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Die letzte Braunschweiger Lebensrettungsmedaille

– Ein Beitrag von Stephan Schwarz, Zolling –

Orden und Ehrenzeichen haben heute nicht mehr das Ansehen, das sie einst hatten. Vielfach denken die Menschen heute nur an Kriegsauszeichnungen, wenn sie das Wort Orden hören, doch der überwiegende Teil der von den deutschen Staaten verliehenen Auszeichnungen wurde für zivile Verdienste vergeben. Eine der nobelsten Taten, für die man ausgezeichnet werden konnte, war die Lebensrettung. Hier hatte jemand einem anderen Menschen – einen völlig Unbekannten – das Leben gerettet und sein Eigenes dafür riskiert. Eine besonders bemerkenswerte Tat fand ich, als ich im Landesarchiv Wolfenbüttel die Akten für mein Buch über die Braunschweiger Orden und Ehrenzeichen studierte.

Vorgeschichte:

Schon im Jahr seines Regierungsantrittes verordnete Herzog Carl Wilhelm Ferdinand am 21. Dezember 1780, dass Untertanen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet hatten und sich dabei selbst in Gefahr brachten, zur Belohnung einen Geldbetrag ausgezahlt bekommen sollten. Der regierende Fürst wollte damit die edle Tat, die nicht selbstverständlich war, belohnen und andere anspornen gleiches zu tun. Während der Herzog mit seiner Verordnung die noblen Instinkte wecken wollte, sahen findige Betrüger darin eine Möglichkeit, ohne große Anstrengung an Geld zu kommen. Es fanden sich Paare zusammen, von denen einer behauptete, aus einer lebensgefährlichen Situation gerettet worden zu sein und der andere gab sich als sein Retter aus. Die gezahlte Belohnung teilte man sich. Da diese Betrügereien anscheinend öfter vorkamen, erließ Carl Wilhelm Ferdinand am 3. Oktober 1782, also nur zwei Jahre später, eine weitere Verordnung, in der beide Parteien zum Schwur gezwungen wurden. Er ging wohl davon aus, dass das Betrüger abhalten würde, schließlich war ein Meineid etwas Schändliches. Doch die Zahl der „Lebensrettungen“ schoss weiter in die Höhe. Die Folge war, dass die offiziellen Stellen, also Gendarmerie und andere herzogliche Behörden angehalten waren, die Berichte zu überprüfen und bei Verdacht auf einen Betrug die Auszahlung des Rettungsgeldes zu verweigern.

Ohne genaue Überprüfung des Sachverhaltes keine Verleihung der Lebensrettungsmedaille. Hier die Anweisung, dass der Vorfall genau untersucht und Zeugen befragt werden sollen. Das Originalschriftstück liegt heute im Landesarchiv Wolfenbüttel und ist unter der Signatur: NLA WO 12 Neu 13 Nr. 13573 zu finden (Foto: Stephan Schwarz).

Der regierende Herzog Carl Wilhelm Ferdinand hatte ein ganz besonderes Verhältnis zu Menschen, die ihr eigenes Leben in Gefahr brachten, um anderen Personen das Leben zu retten. Hatte er doch am 27. April 1785 seinen jüngsten Bruder Herzog Maximilian Julius Leopold verloren, als dieser bei dem Versuch, Ertrinkende aus der Oder zu retten, selbst ums Leben kam. Die Tatsache, dass ein Spross aus altem Adelsgeschlecht sein Leben gegeben hatte, um einfache Bürger zu retten, schlug damals hohe Wellen und machte dem Verstorbenen zur Leitfigur aufklärerischer Kreise in ganz Deutschland. Leopold, ein Neffe Friedrichs des Großen, hatte zum Zeitpunkt der versuchten Lebensrettung in dessen Dienst als preußischer Offizier gestanden.

