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Geländespiel oder Gottesdienst

– Ein Beitrag von Sibylle Heise, Hornburg –

Von 1885 bis 1956 führten die Rektoren der Volksschule Hornburg eine Chronik, in der  sie für die Schule wichtige Ereignisse festhielten.[1] Daraus geht hervor, dass es in den Jahren 1936 und 1937 zu einem Konflikt zwischen der Hornburger Hitlerjugend und dem seit vielen Jahren in Hornburg amtierenden Pfarrer Johannes Taube[2] kam. Einer – unvollständigen und plötzlich abreißenden – Akte der Hornburger Kirche ist mehr dazu zu entnehmen.[3]

Am 1. Dezember 1936 war das „Gesetz über die Hitler-Jugend“ erlassen worden. Alle Jugendlichen vom 10. bis zum 18. Lebensjahr waren verpflichtet, in der Hitler-Jugend „Ehrendienst am deutschen Volke zu tun“, von zehn bis vierzehn Jahren im „Deutschen Jungvolk“ bzw. im „Jungmädelbund“, von vierzehn bis achtzehn Jahren in der „Hitler-Jugend“ bzw. im „Bund Deutscher Mädel“. Der gesetzliche Vertreter war zur Anmeldung der Jugendlichen verpflichtet, die Aufnahme erfolgte zum 20. April eines jeden Jahres, dem Geburtstag des Führers Adolf Hitler.[4]

Die Hitler-Jugend erfreute sich des Wohlwollens und der Förderung durch die Lehrerschaft Hornburgs, so ist in der Schulchronik zu lesen: „Jungvolk und B.D.M. wurden von der Schule so unterstützt, daß am Jahresende alle Kinder diesen Organisationen angehörten und die Verleihung der HJ[5]-Flagge beantragt werden konnte[6] und „Schon längere Zeit waren fast alle Jungen, die 10 Jahre und älter waren, im deutschen Jungvolk, seit Weihnachten 1935 waren es 98 %. So wurde denn der Schule als Auszeichnung die Hitlerjugendfahne verliehen.“[7]

Die Jugendlichen, die 1937 konfirmiert werden sollten, standen, wie Taube erfahren musste, der Kirche reserviert gegenüber, einer der Jungen sagte zu ihm: „Was ein rechter Hitlerjunge ist, der geht nicht mehr in die Kirche.“

Pastor Taube. Reproduktion: Sibylle Heise.

Für die Konfirmanden war die Teilnahme am sonntäglichen Gottesdienst obligat, Pastor Taube wurde 1936 von drei Hitlerjungen gebeten, von der Teilnahme am Gottesdienst befreit zu werden, um an einem Geländespiel in Osterwieck teilzunehmen. Dies gestattete Taube nicht, weil das dritte Gebot sagt „Du sollst den Feiertag heiligen“, dennoch fehlte der größte Teil der Konfirmanden. Taube schrieb: „Ich kann unmöglich Kindern ein heiliges Gelübde, Gottes Gebote zu beachten, abnehmen, wenn ich ausdrücklich meine Einwilligung dazu gebe, sie zu übertreten, und die Hand dazu biete, die schon erschreckend weit fortgeschrittene Nichtachtung des Gottestages zu fördern.“

Am „Totenfest“ des Jahres 1936 besuchten nur zwei von sechzehn Konfirmanden den Gottesdienst, die anderen nahmen stattdessen wieder an einem Geländespiel der Hitler-Jugend teil. Daraufhin unterbrach Taube den Konfirmandenunterricht der Knaben und forderte von den Vätern eine Erklärung, dass sie dafür Sorge tragen würden, dass der Konfirmandenunterricht und der Besuch des Gottesdienstes an erster Stelle stehen würden.

