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Ein Schicksal von Millionen

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Wolfenbüttel –

Nachkriegszeit. Für viele eine Zeit des Wartens – Warten auf die Rückkehr derer, die im Krieg gekämpft hatten. Blieb während des Krieges der Kontakt durch gelegentliche Feldpostbriefe erhalten, wartete man nach Kriegsende auf ein Lebenszeichen gleich welcher Art.

Viele warteten mehrere Jahrzehnte lang.

Nicht nur die Angehörigen der Soldaten warteten, es warteten auch die Angehörigen derer, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Nicht genug, dass unzählige Soldaten noch in den letzten Kriegstagen ihr Leben verloren; unzählige Menschen starben auf der Flucht aus Schlesien, aus Ostpreußen oder aus dem Sudentenland. Keine amtliche Person dokumentierte in den Wirren dieser Tage die Todesfälle, offiziell waren all diese Menschen noch am Leben. Problematisch wurde es, wenn sich die Frau eines Verschollen wiederverheiraten wollte. Schon 1945 kam daher eine Welle in Gang: die im Krieg und auf der Flucht Verschollenen offiziell für tot zu erklären.

Auch die Braunschweigische Landeskirche war nicht verschont geblieben, nahezu die Hälfte der Pfarrerschaft war eingezogen worden, 35 Pfarrer und Diakone starben.

In einem kleinen Dorf nahe Wolfenbüttel wartete Mathilde K. auf ihren Mann Wolfgang, Pastor seit 1936, dem Jahr ihrer Hochzeit. Im Mai 1940 war dieser zum Kriegsdienst eingezogen worden, die Kirchengemeinde wurde fortan zusammen mit drei anderen Orten von Gebhardshagen aus verwaltet. Mit ihren drei Kindern blieb Mathilde K. im Pfarrhaus wohnen, selbst als dort Anfang 1947 der neue Leiter des Pfarramtes einzog.

Der letzte Brief des Pastors datierte vom 13. Januar 1945, geschrieben in Radom, 100 km südlich von Warschau. Die Suchdienste wurden alle bemüht: Das Rote Kreuz, die Suchdienst-Zentrale, der Caritas-Verband, der Suchdienst Friedland. Das evangelische Hilfswerk für Internierte und Kriegsgefangene in Erlangen konnte behilflich sein: Am 1. April 1950 teilte es die Anschrift eines Mannes mit, der in der Einheit ihres Mannes gekämpft hatte und den sie kontaktieren könne.

Mit Schreiben vom 14. April bestätigte dieser den Tod des Pastors.

Endlich Gewissheit! Es blieb der Gang zu Gericht, wo sie am 9. Mai den Antrag stellte, „zum Zwecke der Todeserklärung des Pastors Wolfgang K. das Aufgebotsverfahren einzuleiten und in dem Beschluss über die Todeserklärung als Todeszeitpunkt den 17. Januar 1945 festzustellen.“

Ein Vordruck, und für das Amtsgericht in Salder ein Routinefall: weit über 1.000 dieser Anträge hatte man in dieser Zeit allein dort zu bearbeiten.

NLA WO 60 H Nds Nr. 986.

Der erste Schritt seitens des Gerichts war eine Anfrage bei der „Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht“ in Berlin. Diese kam am 20. Juni urschriftlich mit der Bemerkung zurück, dass über den Genannten weder eine Vermissten- noch eine Todesmeldung vorliege. Sodann wurde die komplette Akte an die Distriktstaatsanwaltschaft Wolfenbüttel gesandt mit der Bitte um Stellungnahme. „Keine Bedenken“ lautete die lapidare Antwort am 4. Juli, und so erging einen Tag später das Aufgebot, demnach Mathilde K. beantragt, ihren verschollenen Ehemann für tot zu erklären, dieser aufgefordert wird, sich bis zum 9. September 1950 beim Gericht zu melden, und darüber hinaus jeder, der über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft erteilen könne, Anzeige erstatten solle.

Es erfolgte eine Veröffentlichung in der Verschollenheitsliste sowie der Aushang an der Gerichtstafel. Nichts passierte. Die Todeserklärung folgte somit am 17. Oktober 1950: „Der Pastor Wolfgang K[…]., geb. am […] in […], zuletzt wohnhaft gewesen in […], wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 17. Januar 1945 festgestellt.“

Nun erst zahlte die Lebensversicherung des Pastors die Witwe aus.

Es folgte ein erneuter Gerichtstafel-Aushang sowie eine Veröffentlichung in der Verschollenheitsliste. Nach Eintragung in das „Buch der Todeserklärungen“ durch das Standesamt in Berlin wurde der Vorgang abgeschlossen.

Im Vorgang verblieb die beglaubigte Abschrift des Briefs des Kameraden von Wolfgang K.

Darin pries dieser den Pastor als jemanden, dessen Kameradschaftsgefühl „nicht nach Tressen, wohl aber nach dem inneren Wert eines jeden Einzelnen ausgerichtet war.“ Beide waren Funker in einer Nachrichtenstaffel. Am 14. Januar waren sie in Stromiez [Stromiecz] einem Großangriff ausgesetzt. Man flüchtete, von feindlichen Panzern verfolgt, in den Wald, wo es letztmalig Verpflegung gab: Eintopf mit Erben und Speck. Die 25. Panzer-Division sammelte sich und wurde eingekesselt. Am Abend des 16. Januar versuchte man, den Kessel zu durchbrechen. Die Spitze mit dem Generalmajor schaffte den Durchbruch, dann wurde der Ring wieder geschlossen. Erneute Durchbruch-Versuche folgten bei Tageslicht: „Auch Wolfgang stürmte mit nach vorn, um den geschlossenen Ring wieder aufzusprengen, doch der Russe richtete ein ungeheures Blutbad an. Einige hundert Meter vor uns fielen sie im Feuer der russ[ischen] Pak- und Panzergeschosse. Leider konnten wir nicht vor, um festzustellen, ob sie verwundet oder tot sind. Doch was hätte es genutzt, der Russe gab sämtlichen Verwundeten den Gnadenschuss. Wir wurden mehr und mehr zusammengedrängt u[nd] mussten uns schließlich ergeben. Was zwischen diesem Morgen des 17. Jan[uar] u[nd] der 11. Stunde des Vormittags, in der ich gefangen genommen wurde [geschah], kann man nicht schildern.“ Ein Schicksal von Millionen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (10. Februar 2024). Ein Schicksal von Millionen. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/vsun


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