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Vor 275 Jahren – ein Gespenst geht um in Braunschweig

Was geschieht, wenn der Geist der Aufklärung auf einen Geist trifft?

– Ein Beitrag von Dr. Philip Haas, Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel –

Am kürzesten Tag des Jahres 1746, dem 21. Dezember, um 12 Uhr in der Nacht schritt Magister Johann Gottfried Höfer (1719–1796) durch die Gänge des Collegium Carolinum in Braunschweig, um nach dem Rechten zu sehen. Der studierte Theologe war unter dem Titel eines Hofmeisters als Dozent an dieser Bildungseinrichtung tätig, die im Sommer des vorangegangenen Jahres feierlich eröffnet worden war. Das Collegium Carolinum sollte die höhere Schulbildung im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel auf eine neue, vor allem breitere Grundlage stellen. Statt sich primär den klassischen Sprachen und der Theologie zu widmen, sollte es etwa auch naturwissenschaftliche Erkenntnisse vermitteln und nach Art einer Ritterakademie zum gesellschaftlichen Umgang bilden. Die Anregung dazu war von dem bedeutenden Aufklärungstheologen Johann Friedrich Wilhelm Jerusalem (1709–1789) ausgegangen. Der Abt des Klosters Riddagshausen übte als Prinzenerzieher und Berater von Herzog Carl I. großen Einfluss auf die Bildungspolitik des Fürstentums aus. Heutigen Schülern dürfte er noch am ehesten als Vater Karl Wilhelm Jerusalems bekannt sein, dessen Suizid das historische Vorbild für Goethes Werther abgab. An diesem Ort moderner Gelehrsamkeit und Aufklärung machte Höfer mit der Laterne in der Hand eine Beobachtung, die nicht nur sein Weltbild ins Wanken brachte – er sah einen Geist und er sollte nicht der einzige sein, der ihn erblickte.

Das Collegium Carolinum in Braunschweig. Foto: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel.

Die Geisterscheinung an sich, wäre eigentlich kaum der Rede wert gewesen, mangelte es doch auch im 18. Jahrhundert nicht an Wiedergängern, Spuk, Hexen und Gespenstern. Was diesen Fall aber von anderen unterschied, war der Kreis der gelehrten Beteiligten, der Publikation und Rezeption. Die gebildeten Beobachter und Zeugen des Gespenstes ließen sich nicht einfach beiseiteschieben und warfen in aufgeklärten Kreisen grundsätzliche philosophische und theologische Fragen auf – der Geist machte den großen Geistern zu schaffen. Wellen schlagen, konnte die Affäre, weil sie rasch in Form einer Druckschrift Verbreitung fand, von der eine große, wenn auch nur unterschwellige Suggestionskraft ausging (vgl. Abbildung 2). Der anonyme Traktat umfasst drei Briefe und die sogenannten „Anmerkungen“ des ungenannten Verfassers. Erstere stammen von den unmittelbar beteiligten Dozenten Höfer und Oeder (siehe weiter unten) sowie einer nicht namentlich genannten Person aus Wolfenbüttel und können – für den damaligen Leser von Briefen und Briefromanen womöglich noch mehr – einen hohen Grad an Authentizität geltend machen. Die „Anmerkungen“ geben sich betont kritisch: Ihr Verfasser präsentiert und überzeugt nicht einfach. Er prüft, forscht und wirft Fragen auf, sowohl zu den Briefen selbst als auch grundsätzlicher Art. Dem Publikum wird nicht nur eine Gespenstergeschichte präsentiert, sondern der Vorfall wird in einen größeren intellektuellen Kontext gestellt und damit salonfähig gemacht. Weitere Berichte existierten, wie etwa die diesbezügliche Sammlung des Abts Jerusalem zeigt (vgl. NLA WO VI Hs 15 Nr. 29), der sich intensiv mit dem Vorfall befasste, aber die drei Briefe bildeten fortan die wichtigste Diskussionsgrundlage und erlangten durch die Druckschrift sozusagen kanonische Bedeutung. Dass die Briefeschreiber, die „beym Collegio in Diensten und Pflichten“ standen, an die Öffentlichkeit gingen, alarmierte die fürstliche Regierung aufs Höchste, befürchtete sie doch von den „höchst schädliche[n] publicationes“ einen gewaltigen Reputationsverlust für die junge Bildungseinrichtung. Die Dozenten wurden einer „eidlichen Abhörung“ unterzogen und verwiesen – so im Falle Höfers – darauf, nie die Absicht gehabt zu haben, ihre Ausführungen „in einem oeffentlichen Blatt zu declarieren“. Aber die Berichte zum Außerweltlichen waren nun einmal in der Welt und wurden fleißig diskutiert und erörtert.