Herzog Wilhelm stiftete an seinem 30. Geburtstag, dem 25. April 1836, die Braunschweiger Rettungsmedaille. Eine Besonderheit war die Tatsache, dass die Medaille statutengemäß nicht nur für die Rettung von Leben, sondern auch für die Rettung von fremdem Eigentum verliehen werden konnte. Der Autor hat allerdings in den Akten des Landesarchivs Wolfenbüttel keine dementsprechende Verleihung einer Rettungsmedaille für die Rettung von fremdem Eigentum finden können. Es ist also fraglich, ob es Verleihungen aus diesem Grund gegeben hat. Meistens wurden die Medaillen für die Rettung von Ertrinkenden verliehen. Unter den 129 Inhabern der Rettungsmedaille befinden sich 20 Personen, die zum Zeitpunkt der Rettungstat noch minderjährig, also unter 21 Jahre alt waren. Es sind auch auffallend viele Militärangehörige, jedoch keine einzige Frau unter den Lebensrettern dabei.

Das Herzogtum Braunschweig war 1836 erst der dritte deutsche Staat überhaupt, der seine Bürger mit so einer Verdienstmedaille auszeichnete und nahm damit in Bezug auf die sichtbare Belohnung einer solch noblen Tat eine Vorreiterstellung ein.

Verleihung an den Offiziers-Stellvertreters Röder

Die Verleihung an den Offiziers-Stellvertreter August Röder war die letzte Verleihung der Braunschweiger Rettungsmedaille überhaupt. Die Geschichte dazu ist anrührend und zeigt, dass selbst vier Jahre nach Kriegsbeginn manche Leute sich ihre Menschlichkeit und ihr Mitgefühl bewahrt hatten. Am 4. März 1918 sollten 400 russische Kriegsgefangene aus dem Behelfslager Zagosciniec in das Gefangenenlager Stradetsch überführt werden. Dazu mussten sie über den Bug transportiert werden, der an diesem Tag Hochwasser führte und auch Eisschollen trieben auf dem Fluss. Der Winter weigerte sich noch beharrlich, sich zurückzuziehen. Die Gefangenen sollten mit über den Fluss gespannten Drahtseilen auf Booten herüber gezogen werden. Da das Seil nicht richtig gespannt war, kam es zu Schwierigkeiten und ein Boot kenterte. Die meisten der Gefangenen konnten sich selbst retten, ein russischer Kriegsgefangener drohte jedoch zu ertrinken. Der Offiziers-Stellvertreter Röder, der das Lager Stradetsch führte, zögerte keine Sekunde und sprang ins Wasser, wo es ihm ohne fremde Hilfe gelang, den Russen zu retten und ihn an das sichere Ufer zu bringen. Dabei brachte er sich selbst in Lebensgefahr.

Die erste Seite des handschriftlich verfassten Berichtes von August Röder, in dem er über seine Rettungstat Bericht erstattet. Das Originalschriftstück liegt heute im Landesarchiv Wolfenbüttel und ist unter der Signatur: NLA WO 12 Neu 13 Nr. 13573 zu finden (Foto: Stephan Schwarz).

Der zuständige Etappenkommandant schlug August Röder daraufhin für die Verleihung der preußischen Rettungsmedaille am Band vor. Da August Röder jedoch weder die preußische Staatsbürgerschaft besaß noch die Rettung auf preußischem Boden stattgefunden hatte, verwies man an das braunschweigische Staatsministerium. Eine Voraussetzung für den Erhalt der jeweiligen Lebensrettungsmedaille der deutschen Staaten war, dass man entweder Staatsbürger dieses Landes sein musste oder der Gerettet diese Staatsbürgerschaft besaß, bzw. dass die Rettungstat auf dem betreffenden Staatsgebiet durchgeführt worden war. In Braunschweig prüfte man den Fall, vor allem wollte man feststellen, ob der Offiziers-Stellvertreter Röder bei der Rettung noch Grund unter den Füßen gehabt haben konnte, oder ob sich der Russe durch Festklammern am Drahtseil eventuell selbst hätte retten können. August Röder musste die Tat und die Umstände minutiös schildern und eine Skizze anfertigen. Nach gründlicher Untersuchung und einer entsprechenden Zeugenaussagen des Gefreiten Fischers erkannte man in Braunschweig die Voraussetzungen für die Verleihung der Rettungsmedaille als gegeben an. So bekam August Röder für die Rettung eines russischen Kriegsgefangenen fern der Heimat die Braunschweiger Rettungsmedaille am 26. August 1918 von Herzog Ernst August verliehen.

