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Kirchenbücher als Quelle für Geschichten: Zum Beispiel Barthold Ernst aus Jerxheim

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Wolfenbüttel –

Zum 1. Januar 1569 erließ der für die Geschichte des Landes Braunschweig so bedeutende Herzog Julius eine Kirchenordnung und richtete als oberste kirchliche Behörde das Konsistorium ein. Außerdem wurde „bey einer jeden Pfarr“ das Führen von Kirchenbüchern vorgeschrieben. Diese enthalten viele wichtige Informationen über Land und Leute.

Beispielsweise über Barthold Ernst aus Jerxheim.

Unsere wahre Geschichte beginnt mit einem Kirchenbucheintrag vom 5. September 1753. Der Pastor dokumentiert die Geburt eines Knaben, „der zwar gesund, doch sehr gebrechlich, nämlich nur mit einer Hand, und ganz ohne Füße, gleich nach der Geburt im Hause“ getauft wurde.

Akte des Konsistoriums, NLA WO 14 Alt 737.

Barthold Ernst wuchs bei seinen Eltern auf. 1770 verstarb die Mutter im Alter von nur 47 Jahren. Sein Vater heiratete im selben Jahr erneut, 1771 wurde ein Bruder geboren. Barthold blieb gesund, vermochte ohne Hilfe Treppen und Leitern zu besteigen und lernte mit seiner linken Hand das Schneiderhandwerk. Außerdem lernte er Lesen, Schreiben und Rechnen. Seine Handschrift war klar und schön, spiegelte somit nicht seinen Charakter wider, der sich – auch dies soll nicht verschwiegen werden – nicht positiv entwickelte. Er wurde als boshaft empfunden, trank und war im Dorfe unbeliebt.

Unsere wahre Geschichte findet ihre Fortsetzung mit dem Kirchenbucheintrag folgenden Inhalts: „Den 12. August ist der Schneidermeister Jürrien Barthold Ernst […], ein gebrechlicher Mensch, welchem beide Beine und die rechte Hand fehlen, […] mit Marie Catharine Grehen […] auf Befehl vom Fürstl. Consistorio de 24. Juli 1799 welches dieser Verheiratung wegen ein Gutachten vom Fürstl. Obersanitätskollegium eingeholt hatte […] ordentlich copulirt worden.“

Die Vorgeschichte dieses Eintrages stimmt traurig: Schneidermeister Ernst war über 40 Jahre alt, als er Marie Catharine Grehen kennenlernte, auch diese schon über 35 Jahre alt. Letztere war unverheiratet, hatte aber in ihrem Leben schon viele Liebhaber besessen. Sie wurde schwanger, erlitt aber eine Fehlgeburt. Dem Fötus fehlte der linke Fuß. Nach zwei Jahren wilder Ehe – damals „Afterehe“ genannt – beschlossen sie zu heiraten.

Der Weg zur Hochzeit war demütigend. Die Familie der Marie Catharine Grehen war gegen diese Verbindung, die Brüder wandten sich bereits im Vorfeld schriftlich hilfesuchend an den Pastor. Dieser kam dem Wunsch der Familie nach, sprach mit deren Schwester und legte sich bereits fest, „ohne Einwilligung der Gerichte“ die Trauung nicht durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Schneidermeister Ernst den Pastor zwecks Trauung noch gar nicht angesprochen. Als er es schließlich tat, war der Pastor konsequent, gab ihm aber den Ratschlag, sich mit dem Anliegen direkt an das Konsistorium zu wenden. Dieses ließ den Schneidermeister Ernst durch den Schöninger Stadt- und Landphysikus Dr. Mühlenbein untersuchen, befragen, sogar nackt zeichnen. Zentraler Punkt war die Unversehrtheit etwaiger Nachkommenschaft. Viele intime und peinliche Fragen mussten beide über sich ergehen lassen, letztlich mochte der Arzt in seinem Bericht nicht ausschließen, dass auch etwaige Kinder verstümmelt zur Welt kämen.

Nun geschah etwas Überraschendes: Das Konsistorium gab sich mit diesem Bericht nicht zufrieden, es schaltete die oberste Medizinalbehörde des Landes ein und bat um ein Gutachten. Der Verfasser dieses wahrlich gelehrten Gutachtens führte Zitate berühmter Koryphäen wie Erasmus Darwin, Alexander von Humboldt oder Immanuel Kant an und kam nach 17 Seiten schließlich zu dem Schluss, dass eine Trauung zu vertreten sei.

Daraufhin wurde der Pastor angewiesen, die Trauung durchzuführen.

Am 15. Juni 1800 und am 10. August 1805 wurden gesunde Söhne geboren.

Unsere wahre Geschichte nähert sich mit dem Kirchenbucheintrag vom 30. April 1832 ihrem deprimierenden Ende. Der Pastor von Jerxheim vermerkt lapidar den Tod von Barthold Ernst. Und er fügt noch eine Information im härtesten Amtsdeutsch hinzu: „Am 3. Mai an das anatomisch-chirurgische Institut zu Braunschweig verabfolgt“.

Zeichnung von Barthold Ernst im Jahr 1798 (Ausschnitt) NLAWO 14 Alt 737.

Schneidermeister Ernst konnte seine Familie nicht ernähren, sie litt Not. Sein Vater verstarb 1803 „an einer langsamen Entkräftung“, seine Schwiegermutter 1806. Mit zusätzlichen Schreibarbeiten war auf dem Lande nichts zu verdienen. Schließlich sah sich Schneidermeister Ernst im September 1802 zu einem äußersten Schritt genötigt: er bot der obersten Medizinalbehörde gegen ein lebenslanges monatliches Entgelt seinen Leichnam an. Sein parallel gestellter Antrag, mit seiner Familie im Fürstlichen Armenkrankenhaus in Braunschweig unterzukommen, wurde dort abgelehnt, da er ja nicht krank sei; beide sollten doch in Jerxheim wohnen bleiben und gegen eine monatliche Rente ihre Leichname dem „anatomischen Theater“ in Braunschweig überlassen, so der Gegenvorschlag des Armenkrankenhauses. Außerdem könnten so beide in Jerxheim weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, er als Schneider, sie als Tagelöhnerin. Und in der Tat hatte Schneidermeister Ernst in seiner Verzweiflung auch den Leichnam seiner Frau der obersten Medizinalbehörde angeboten.

Und so fand Schneidermeister Ernst am 3. Mai 1832 seine letzte Ruhe nicht auf dem Friedhof zu Jerxheim, sondern wurde „verabfolgt“ an das anatomisch-chirurgische Institut in Braunschweig.

Quellen:
Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel 14 Alt 737; 111 Neu 351 und 2496, 30 Slg 30 Nr. 1, Kirchenbücher Jerxheim in 1 Kb und 103 N


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (11. August 2022). Kirchenbücher als Quelle für Geschichten: Zum Beispiel Barthold Ernst aus Jerxheim. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl6c


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