Anonyme Druckschrift zur Gespenstererscheinung,
Sammlung dreier Briefe und die „Anmerkungen“ (NLA WO 2 Alt Nr. 16170).

Was war den Berichten zufolge geschehen? Bei seinem nächtlichen Rundgang traf Höfer den Hofmeister Melchior Carl Dörrien (1721–1746), gekleidet in einen grünen Morgenrock und die weiße Nachmütze auf dem Kopf. Was Höfer vor einem guten halben Jahr vermutlich gefreut hätte, ließ ihm nun wortwörtlich die Haare zu Berge stehen, weilte Dörrien doch seit dem 8 Juli 1746 nicht mehr unter den Lebenden. Als er dem Geist die Laterne entgegenhielt, zog dies psychische und körperliche Folgen nach sich: Dörrien schwoll die rechte Hand an, in den folgenden Tagen auch die linke sowie die Füße und er musste schwer erschüttert das Bett hüten. Die Berichte sind sich einig darin, dass Höfer – diesem psychosomatischem Rheumaschub zum Trotz – seinen Kollegen Professor Johann Ludwig Oeder (1722–1776) ins Vertrauen zog, divergieren aber in Hinblick auf den Zeitpunkt. Geschah dies noch in derselben Nacht oder in den folgenden Nächten? Als Professor der Mathematik galt Oeder als „ein rechter Scepticus“, der, allem Aberglaube und Irrationalen abgeneigt, sich „ohne die mindeste Furcht“ von Höfer zur Geisterstunde in den dunklen Gang führen ließ – um dort gleichfalls auf Dörrien zu treffen und entsetzt die Flucht zu ergreifen. Im nun Folgenden variieren die Berichte: Wahlweise suchte Oeder den Geist nun gezielt auf und versuchte vergeblich ihn zu packen oder er wurde von diesem in seiner Kammer heimgesucht. Dort sei Dörrien ihm mit der Tabakspfeife im Mund erschienen und habe, unfähig zu sprechen, Zeichen gegeben, seine Gläubiger auszuzahlen, wozu der Mathematikprofessor denn auch die Schwester des Toten anhielt, bis der Spuk sein Ende fand.

Vor allem Höfers Brief entbehrt nicht eines trivialen und grotesken Einschlags, aber auch die gesamte Druckschrift hat geradezu satirische Elemente aufzuweisen. So heißt es in den „Anmerkungen“, Gespenster hätten ja eigentlich die Angewohnheit nur Einfältigen und dem gemeinen Volk zu erscheinen, hätten sich nun – mit Blick auf die Gymnasiallehrer Höfer und Oeder – aber „an Weltweise, an Mathematicos gewaget“. In Oeders Brief ist Dörries „ganze Physiognomie“ im Schein der Laterne so gut erkennbar, dass dem studierten Juristen „sogar die Pandecten [d.h. spätantike Zusammenstellungen juristischer Lehrsätze] noch aus dem Gesicht zu lesen“ waren. Nicht ganz ohne Grund sah denn auch die herzogliche Regierung in dem Druck eine bösartige Gelehrtensatire, die angetan war, den ganzen Betrieb des Collegiums der Lächerlichkeit preiszugeben, während Jerusalem mit spitzer Feder anmerkte, was das denn für ein Gespenst sei, das mit der Tabakspfeife im Mund wegen geringer Schulden nachts an die Tür poche. Dennoch liegt hierin nur eine Facette der Darstellung. Der Verfasser der „Anmerkungen“ macht selbst auf die Widersprüche und Ungereimtheiten aufmerksam, betont aber, dass die Angelegenheit selbst „von großer Wichtigkeit ist“.

Johann Friedrich Wilhelm Jerusalem, genannt Abt Jerusalem.

