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Seelgerätstiftungen in Braunschweiger Bürgertestamenten des späten Mittelalters

– von Timo Steyer, Braunschweig –

Bürgertestamente aus dem späten Mittelalter gewähren als serielle Quelle vielfältige Einblicke in das städtische Leben. Die in den Testamenten getätigten Schenkungen und Stiftungen gehen dabei weit über die reine Regelung des materiellen Nachlasses hinaus. Spätmittelalterliche Testamente sind auch als Dokumente der Rechenschaft sowie der Vorsorge angesichts des im Jenseits zu erwartenden Jüngsten Gerichts zu sehen. Exemplarisch steht dafür das Testament des langjährigen Großen Bürgermeisters der Stadt Braunschweig Hermann von Vechelde aus dem Jahr 1420. In seinem Testament entschuldigt sich von Vechelde für seine häufige Abwesenheit bei der heiligen Messe. Auch bittet er die Ratsleute für seine lauten Worte und Streitereien bei Ratssitzungen um Verzeihung – es sei ihm dabei stets um das Wohl der Stadt gegangen. Im Kontext dieser Rechtfertigung verspricht von Vechelde, sich nicht nur für das Seelenheil seiner Verwandten und Freunde einzusetzen, sondern sich auch für das Seelenheil derjenigen zu verwenden, mit denen er zu Lebzeiten Streit hatte. Die Sorge um das Seelenheil findet im Testament Ausdruck in einer Vielzahl frommer Stiftungen und Schenkungen zugunsten geistlicher und wohltätiger Einrichtungen. Unter anderem stiftet der Testator mehrere Festen zu Ehren von Heiligen, einen neuen Altar und hinterlässt Gelder für die Speisung von armen Menschen. Solche Schenkungen und Stiftungen zur Förderung des eigenen Seelenheils werden als Seelgerätstiftung (Legate ad pias causas) bezeichnet.  Seelgerätstitungen bildeten zusammen mit den Vermächtnisse an die Familie und Freunde die obligatorischen Bestandteile spätmittelalterliche Testamente.

Titelblatt des ersten Testamentbuches der Altstadt 1358-1446 (StaBS: B I 23:1, fol.1r).

Die Verbindung von Seelgerätstiftung und Testament lag nahe, da sich das schriftlich fixierte Testament im spätmittelalterlichem Bürgertum als das zentrale Dokument für die Regelung des Nachlasses im Todesfall etablierte und eingebettet war in normativen und administrative Regeln. In Braunschweig begannen die Weichbildräte ab der Mitte des 14. Jahrhunderts sukzessive, sogenannte Testamentbücher anzulegen, in denen sie den Inhalt der Originaltestamente der Bürgerinnen und Bürger eintragen ließen. Durch den Eintrag in ein Testamentbuch erkannte der jeweilige Weichbildrat die rechtliche Korrektheit der Testamentsinhalte an und garantierte deren Ausführung. Die Überlieferung ist mit Ausnahme eines Testamentsbuches für Braunschweig geschlossen: Mit einer Anzahl von über 4.100 Bürgertestamenten für das 14. und 15. Jahrhundert ist für die Stadt Braunschweig einer der größten spätmittelalterlichen Testamentsbestände des deutschsprachigen Raumes überliefert.

Das Buch „ Für die Ehre Gottes und der eigenen Seele. Seelgerätstiftungen in Braunschweiger Bürgertestamenten des späten Mittelalter“, erschienen in der Reihe Braunschweiger Werkstücke, untersucht 1.803 Testamente vom Ende des 14. Jahrhundert bis zum Ende des 15. Jahrhundert. Gut 95 Prozent beinhalten Seelgerätstiftungen. Ausgehend von einer politischen, rechtlichen und sozialhistorischen Einordnung des Braunschweiger Testamentswesen werden die Seelgerätstiftungen und die damit verbundenen Vergabemuster und -praktiken analysiert. Auf dieser Basis gewährt das Buch vielfältige Einblicke in das spätmittelalterliche Braunschweig und hier vor allem auf die Testor*innen, die materielle Kultur sowie die Empfänger der Seelgerätstiftungen. Die Bandbreite reichte von geistlichen Einrichtungen, wie den städtischen Pfarrkirchen oder den geistlichen Orden, über Fürsorgeeinrichtungen bis zu Beginenhäusern und den Kollegiatstiften.

Abb. 2 Seite aus dem ersten Testamentbuch der Altstadt.  (StaBS: B I 23:1, fol. 21r)

Seite aus dem ersten Testamentbuch der Altstadt (StaBS: B I 23:1, fol. 21r).

