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Nicht auf Felsen gebaut: Die Hauptkirche BMV in Wolfenbüttel

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Niedersächsisches Landesarchiv Wolfenbüttel –

Die Hauptkirche Beatae Mariae Virginis in Wolfenbüttel ist ein bedeutender protestantischer Kirchenbau, gedacht auch als Grablege der fürstlichen Familie. Die Grundsteinlegung war im Jahr 1609. Dass sie auf morastigem Untergrund gebaut wurde, sollte Folgen haben.

„Merkwürdig“. Mit diesem zweideutigen Wort beschreibt das Corpus Bonorum der Hauptkirche BMV in Wolfenbüttel im Jahr 1725 den Zustand der Kirche anno 1700.

„Merkwürdig“ war im Jahr 1700, dass die Kirche „nunmehr vollendet, in- und auswendig gereiniget, gantz ausgepflastert“ sei.

Lange währte die Freude über diesen merkwürdigen Zustand nicht: Keine 40 Jahre später hatte sich der Zustand der Kirche derartig verschlechtert, dass man auf Verordnung des Herzogs vom 19. Oktober 1740 im ganzen Land Braunschweig von Haus zu Haus zum Erhalt dieser Kirche Spenden einsammeln sollte.

Einzug Herzog August d.J in Wolfenbüttel, 1643. Man beachte: Die Kirchentür an der Nordseite ist an der falschen Stelle eingezeichnet. Tatsächliche befindet sie sich im dritten, nicht im vierten Fach von rechts (NLA WO 50 Slg 1015 Nr. 2).

Die Hintergründe fassten die vom Herzog mit den Reparaturarbeiten betrauten Personen, Obrist von Möring und Major von Blum, im April 1744 und März 1745 getrennt voneinander zusammen: Der Bau hatte sich 1739 unter der nördlichen Hauptmauer rechts der Kirchentür zwischen zwei Pfeilern stark gesenkt und musste unterfangen bzw. unterfahren werden. Dabei zeigte sich, dass die Kirchenmauer mit ihren Pfeilern auf einer Pilotage (einem aus etwa 6 Zoll bzw. 14,27 cm dicken, hölzernen Bohlen bestehenden Rost) lagerte, die wiederum auf hölzernen, fest in den Boden gerammten Pfählen gegründet war. Da bei Erbauung der Kirche dieses Fundament nicht tief genug unter Wasser geschlagen wurde, stand die Pilotage so weit im trockenen Erdreich, dass sie wegfaulte; die schwere Mauer senkte sich um die 4 Zoll (9,51 cm), die bereits weggefault waren. „Hätte bemeldter Architekt 5 bis 6 Fuß [1 Fuß = 28,536 cm] tiefer graben lassen, so hätte er gar keine Pilotage nötig gehabt, sondern einen Kieß- oder Mergelgrund gefunden, worauf er sicher hätte fundieren können.“

Risse gab es in der kompletten Nordwand der Kirche und auch in den Kreuzgewölben der Nordseite. Ab 1739 wurde jedoch nur das Fach neben der Kirchentür mit dem Strebepfeiler bis auf den Wasser-Horizont unterfahren und das darin befindliche Kirchenfenster neu gemacht. Die Empore der Nordseite und die untersten Kirchenstühle waren entfernt und die Hauptschenkel der Kreuzgewölbe mit hölzernen Bögen unterbaut worden. Ein Kreuzgewölbe wurde komplett neu gezogen.

Die Reparatur von vier Kreuzbögen der Nordseite sowie der Einbau von Empore und Kirchenstühlen waren auch 1745 noch nicht erfolgt. Da sich der Zustand nicht weiter verschlimmert hatte, sprachen sich die Baumeister dafür aus, auf weitere Schritte zu verzichten. Obrist von Möring bemerkte, dass man für das Geld einer komplett erneuerten Pilotage fast eine neue Kirche bauen könnte.

1748 befand man, dass die Ursache für das Verfaulen der Pilotage in der „Abziehung des Wassers“ zu suchen sei. Man hätte „dem im Grunde an der Nordseite der Kirche befindlichem Holz, durch Ziehung des Stadt-Canals, das Leben genommen, folglich solches verwesen, dadurch ferner die große Seitenmauer sich sencken, und die Union des Gebäudes zerreißen müssen“. Schon das Corpus Bonorum enthielt im Kapitel „Grund- und Pfeiler-Bau“ einen entsprechenden Hinweis.

Die Reparaturmaßnahmen wurden in zwei Baumaßnahmen durchgeführt, die erste Bauphase währte vom 7. September 1739 bis 26. Januar 1740, die zweite vom 4. April 1740 bis 22. April 1741. 1739 und 1740 entstanden Kosten in Höhe von exakt 4.883 Taler. Die Rechnungslegung für diese beiden Jahre sowie die 226 diesbezüglichen Empfangsquittungen von Handwerkern, Tagelöhnern und Baumaterial-Lieferanten sind überliefert. Die beträchtliche Menge an Steinen war zum größten Teil aus dem Steinbruch in Liebenburg angeliefert worden, aber auch aus Königslutter und Ostlutter.

Einzug Herzog August d.J in Wolfenbüttel, 1643, Ausschnitt.

