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Die Geteilte Versammlung der Landstände im Herbst 1685 zur Huldigung für den Mitregenten Herzog Anton Ulrich

Eine Fußnote zur Ständegeschichte Braunschweig-Wolfenbüttels

– Ein Beitrag von Dr. Philip Haas, Wolfenbüttel –

Während des 15. und 16. Jahrhunderts formierten und institutionalisierten sich die Landstände im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel.  Diese Landschaft war mit den Prälaten, der Ritterschaft und den Städten in drei Kurien gegliedert, wurde vom Herzog zu Landtagen einberufen oder versammelte sich eigenständig zu sogenannten Konvokationstagen. Gemeinsam übten die Stände ein gewisses Mitspracherecht bei der Herrschaft über und der Verwaltung des Fürstentums aus. Vor allem mussten sie Steuererhebungen zustimmen, auf welche der Landesherr im Zuge des Ausbaus des aufkommenden Staates in immer größerem Maße angewiesen war, brachten Beschwerden (Gravamina) vor oder hatten bestimmten gesetzesartigen Verordnungen (Landesordnungen) zuzustimmen. Neben dem Landtag als der Vollversammlung der Stände entwickelten sich im 16. Jahrhundert verschiedene Ausschüsse. In diesen traten Deputierte einzelner Landstände regelmäßig oder anlassbezogen zusammen und trafen Vereinbarungen mit den Beamten des Landesherrn. Auf lange Sicht übten die Ausschüsse einen sehr ambivalenten Effekt auf die Stellung der Landschaft insgesamt aus: Einerseits beschleunigten und rationalisierten sie deren Arbeit, bereiteten die Landtage vor und wachten über die Exekution der Landtagsabschiede. Andererseits machten sie eine Zusammenkunft aller Landstände zunehmend überflüssig und ersetzten folglich die Landtage. Wie die Forschung zu diesem Themenfeld heraushebt, fand in Braunschweig-Wolfenbüttel zwischen 1682 und 1768 kein Landtag mehr statt, was vor allem in der älteren Literatur als Schwächung der Stände im Zeichen des Absolutismus gedeutet wurde. Erst die drohende Staatspleite zwang Herzog Karl I. – ähnlich wie dies mit der Einberufung der Generalstände am Beginn der Französischen Revolution geschehen sollte – dazu, wieder Landtage einzuberufen. Sicherlich wuchs unter diesen Umständen der Einfluss der Wolfenbütteler Landstände im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Allerdings ist auch für die Jahre 1682 bis 1768 kein völliger Bedeutungsverlust der Landschaft festzustellen: Die Arbeit wurde durch die Ausschüsse fortgeführt, die Landschaft trat verschiedentlich zu Konvokationstagen zusammen, erwarb 1690 ein eigenes Haus am Kohlmarkt in Braunschweig und unterhielt im 18. Jahrhundert mehr als 50 Bediente.

Wie aber gestaltete sich das Ende beziehungsweise die lange Pause der Landtage ab 1682? Geschah dies abrupt und seitens des Landesherrn kalkuliert oder lässt sich eine Art Ausschleichen der Landtage feststellen? Bei Erschließungsarbeiten an der Sammlung frühneuzeitlicher Verordnungen des Niedersächsischen Landesarchivs Abteilung Wolfenbüttel (NLA WO 40 Slg) stieß der Verfasser auf zwei sogenannte Ausschreiben, die ein interessantes Licht auf diese Fragen werfen. Bei dieser Textgattung handelt es sich um handschriftliche oder gedruckte, briefartige Schreiben, die der Landesherr oder der Geheime Rat an die Beamten verschickte. Dieses wichtige Mittel inneradministrativer Kommunikation fand aber auch Verwendung, um die Mitglieder der Landschaft zu kontaktieren und sie etwa zu Landtagen einzuberufen. Typischerweise wurden Ausschreiben von vier Seiten nach innen gefaltet, mit einem Siegel verschlossen und der Adressat auf der Außenseite vermerkt. Die beiden Stücke sind auf den 8. August 1685 datiert. Es handelt sich um den gleichen Druck, der als Formular mit Textlücken ausgestaltet ist, um durch handschriftliche Eintragungen an den Adressaten und den Sachverhalt angepasst zu werden. Beide Drucke berichten von „vertrauliche[r] Communication“ des Herzogs Rudolf August mit dem Engen und dem Großen Ausschuss, den beiden wichtigsten dieser Gremien, und laden die „übrigen bey gemeldtem Convent nicht mit zugegen gewesenen getreuen und gehorsahmen Stände“ zu einem Treffen mit einer „gewisse[n] dazu angeordnete[n] Commission“ ein. Während das eine Exemplar die Stände diesseits der Oker für den 8. September nach Schöningen bestellt, lädt das andere die jenseits der Oker ansässigen Mitglieder der Landschaft für den 2. September nach Gandersheim.

