Wohl und Wehe des Verleihs von Archivalien, Teil 1: Heinrich Meibom und die verschwundenen Urkunden des Klosters Mariental
– Ein Beitrag von Philip Haas, Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel –
Archivalien müssen benutzt werden, um wirken zu können, ihre unzugängliche Lagerung im Verborgenen kann zum sterilen Selbstzweck verkommen. Zugleich tut sich hier ein Spannungsverhältnis zur Bestandserhaltung auf, bedeutet doch jede Berührung und jede Lektüre der Originale unweigerlich die Beschädigung ihrer materiellen Substanz, mag der Schaden auch noch so gering sein. Mit fortschreitender Digitalisierung finden gerade die Glanzstücke eines jeden Archivs kaum noch ihren Weg in den Lesesaal, denn das sogenannte Nutzungsdigitalisat genügt, um die meisten wissenschaftlichen und sonstigen Fragestellungen zu beantworten. Aber gerade diese Zimelien sind es, die für eine gänzlich andere Art von Nutzung unabdingbar sind – die Ausstellung. Sie ist heutzutage für öffentliche Archive sicherlich der häufigste Grund, um Archivalien auszuleihen und außer Haus zu geben.
Die sogenannte Corona-Krise hat der virtuellen Ausstellung Aufwind verschafft, die unter Rückgriff auf Digitalisate eine Exposition ermöglicht, welche ebenso in Hinblick auf infektiologische Erwägungen wie Kriterien der Bestanderhaltung nicht zu beanstanden ist. Auch lassen sich bereits seit vielen Jahrzehnten Replikate (Facsimiles) auf Grundlage von Abbildungen anfertigen. Aber nicht nur die Aura des Kunstwerks (Walter Benjamin), sondern auch die des technisch reproduzierten Archivales droht zu verkümmern und der „historische Schauder“, wie die Geschichtsdidaktik ihn bezeichnet, der den Beobachter bei der Anschauung des Originals nicht selten zu erfassen vermag, kann all dies nicht ersetzen. Geschichte ergreift erst im Authentischen und wird umgekehrt in diesem wirklich greifbar.
Folglich müssen Archivalien auch im 21. Jahrhundert gelegentlich entliehen werden, das Archiv verlassen und mitunter weite, strapaziöse Reisen zu fernen Orten antreten. Ob und wann eine solche Archivalienausleihe gerechtfertigt ist, bleibt weitgehend dem Ermessensspielraum des jeweiligen Archivs, meist dessen Leitung, überlassen. Eine Theorie hierzu existiert bislang nicht. Während die Archivistik seit mehr als über hundert Jahren eine Diskussion über den Wert oder Unwert von Schriftgut führt, gegen das subjektive Fingerspitzengefühl polemisiert (Bewertungsdiskussion) und entsprechende Abhandlungen zu diesem Thema ganze Fachbibliotheken füllen, hat noch keine systematische Auseinandersetzung mit dem Für- und Wider, dem Wohl und Wehe, der Archivalienausleihe stattgefunden. Gewisse Vorgaben resultieren aus technischen Standards, die beim Transport und der Aufbewahrung der Archivalien einzuhalten sind, aber sie bieten keine Anhaltspunkte, ob die Ausleihe sachlich gerechtfertigt ist.
Vorliegender Beitrag kann keine archivistischen Kriterien für oder gegen die Ausleihe von Archivalien entwickeln. Vielmehr soll anhand zweier prägnanter Fallbeispiele für die damit einhergehenden Risiken sensibilisiert werden. Eines spielt in der Vormoderne und hat die damaligen Nutzungsmodalitäten insgesamt zum Gegenstand, das andere ereignete sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Auch wenn die Ausleihe in beiden Fällen, vor allem in letzterem, geradezu katastrophale Folgen nach sich zog, ist dies nicht als grundsätzliches Statement gegen eine derartige Praxis gedacht. Vielmehr soll für die Tragweite des Themenfeldes sensibilisiert werden, das nicht nur das Archiv, sondern auch die historische Forschung betrifft, indem schlaglichtartig beleuchtet wird, wie sich diese Form der archivalischen Benutzung im Laufe der Zeit gewandelt hat. Der zweite Beitrag ist zugleich mit dem Aufruf verbunden, Ausschau nach Archivalien zu halten, die im Zuge einer Ausleihe verschollen sind.