Dabei waren es vor allem die vermögenden Bürger, die ein schriftliches Testament hinterließen – bedingten doch  komplexe Vermögensverhältnis eher eine schriftliche Fixierung als eine rein mündliche Regelung des Nachlasses. In den Testamentbücher finden sich daher vor allem die bekannten Namen Braunschweiger Geschlechterfamilien wider, wie z.B. Holtnicker, Kale, von Ursleve oder auch von Vechelde. Es sind also vor allem die wirtschaftlich und politisch einflussreichen Personen, die uns hier begegnen: Bürgermeister, Ratsherren, Fernhändler, Wechsler oder Tuchhändler. Ein gutes Viertel der Testamente stammt von Frauen, dabei überwiegend die Testamente von Witwen, da sie – anders als die Ehefrauen oder unverheirateten Frauen – im Braunschweiger Stadtrecht größere Freiheiten bei der Regelung ihres Nachlasses besaßen. Gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung stammt nur ein kleiner Teil der Testamente von Angehörigen der nicht wohlhabenden Kreise. Zu diesen gehört das Testament des Hagener Bürger Cord Watenstidde, der als Karrenführer tätig war. In seinem Testament ließ er für das Wohl seiner Seele mehrere metallene Töpfe aus seinem Hausrat einschmelzen, um damit den Bau einer neuen Glocke für die Katharinenkirche zu unterstützen. Nur als passive Empfänger begegnen in den Testamenten die städtischen Unterschichten, denen im Gegenzug für Gebete Kleidungsstücke, Nahrungsmittel oder sogenannte Seelbäder gestiftet worden sind.

Seelgerätstiftungen boten der Erblasserin bzw. dem Erblasser die Möglichkeiten, über den eigenen Tod hinaus Einfluss auf sein Seelenheil zu nehmen und somit die Zeit im Fegefeuer zu verkürzen. Aber sie dienten auch dazu, die eigene Frömmigkeit zu dokumentieren, gesellschaftliche Erwartungshaltungen sowie familiäre Verpflichtungen zu erfüllen. Der Begriff Seelgerätstiftungen umfasst vielfältige Formen – sie reichen von Geld- und Sachspenden über die Stiftungen liturgischer Objekte bis zur Finanzierung von Bauprojekten oder Priesterstellen. Für diese Stiftungen wurde stets eine seelenheilfördernde Gegenleistung erwartet, dabei konnte es sich z.B. um die Abhaltung von Gedächtnismessen, Gebete für das Seelenheil oder auch die Durchführung von Wallfahrten handeln. Mit den Seelgeräten versuchten die Stiftenden also nichts Geringeres, als die Sicherung ihres Seelenheils zu erreichen und verfolgten dazu bestimmte Vergabestrategien, um ein möglichst effizientes Ergebnis zu erzielen. Die Entscheidung des Stiftenden, welche karitative oder geistliche Einrichtung eine Seelgerätstiftung erhalten sollte, war maßgeblich von der Einschätzung bestimmt, als wie wirksam die seelenheilfördernde Gegenleistung erachtet wurde. Aber auch gesellschaftliche Normen, städtische Verordnungen, familiäre Traditionen, etablierte Preisvorstellungen oder die Linderung von Notlagen beeinflussten die Entscheidung.

Die Testor*innen überlegten und planten detailliert und bereits auch Jahre vor ihrem Tod, welche Teile ihres Vermögens als Seelgerätstiftungen vergeben werden sollten.

Einband des ersten Testamentbuches der Neustadt (StA BS: B I 23 12).

Die Faktoren für die Stiftungsauswahl können anhand von quantitativen Analysen identifiziert werden: So ist z.B. die örtliche Nähe der Testor*innen zu den geistlichen Einrichtungen und damit auch die personelle Verbundenheit ein wichtiger Faktor. Daher verwundert es nicht, dass die jeweilige Pfarrkirche  einen zentralen Platz bei den Seelgerätstiftungen einnimmt. Ein stadtweiter Fixpunkt für Stiftungen war in Braunschweig das Nonnenkloster auf dem Rennelberg – als einziges Frauenkloster in der unmittelbaren Nähe von Braunschweig kam dem Kloster eine besondere Bedeutung zu, nicht zuletzt weil den Gebeten der Nonnen eine besonders heilswirksame Wirkung zugesprochen wurde.

Die Vergabekriterien waren jedoch nicht statisch – historische Ereignisse beeinflussten die Auswahl. So bewirkten Seuchenausbrüche eine erhöhte Stiftungstätigkeit für Hospitäler, die Schließung von Gotteshäusern im Zuge des Braunschweiger Pfaffenkriegs bewirkte dagegen einen nachhaltigen Rückgang der Stiftungsaktivität und auch Zwistigkeiten mit dem Landesherren fanden ihren Widerhall in den Testamenten. Neue Formen der Stiftungen wie die Seelbäder oder Beginenhäuser erfreuten sich dagegen wachsender Beliebtheit. Besondere Beachtung in den Testamenten finden auch der Turmbau der Andreaskirche in der Neustadt sowie die Errichtung eines neues Schreins für den Stadtheiligen St. Auctor im Aegidienkloster. Beide Vorhaben wurden durch viele Seelgerätstiftungen gefördert und zeugen von der für die spätmittelalterliche Gesellschaft charakteristischen Vermischung von Diesseits und Jenseits.

Mehr zu dem Thema gibt es hier:

Timo Steyer: Für die Ehre Gottes und der eigenen Seele. Seelgerätstiftungen in Braunschweiger Bürgertestamenten des späten Mittelalters. Braunschweiger Werkstücke, Reihe A, Bd. 62. Verlag Uwe Krebs Braunschweig 2021, ISBN 978-3-932030-93-2.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (25. August 2022). Seelgerätstiftungen in Braunschweiger Bürgertestamenten des späten Mittelalters. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pl6e


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