Kurz danach war der Krieg verloren, der Herzog hatte abgedankt und in der Verfassung der Weimarer Republik wurden die Verleihung von Orden sowie deren Annahme verboten. Auch die Braunschweiger Landesverfassung verbot die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. Somit konnte im Freistaat Braunschweig danach keine Lebensrettung mehr mit einer tragbaren Medaille belohnt werden.

Die Lebensrettungsmedaille des Herzogtums Braunschweig ist eine der schönsten Medaillen überhaupt, sie wurde aus 900er Silber gefertigt. Die Medaille hat einen Durchmesser von 34mm und wiegt je nach Herstellungszeitraum zwischen 23,5 und 26 Gramm.

Die Aversseite (Vorderseite) der 1836 gestifteten Lebensrettungsmedaille zeigt mittig den Namenszug des Stifters Herzog Wilhelm sowie weitere welfische Symbole, wie etwa die Löwen, Wappensymbole auf den Fahnen und den Stern (Foto: Stephan Schwarz).

Die Medaille zeigte auf der Aversseite ein gekröntes Wappenschild mit dem Schriftzug: „W“ des Stifters Herzog Wilhelm. Das Schild ist von Löwen und Fahnen umgeben. Über der Krone befindet sich ein Stern. Die Inschrift oben lautet: „EHRENZEICHEN“ und unten in drei Zeilen: „GESTIFTET / AM / XXV. APR. MDCCCXXXVI“.

Die Reversseite zeigt die Siegesgöttin, die auf einem sich windenden Seeungeheuer steht. Mit ihrer rechten Hand deutet sie nach oben auf einen Sternenkranz und in ihrer linken Hand hält sie einen Palmenzweig. Die Umschrift lautet: „MUTHIGER THATEN EHRENDER LOHN

Die Reversseite (Rückseite) der Medaille zeigt den Triumpf der Siegesgöttin über ein Seeungeheuer. Die Darstellung soll den Sieg des Lebens über die Gefahr des Ertrinkens allegorisch abbilden. Fast alle Medaillen wurden für die Rettung Ertrinkender verliehen. Entgegen der Statuten wurde die Seite von den Beliehen oft nach vorne getragen, da sie bedeutend schöner ist, als die eigentliche Vorderseite (Foto: Stephan Schwarz).

Die Rettungsmedaille wurde an einem dunkelgrünen Band getragen, verliehen wurde sie in einem roten Etui, auf deren Deckel sich die goldene Herzogskrone befindet.

Kann es einen besseren Grund geben, einen Menschen auszuzeichnen, als den hier geschilderten? Man stelle sich mal vor, so eine Tat wäre im Zweiten Weltkrieg passiert, selbst wenn ein deutscher Soldat sein Leben für das eines Gegners riskiert hätte, so wäre er wohl kaum vom NS-Staat dafür geehrt worden. Dieses Beispiel der Mitmenschlichkeit nach vier Jahren Krieg ist auch über 100 Jahre später noch wert, dass man sich daran erinnert und ein Beispiel daran nimmt.

Informationen
Im Schwarzbuch-Verlag ist im April 2020 ein dreibändiges Fachbuch über die Orden und Ehrenzeichen des Herzogtums Braunschweig erschienen. Mehr gibt es hier.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (25. August 2021). Die letzte Braunschweiger Lebensrettungsmedaille. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl5d


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