Verteilt auf verschiedene Orte, nämlich die beiden Ausschüsse, Schöningen und Gandersheim sollte die gesamte Landschaft einberufen werden, um über eine vertrauliche Sache zu befinden. Worum ging es? Handeltes es sich um einen dissoziierten Landtag? Eine Akte aus dem Landschaftlichen Archiv (NLA WO 101 Alt Nr. 401, fol. 136r-137v) zur Arbeit der Ausschüsse gibt Hinweise zum Sachverhalt. Herzog Rudolf August hatte den Deputierten der Stände verkündet, dass sein Bruder Herzog Anton Ulrich nun zum gleichberechtigten Mitregenten erhoben werden sollte. Man war sich einig darüber, dass die gesamte Landschaft dem neuen regierenden Herzog huldigen und dieser umgekehrt die Rechte und Privilegien der Stände bestätigen müsse. In der Akte findet sich ein erklärender Text, der den „Zu Schöning[e]n anwesende[n] Landtständen“ vorgetragen werden sollte und ausweislich einer Notiz auch verlesen wurde. Zur vorausgehenden Zusammenkunft in Gandersheim findet sich kein entsprechender Text, aber mutmaßlich gestaltete sich die Prozedur ähnlich. Vor den nach Schöningen entsandten herzoglichen Kommissaren mussten die Landstände Anton Ulrich „alß ihrem nuhnmehrigem mitregierenden Landesfursten und Hern“ huldigen, während er seinen „Landesfurstlichen Schutz“ zusagte. Bei genauerer Betrachtung handelte es sich also um eine Huldigungsversammlung und nicht um einen Landtag, der einen Themenvorschlag des Herzogs (Proposition) vorausgesetzt und einem festen Ablauf gefolgt wäre. Gleichwohl hielt man es im Jahre 1685 offenbar noch für nötig, in dieser wichtigen Angelegenheit sämtliche Landstände einzubestellen, die Huldigung der Landschaft mittels ihrer Vertreter in den Ausschüssen war unzureichend. Gleichwohl war keine Versammlung aller an einem Ort nötig, sondern der Konsens der Landschaft ließ sich in unterschiedliche Gruppen aufteilen sowie zeitlich und örtlich abschichten. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Ausschüsse als ein Ensemble mehrerer Gremien sich hier auf die Vorstellung von der Landschaft beziehungsweise ihrer Zusammenkunft auswirkten. Salopp formuliert: Die Landschaft ließ sich portionieren.

Es war kein bewusster autoritativer Akt eines oder ab 1685 zweier Herzöge, der die etwa 90 Jahre währende Zeit ohne Landtage einläutete. Eine Urkunde aus demselben Jahr bestätigt diesen Eindruck (NLA WO 133 Urk Nr. 65 vom 28. Oktober 1685): Im Revers rechtfertigt sich das Herzogpaar unter Verweis auf fortwährende Kriegshandlungen dafür, dass sie nun seit drei Jahren keinen Landtag mehr einberufen hätten. Die notwendige Billigung verschiedener Maßnahmen allein durch die Ausschüsse solle keinesfalls den Rechten und Privilegien der Landstände zuwiderlaufen. Es war ein schleichender und eher ungewollter Prozess, der dazu führte, dass auf Jahrzehnte keine Landtage mehr stattfanden. Die Huldigung der gesamten Landschaft im Jahre 1685, verteilt auf zwei Gremien und zwei Städte, lässt sich in diesem Sinne als Übergangsform verstehen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (15. Juli 2023). Die Geteilte Versammlung der Landstände im Herbst 1685 zur Huldigung für den Mitregenten Herzog Anton Ulrich. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl6u


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