Die Ausleihe von Archivalien war die reguläre Form der Benutzung von Archivgut in der Vormoderne, und zwar für administrative und historiografische Zwecke gleichermaßen. Einen anschaulichen Eindruck dieser Benutzungsmodalitäten liefert das Klosterarchiv der Zisterze Mariental. Das bei Helmstedt gelegene, im Jahre 1138 gegründete, Zisterienserkloster hatte vor allem im 13. Jahrhundert gewaltige Güter aufgehäuft und avancierte zu einem der größten Grundbesitzer im ostsächsischen Raum. Die zahlreichen Außenhöfe (Grangien) und Besitzungen erstreckten sich primär nach Osten, lagen größtenteils nicht im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, sondern im Hochstift Halberstadt und im Erzstift Magdeburg, unter dessen Landständen der Abt später auch vertreten war. Mit Unterstützung des Erzbischofes konnte sich das Kloster dem Zugriff Herzog Heinrichs des Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel (1489–1568) entziehen, wurde dann aber von dessen Sohn Julius seiner Selbstständigkeit beraubt. Waren die östlichen Besitzungen bis dato ein Anker der klösterlichen Selbstbehauptung gewesen, so versuchten in den folgenden Jahrhunderten nun umgekehrt die Herzöge über ihr Kloster, zum Teil mit erstaunlichem Erfolg, ihre Besitzansprüche und Rechte in den benachbarten Stiften geltend zu machen. Mariental war nun ein Hebel der Wolfenbütteler Herzöge, um die eigene Position nach Osten hin auszubauen.
Die Ansprüche stützten sich vornehmlich auf den reichen Urkundenschatz des Klosterarchivs. Anwälte und herzogliche Beamte entliehen sich Urkunden und Akten, um sie zur juristischen Beweisführung zu verwenden, handelte es sich doch um Arbeitsmaterialien, die etwa vor Gericht oder in Schlichtungs- und Untersuchungskommissionen benötigt wurden. Die „oftmalige Veränderung der Advocaten“ führten regelmäßig zur Zerstreuung der Unterlagen, so dass diese „privatacten“ (Urkunden und Akten) eingefordert oder aus Nachlässen geborgen werden mussten. Eine wirkliche Alternative zu dieser Arbeitspraxis existierte nicht, da die in großer Zahl angefertigten Abschriften und Exzerpte der Originale nicht immer als Beweisstücke genügten. Auch herrschte in der Frühen Neuzeit noch keine strikte Trennung zwischen dem häuslichen Arbeitsplatz und der Behörde, die ihren Mitarbeitern in der Regel kein Büro anbot (vgl. den Beitrag von Martin Fimpel vom 3. März 2021).
Mariental, das nun als landesherrliche Klosterschule fungierte, interagierte nicht nur mit der herzoglichen Verwaltung, sondern war auch eng mit der nahe gelegenen Universität Helmstedt vernetzt. Die 1576 gegründete Academia Julia hatte mit Reiner Reineccius (1541–1595) und Heinrich Meibom (1555–1625) zwei der ersten Geschichtsprofessoren im deutschen Sprachraum vorzuweisen. Letzterer entlieh zu Beginn des 17. Jahrhunderts – wie übrigens weitere Helmstedter Geschichtsprofessoren nach ihm, beispielsweise Polycarb Leyser (1690–1728) – zwecks Abfassung einer Klosterchronik zu Mariental (Chronicon Marienthalense) eine große Zahl der Urkunden. Meibom legte sich einen Quellenbestand an – er sprach von „meiner Vorratskammer“ – den er für eine ganze Reihe von Klosterchroniken ertragreich verwenden konnte. Die wegweisenden Arbeiten dieses frühen Historikers gründeten maßgeblich auf diesem umfassenden Handapparat, der in großen Teilen ein Produkt der Archivalienausleihe war. Allerdings hatte der Professor damit dem Kloster einen integralen Teil seiner rechtswahrenden Unterlagen entzogen.
Bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges fiel dies nicht weiter auf, andere Probleme hatten Vorrang. Dann häuften sich Klagen über fehlende Urkunden. Im Jahre 1657 beauftragte Herzog August der Jüngere deshalb persönlich den Amts- und Klostersekretär Heinrich Rohden damit, das Klosterarchiv zu ordnen und die darin befindlichen Unterlagen zu verzeichnen, damit „in begebenheiten des Closters Jura und Gerechtsame dadurch erwiesen und erhalten würden“, was vor allem ohne die Urkunden kaum möglich sei. Rohdens Arbeit änderte nichts an der Misere, in den nächsten Jahrzehnten wurden immer wieder Beamte und Pröpste beauftragt, das Archiv auf Vordermann zu bringen, meist wenn ein Prozess anstand, aber die Urkunden nicht zu finden waren. Im Jahre 1744 trat plötzlich die Wende ein. Der Marientaler Abt Johann Lorenz Mosheim (1693–1755), einer der bedeutendsten Theologen seiner Zeit, erhielt einen Brief des Geheimen Rats. Die Beamten setzten ihn in Kenntnis davon, ihnen sei mitgeteilt worden, „daß in Helmstedt eine ziemlich starke Anzahl vornemlich Marienthalsche Urkunden auf einer Auktion zum Kauf angeboten worden sei. Ja es will so gar verlauten, daß der Universitäts-Secretarius Frankenfeld von dergleichen Documenten Vorhänge vor seine Bücher [d.h. Bucheinbände] gemacht habe“! Die Urkunden seien „mit arrest belegt“ worden, aber Mosheim solle nun rasch der Sache nachgehen und Bericht erstatten.
Wie der Klostervorsteher in Erfahrung bringen konnte, hatte Johanna Veronica Meibom, die Ehefrau des kurz zuvor verstorbenen Brandan Meibom (1678–1740), das Privatarchiv dieser Gelehrtenfamilie öffentlich zum Verkauf angeboten. Unter den Verkaufsobjekten befanden sich auch „diejenigen Urkunden, woraus der alte Heinrich Meibom vor mehr als hundert Jahren sein Marienthalisches Chronicon gemachet“. Angeregt von Mosheims Bericht trat die fürstliche Regierung in Verhandlungen mit der Universität und der Familie Meiboms um – offenbar mit Erfolg – die Urkunden käuflich zu erwerben, die einstmals ihrem Kloster entfremdet worden waren. Die Angabe von den Bucheinbänden erwies sich glücklicherweise als falsches Gerücht – Marientaler Urkunden sind also heutzutage nicht in den Buchrücken von Folianten der Herzog August Bibliothek zu suchen.
In der Regel geben Archive der Geschichtswissenschaft die Möglichkeiten des Arbeitens vor, indem sie den Zugang zu Archivalien eröffnen oder beschränken, das Archivgut verzeichnen oder dies unterlassen. Im vorliegenden Fall war es umgekehrt: Meiboms Arbeitsweise hatte das Klosterarchiv für mehr als hundert Jahre entscheidend in seiner Tätigkeit beeinflusst und ironischerweise zu dessen fortlaufender Erschließung beigetragen, wenn auch nur von dem verbliebenen Teil der einstmaligen Bestände.
Quellen und Literatur:
NLA WO 22 Urk, Urkunden des Ziterzienserklosters Mariental (vom Verfasser erschlossen).
NLA WO 11 Alt Mart, Ältere Akten des Klosters Mariental, hier v.a. Nr. 222 und 236.
Philip Haas: Urkundengebrauch in der Frühen Neuzeit. Die Urkunden des Zisterzienserklosters Mariental zwischen Bella Diplomatica und früher Geschichtsforschung. In: Archiv für Diplomatik 69 (2023). Zur Publikation angenommen.
Christiane Raabe: Das Zisterzienserkloster Mariental bei Helmstedt von der Gründung 1138 bis 1337. Die Besitz- und Wirtschaftsgeschichte unter Einbeziehung der politischen und ordensgeschichtlichen Stellung (Berliner Historische Studien 20, Ordensstudien IX), Berlin 1995.
Simon Sosnitza (Hg.): Gänsekiel und Peitschenhiebe. Das Gelehrtengeschlecht der Meiboms an der Academia Julia (Beiträge zur Geschichte des Landkreises und der ehemaligen Universität Helmstedt 26), Helmstedt 2016.
Gottfried Zimmermann: Heinrich Meiboms Chronik des Klosters Marienthal 1138-1629, Braunschweig 1988.
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Braunschweigischer Geschichtsverein (26. November 2021). Wohl und Wehe des Verleihs von Archivalien, Teil 1: Heinrich Meibom und die verschwundenen Urkunden des Klosters Mariental. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl5l