Dies nahm der Ortsgruppenleiter der NSDAP zusammen mit einer angeblichen Äußerung Taubes vor der Frauenhilfe zum Anlass für eine Beschwerde über Taube bei dem Gaubeauftragten für Kirchenfragen der NSDAP Freyberg[8], der die Geheime Staatspolizei in Magdeburg davon unterrichtete. Der Provinzialkirchenausschuss der Provinz Sachsen stellte sich ausdrücklich auf die Seite Taubes. „Wir müssen es sehr bedauern, daß dieser eifrige und tüchtige Geistliche immer wieder grundlos verdächtigt wird, und müssen dringend bitten, der Ortsgruppenleitung die Weisung zu geben, daß sie es endlich unterläßt, derartige Vorwürfe und Anklagen zu erheben, die einer gerechten Beurteilung des Pfarrers Taube und seines Wirkens in Hornburg zuwiderlaufen, unnötige Verärgerungen schaffen und die Volksgemeinschaft empfindlich stören. Wir können auch nicht einsehen, weshalb diese Angelegenheit der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Magdeburg, unterbreitet worden ist, ehe es uns möglich war, die erhobenen Vorwürfe zu untersuchen. Wir erwarten, daß Sie entschieden dafür eintreten, daß der schwer angegriffene Geistliche vor Übergriffen der Parteistellen geschützt wird.[9]

Die Sympathie des Rektors und sicher auch weiterer Lehrer aber galten der NSDAP, nicht dem Hornburger Pfarrer. „Drei Schüler, die an einem Sonntag statt des Konfirmandenplatzes im Gottesdienst einen angesetzten Jungvolkdienst vorgezogen hatten, und deren Eltern nicht hinterher einen Revers unterschreiben wollten, daß die Kirche ‚allem Anderen vorzugehen‘ habe, wurden von der Konfirmation ausgeschlossen. Die Familien traten aus der Kirche aus. Da noch jüngere Geschwister vorhanden sind, haben wir nun wieder Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.“[10]

Mit einer gewissen Schadenfreude vermerkte der Rektor ein Jahr später: „Wie im vergangenen Jahr, so wurde auch diesmal einigen Kindern die Konfirmation verweigert, weil die Eltern nicht die schriftliche Verpflichtung unterschreiben wollten. Diesmal aber war die Rechnung verkehrt: Die Kinder wurden gemeinsam mit denen, welchen im vergangenen Jahr die Konfirmation verweigert wurde, durch den Superintendent Sänger im Dom zu Halberstadt konfirmiert.“[11]

Walter Sänger (*1900 †1960) war von 1934 bis 1946 1. Domprediger in Halberstadt und Superintendent, er gehörte zu den Deutschen Christen. Sänger hatte keine Skrupel, Hornburger Jungen im Halberstädter Dom zu konfirmieren, die Geländespiele dem Gottesdienst vorzogen.

Zweifelsohne werden die Hornburger Lehrer die Schüler in ihrer Opposition gegen den Pfarrer und in ihrer Begeisterung für die Hitler-Jugend unterstützt und so im Sinne des Nationalsozialismus gewirkt haben.


[1] Stadtarchiv Hornburg, noch unverzeichnet. Eine Veröffentlichung der gesamten Schulchronik ist geplant: Sibylle Heise, Edmund Brandt: Die Hornburger Schulchronik 1885 bis 1956. Aspekte deutscher Geschichte vom Kaiserreich bis zur jungen Bundesrepublik.

[2] Johannes Taube *1884 †1965, Dienstorte: ab 1914 Osterode, 1923 bis 1952 Hornburg.

[3] Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel, Ortsakte Hornburg 10.

[4] Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend vom 25. März 1939.

[5] Hitler-Jugend, HJ: Jugendorganisation der NSDAP.

[6] Schulchronik 1936.

[7] Schulchronik 1937.

[8] Alfred Freyberg, *1892 †1945, Jurist, 1932 Nationalsozialistischer Ministerpräsident im Freistaat und späterem Land Anhalt, ab 1933 alleiniger Staatsminister in Anhalt. Gaubeauftragter für Kirchenfragen in Dessau.

[9] Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel. Ortsakte Hornburg 10.

[10] Schulchronik 1937.

[11] 1932 war die nationalistische, antisemitische „Glaubensbewegung Deutsche Christen“ als innerevangelische Kirchenpartei gegründet worden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (9. Juni 2022). Geländespiel oder Gottesdienst. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/pl67


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