Bereits am 5. Juni 1739 hatte man zwei Totengräber und vier Tagelöhner dafür bezahlt, Leichen, die im Kellergewölbe an besagter Stelle ruhten, auf dem um die Kirche herumführenden Kirchhof zu bestatten. Sympathisch der Hinweis von Oberkonsistorialrat Hassel: „Sie haben auch, wie ich jetzt höre, vor 9 Mariengroschen Brantwein dabey vertruncken, ob sie solchen von der Kirche bezahlt bekommen, oder selbst bezahlen müssen, wird der Herr Registrator besser wissen und sich in der Bezahlung darnach richten.“ Weitere Gebeine wurden in vier weiteren Aktionen im November 1739 auf dem Kirchhof beerdigt. Die Quittung einer dieser Arbeiten lautete: „Bey Öefnung und Aufräumung dreyer Todten Gewölbe in der Kirche B.M.V. alhie so den 12. 9br. a.c. des Nachts geschehen, daß die Todten nach HochFürstl. Consistorio Befehl von den Todten Gräbern und ihren Gehülffen auf den Kirchhoff in aller stille beerdiget werden möchten, haben gearbeitet: […]“. Acht Personen wurden bezahlt, außerdem Lichter und – Branntwein.

Ein Bautagebuch selbst fehlt. Es fällt daher schwer, sich den Ablauf der Unterfangung bzw. Unterfahrung vorzustellen. Die landesweite Sammlung des Jahres 1740 kam für diese Arbeiten natürlich zu spät. Handwerker, Baumaterialien und Tagelöhner – zeitweiße waren bis zu 24 gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigt, wofür sie pro Tag 6 Mariengroschen bzw. 1 Taler für 6 Tage erhielten – wurden sofort bezahlt. Die Finanzierung brachte Kirchenregistrator Denecke in Verlegenheit, denn Mitte 1739 verfügte er lediglich über eine Finanzreserve von 238 Talern. Daher gewährten 1739 sowohl der Konsistorialrat und Abt des Klosters Riddagshausen, Dreißigmark, als auch die Witwe des Baumeisters Hermann Korb Kredite in Höhe von 1.000 Taler bzw. 500 Taler. 1740 erhielt der Registrator nochmals Kredite von Abt Dreißigmark und der Witwe Korb in Höhe von 1.100 Taler bzw. 500 Taler. Die restlichen Mittel wurden dem Kirchenvorrat entnommen.

1750 wurden die gesondert geführten Bauabrechnungen der Jahre 1739 und 1740 beanstandet. Registrator Denecke war im Dezember 1740 während der Bauarbeiten verstorben, und es verwundert, dass keine Bauabrechnung für 1741 von dessen Nachfolger vorliegt. Die vom Major von Blum unterschriebenen Quittungen dieses Jahres in nicht unbeträchtlicher Höhe wurden lose und ohne Nummerierung den allgemeinen Kirchenquittungen beigelegt, ohne dass diese in den diesbezüglichen Kirchenregistern vermerkt wurden. Möglich, dass die landesweite Kollekte, die laut Verordnung allerdings an das Konsistorium abgeführt werden sollte, zur Begleichung dieser Kosten diente. Welchen Betrag diese Generalkollekte erbrachte, bleibt unbekannt. Auf der Einnahmen-Seite der Bauabrechnung 1740 ist dazu nichts vermerkt, für 1741 liegt keine Bauabrechnung vor. In Christoph Wolterecks gedrucktem „Begräbnisbuch“ aus dem Jahr 1747 findet sich der Hinweis, dass die Kollekte für die Reparatur der Pilotage unter der restlichen Nordwand gedacht gewesen sei, die man auf 12.000 Taler schätzte. Doch dazu kam nicht. Wenn die Kollekte tatsächlich eingesammelt wurde: Wo verblieb das Geld?

Witwe Korb bekam jährlich 4½ % Zinsen auf ihre Kredite i.H.v. 1.000 Taler ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgte erst im Januar 1757 an deren Sohn, der noch im selben Jahr verstarb. Die Kredite des Klosters Riddagshausen wurden – mit Ausnahme eines Teilbetrages in Höhe von 100 Taler im Februar 1751 – erst ab 1756 zurückbezahlt. Zu diesem Zeitpunkt hatte man bereits weitere hohe Kredite aufnehmen müssen: der Kirchturm wurde instand-, die heutige Turmspitze aufgesetzt.

1981 wurde in der Kirche eine Heizung eingebaut. Zu diesem Zweck wurde exakt die gleiche Stelle erneut freigelegt. 1987 veröffentlichte der „Verein zur Erhaltung der Hauptkirche Beatae Mariae Virginis zu Wolfenbüttel e.V.“ ein Buch zur (Bau-) Geschichte dieser Kirche: „Soli Deo Gloria“. Darin heißt es: „Im archäologischen Fundamentbefund an der inneren nördlichen Umfassungsmauer nach Westen, im Profilschacht 1, konnten Reparaturarbeiten am Holzrost bzw. am Steinquaderfundament in ca. 4 m Tiefe unter dem Kirchenestrich für die Zeit um 1730±6 dendrochronologisch nachgewiesen werden.“ Die geäußerte Vermutung, dass eine im Corpus Bonorum überlieferte Maßnahme von 1724 ursächlich sei, ist ein gutes Beispiel dafür, das Aktenstudium eine dendrochronologische Untersuchung (Datierung anhand von Jahresringen im Holz) sowohl bestätigen als auch korrigieren kann. Denn zweifelsfrei ist hier die Reparaturmaßnahme der Jahre 1739 bis 1741 gemeint.

Quellen: NLA WO 100 N 749/2, 757, 758, 762/2, 1364-1367, 1406; 2 Alt 15333; 40 Slg 5989


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (12. November 2021). Nicht auf Felsen gebaut: Die Hauptkirche BMV in Wolfenbüttel. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pl5k


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