Nutznießer seines geraubten Eigentums nicht ungestört zu lassen.[32] Wie ernst es ihm dabei war, zeigt sich dadurch, dass er auch die Entschädigung für vergleichsweise niedrige Beträge erstritt, wie z.B. ein Restguthabenbetrag von 4 RM auf seinem Konto bei der Commerz- und Privatbank, das damals von der Gestapo eingezogen und an das Finanzamt in Braunschweig überwiesen worden war.[33] Auch Herbert Frank konnte Schadensersatz für seine eingezogenen Wertpapiere einklagen, die auch bei dieser Bank lagen.[34]
7. Fazit
Das „Kaufhaus Adolf Frank“ ist für die gesamte Geschichte der „Arisierungen“ in Braunschweig von zentraler Bedeutung, da es von wichtigen lokalen Ereignissen betroffen war, was insbesondere den von Klagges und Alpers ermöglichten Warenhaussturm, sowie das Einschalten Forstenzers im Falle Emmy Vosens miteinschließt. Als Fallbeispiel ermöglicht es einen Einblick in die Individualität der „Arisierungen“, da das Verhalten der Kaufleute, der Behörden, sowie des Käufers durch ihre jeweilige Eigenart charakterisiert sind, welche nicht immer auf andere Fälle übertragbar sind. Insbesondere die Rolle des Käufers Stöber ist bemerkenswert, weil er sowohl mit den Opfern befreundet war, als auch sein Kauf nur durch staatliches Agieren zustande kam, was paradox erscheint. Den Aussagen von Forstenzer über Stöber sollten trotz allem ein hohes Maß an Gewicht beigemessen werden, da er zum einen jemand war, der begangenes Unrecht klar benannte, wie es bei den Entschädigungsverfahren ersichtlich wurde und zum anderen den freundschaftlichen Kontakt zu Stöber aufrechterhielt, obwohl er in die Vereinigten Staaten migrierte. Eine Notwendigkeit, beschönigende Worte zu finden, um zukünftige „Nachbarschaftskonflikte“ mit den ehemaligen Tätern zu vermeiden, ergeben sich somit nicht. Bei vorschnellen negativen Urteilen zu Stöber, auch wenn sie angesichts seiner damaligen Rolle nachvollziehbar sind, ist daher Vorsicht geboten.
Auch wenn die ökonomische Notwendigkeit von jüdischen Geschäften bereits eine Erklärung für ein jahrelanges Fortbestehen dieser liefert, so stellt sich dennoch die Frage, nach dem Umgang seitens der Gesellschaft mit den Kunden. Denn obwohl es zu Rückgängen der Umsätze kam, so reichten diese dennoch aus, das Unternehmen zumindest aufrechterhalten zu können, was eine gewisse Stammkundschaft impliziert. Wie ist es möglich, dass auch nicht-jüdische Bürger jahrelang bei Juden einkauften, obwohl mit Vorwürfen durch die Gesellschaft und Repressalien der Behörden zu rechnen war? Wie kommt es, dass u.a. Parteifunktionäre, einen Teil der Kundschaft jüdischer Geschäfte bildeten, wo dies doch einen offensichtlichen Widerspruch zur eigenen Ideologie darstellte? Solchen Fragen konnte im Rahmen dieser Fallstudie nicht nachgegangen werden und sind der Untersuchungsgegenstand anderer Forschungsdebatten.
Die hier vorgenommene Analyse konnte einen Überblick über den Arisierungsprozess des Kaufhaus Adolf Frank durch Ergänzungen bisher nicht näher genannter Details vorstellen. Angesichts der weiteren offenen Fragen sollte sie daher als ein unterstützender Leitfaden angesehen werden, um zu weiteren Nachforschungen in den Themenbereichen des Kaufhauses, sowie den „Arisierungen“ in Braunschweig und im Allgemeinen anzuregen.
Wir danken dem Braunschweigischen Landesmusem für die Bereitstellung einiger Fotos. Die Geschichte der Familie und des Kaufhauses Frank ist auch Thema in der Ausstellung “Ein Teil von uns. Deutsch-jüdische Geschichten aus Niedersachsen” (https://histbrun.hypotheses.org/3098). Vgl. auch den kürzlich erschienenen Katalog zur Ausstellung Ein Teil von uns. Deutsch-jüdische Geschichten aus Niedersachsen. Göttingen 2023.
[1] Vgl. Ziegler, Kaufmannsmoral, S. 158f.
[2] Vgl. Bein, Juden, S. 118.
[3] Vgl. Aly, Volksstaat, S. 54f.
[4] Vgl. Aly, Volksstaat, S. 55.
[5] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 181.
[6] Vgl. Bein, Lebensgeschichten, S. 242f.
[7] Vgl. Bein, Lebensgeschichten, S. 243.
[8] Vgl. Bein, Stadtrundgänge, S. 35f.
[9] Vgl. Bein, Stadtrundgänge, S. 37.
[10] Vgl. Bein, Lebensgeschichten, S. 243.
[11] Vgl. Bein, Stadtrundgänge, S. 37.
[12] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 182.
[13] Ehrhardt, Kaufhaus, S. 182f.
[14] Ehrhardt, Kaufhaus, S. 183.
[15] Geheime Staatspolizei, Bericht über die Vertragsverhandlung, Braunschweig 1938, zitiert nach: Reinhard Bein, Juden in Braunschweig 1900 – 1945. Materialien zur Landesgeschichte, 2. Auflage, Braunschweig 1988, S. 127f.
[16] Bein, Juden, S. 37.
[17] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 183.
[18] Vgl. Bein, Biografische Notizen, S. 451.
[19] Vgl. Bein, Lebensgeschichten, S. 243.
[20] Vgl. Bein, Biografische Notizen, S. 451.
[21] Vgl. Bein, Biografische Notizen, S. 524f.
[22] Braunschweigische Tages-Zeitung, Bericht über Novemberpogrom, Braunschweig 1938, zitiert nach: Reinhard Bein, Juden in Braunschweig 1900 – 1945. Materialien zur Landesgeschichte, 2. Auflage, Braunschweig 1988, S. 178.
[23] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 183f.
[24] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 183f.
[25] Gustav Forstenzer, Brief an einen ehemaligen Mitarbeiter, New York 1946, zitiert nach: Reinhard Bein, Lebensgeschichten von Braunschweiger Juden, Braunschweig 2016, S. 236.
[26] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 184.
[27] NLA WO 18 R Zg. 17/2003, Nr. 165.
[28] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 184.
[29] NLA WO 18 R Zg. 17/2003, Nr. 165.
[30] NLA WO 58 Nds Fb.3 Nr. 89: Zg. 2009/037.
[31] Vgl. Bein, Lebensgeschichten, S. 244.
[32] Vgl. Ehrhardt, Kaufhaus, S. 185f.
[33] NLA WO 58 Nds Fb 3 zg. 62/1985 Teil 2 Nr. 26:27
[34] NLA WO 58 Nds Fb 3 Zg. 62/1985 Teil 2 Nr. 26:27
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Braunschweigischer Geschichtsverein (11. Mai 2024). Die Praxis der „Arisierung“ am Beispiel des „Kaufhaus Adolf Frank“ in Braunschweig – Teil 3. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/11ns8