Worin lag denn nun ihre Bedeutung? Vor allem aus drei Gründe lassen sich erkennen: Erstens warf die Episode die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen des menschlichen Wahrnehmungsvermögens auf. „Man hat gute Ursachen zu glauben, daß es noch verschiedene Classen vernünftiger Geschöpfe geben könne, die obwohl ohne grobe Körper, Einwohner der Welt abgeben“. Gerade der kritische Verstand müsse sich der eigenen Beschränkungen bewusst sein und dürfe nicht ungeprüft alles sofort ablehnen, das sich auf den ersten Blick dem eigenen Verständnis entzöge. War die Möglichkeit einer Existenz derartiger Wesen und Dinge nicht ein Gebot der skeptischen Vernunft? Zweitens stimmten „Vernunft und Religion“ darin überein, dass es eine Zweisamkeit von Leib und Seele gebe und beide Entitäten beim Tod des Menschen getrennt würden. Wie könne man an diese Sätze glauben, aber die Existenz von Geistern per se ausschließen? Wo lag die Grenze zwischen „vernünftiger“ Religion und Aberglauben? Drittens verweisen die Ereignisse auf die ungeklärte Bedeutung der „Einbildungskraft“ und ihres Verhältnisses zum Intellekt. Jerusalem merkte denn auch an, es sei noch eine zentrale Aufgabe der Philosophie zu klären, was denn nun wirklich „Ordres Force“ seien, also welche Eindrücke, welchen Einfluss auf die Einbildungskraft, die Sinne oder den Intellekt ausübten. Generell fanden die „Anmerkungen“ bei Jerusalem „völlig beyfall“. Mit Johann Christoph Gottsched, dem bekannten Dramaturk und Professor der Logik und Metaphysik, und anderen korrespondierte der Abt denn auch fleißig darüber. Ja Jerusalem deutete an, er könne „aus eigener Erfahrung ein [vergleichbares] Exempel anführen“, wolle dies aber höchstens mündlich tun. Wie andere näherte er sich den Geistersichtungen mit einer Mischung aus Faszination und schamhafter Distanzierung. Wie schnell eine schriftliche Äußerung zu diesem Thema unter der Druckerpresse landen konnte, hatte er erfahren, folglich blieb nur die Selbstzensur.

Gespenster und dunkle Kräfte wie der Mesmerismus sollten in den folgenden Jahrzehnten ein Modethema der Dichter und Denker werden. Wie die jüngere Forschung gezeigt hat, bildeten sie keinen Gegensatz zu dem, was heute als Aufklärung bezeichnet wird. Einige Gelehrte, etwa Johann Heinrich Jung-Stilling, führten dabei unter anderem die Braunschweiger Ereignisse als beweiskräftiges Beispiel an. Bemerkenswerter aber scheint eine andere geistesgeschichtliche Tiefenschicht, die von den hier betrachteten Ereignissen berührt wurde: Auch wenn die „Anmerkungen“ nahelegten, die Einbildungskraft habe „die Gestalt des Traumes“ in die Sinne gelenkt und nach außen projiziert, der Wiedergänger sei also letztlich Einbildung gewesen, so waren die Fragen, die er aufwarf sehr realer Art. Dörriens Sichtung verwies auf Leerstellen und unbeantwortete Fragen der Aufklärung, etwa auf das Verhältnis von Vernunft und Religion oder auf die Grenzen der menschlichen Wahrnehmungsfähigkeit und der auf diese einwirkenden Eindrücke. Viele dieser Themenfelder sollte mit Immanuel Kant später ein echter Weltweiser und großer Geist kartieren und bearbeiten. Ein kleinerer Braunschweiger Geist mit Schlafmütze und Tabakspfeife sowie eine Gruppe eher zweifelhafter Weltweiser hatten ihren Beitrag dazu geleistet, diese offenen Fragen sichtbar aufs Tapet zu bringen.

Quellen:

NLA WO 2 Alt Nr. 16170 (pag. 46-63), Akte des Geheimen Rats mit Unterlagen zu dem Vorfall, inklusive der Druckschrift „Sammlung einiger Nachrichten“ (pag. 49-55). Die Akte hatte einen Nässeschaden, ist restauriert aber in Teilen kaum lesbar.

NLA WO VI Hs 15 Nr. 29, Kommentierte Materialsammlung des Abts Jerusalem zum Thema


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (21. Dezember 2021). Vor 275 Jahren – ein Gespenst geht um in Braunschweig. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl5p


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