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Einzel- oder Gemeinschaftskelch: Ein Abendmahlsstreit

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Wolfenbüttel –

Das Abendmahl ist eines der nur zwei Sakramente der evangelischen Kirche. Es „sollte entweder im Einzelkelch dargereicht oder ausgesetzt werden“, empfiehlt das Landeskirchenamt der Braunschweigischen Landeskirche zu Beginn der Corona-Pandemie am 12. März 2020. Am 5. Mai 2020 empfiehlt es, „auf die Feier des Abendmahls nach Möglichkeit zu verzichten. Sollte das nicht möglich sein, solle die Austeilung nur in Gestalt der Hostie erfolgen“. Die Frage des gesundheitlichen Schutzes der Abendmahlsgäste ist durchaus nicht neu.

Am 19. Mai 1925 erreichte eine vorsichtig formulierte Anfrage das Medizinalkollegium, die Aufsichtsbehörde über das Medizinal- und Apothekenwesen des Landes Braunschweig. Der Wolfenbütteler Fragesteller wies sich als Mitglied des Kirchengemeinderates und des Kreiskirchentages aus, sein Problem war der Gemeinschaftskelch beim Abendmahl: Gemeindemitglieder würden aus hygienischen Gründen dem Abendmahl fernbleiben, schreibt er und zitiert diese sehr anschaulich: „Vor ihnen hätten unmittelbar aus demselben Kelch getrunken: eine lupuskranke Frau, ein Mann mit offener Tuberkulose, ein an ständigem Speichelfluss leidendes junges Mädchen, in zwei verschiedenen Fällen waren Nasentropfen in den Kelch gefallen, Gesichtsausschlag, Mundausschlag, ein schwerkranker Schwindsüchtiger, der bald darauf verstarb, ein Mann mit Läusen auf dem Rock usw.“

Unterschrift des Landesbischofs Bernewitz,auf dem Schreiben an Propst Beste vom 7.1.1925, NLA WO 100 N Nr. 1141.

Er schreibt weiter, dass eine von ihm durchgeführte Umfrage ergeben habe, dass 95 % der Befragten die Einführung von Einzelkelchen befürworten würden – darunter zehn Ärzte –, worauf auf seinen Antrag hin das Landeskirchenamt „trotz der Gegnerschaft des Landesbischofs“ Einzelkelche gestattet hätte. Dank einiger Spenden seien daraufhin in seiner Gemeinde bereits 120 Einzelkelche eingekauft worden.

Als eigentlicher Grund des Schreibens wird schließlich die Frage formuliert, wie denn das Medizinalkollegium antworten würde, ginge eine offizielle Anfrage des Landeskirchentages auf Beseitigung des Gemeinschaftskelches bei der Behörde ein.

Die Problematik war der Behörde nicht unbekannt, bereits 20 Jahre zuvor musste sie sich der Thematik stellen. Auslöser war damals ein Gutachten des Präsidenten des Kaiserlichen Gesundheitsamtes in Berlin gewesen, wonach Fälle von Krankheitsübertragen durch Abendmahlskelche nicht bekannt seinen, jedermann täglich Krankheitserregern – z.B. über Geldmünzen – ausgesetzt sei, und einfache Vorsichtsmaßregeln ausreichen würden: „Drehen des Kelches nach dem jedesmaligen Gebrauche und häufiges Abwischen des Randes mit einem reinen Tuche.“ Das Medizinalkollegium berichtete daraufhin der Regierung des Herzogtums, auch im Land Braunschweig seien keine Fälle von Krankheitsübertragungen bekannt geworden. Die Angelegenheit war der Behörde jedoch erkennbar unangenehm, „weil die ganze Frage mit einer gewissen, durch die Sache selbst gebotenen Zurückhaltung zu behandeln sein dürfte.“ Schließlich empfahl man aber doch, statt eines „reinen Tuches“ lieber ein „desinfizierendes Reinigungsverfahren“ anzuwenden.

Zeitgleich wurde auf einer Tagung der deutschen evangelischen Kirchenkonferenz des Jahres 1905 folgender Beschluss gefasst: „Die Konferenz empfiehlt den Kirchenregierungen die Gemeinsitte des Gesamtkelches beim heiligen Abendmahl in ihren Gebieten aufrecht zu erhalten und jeder willkürlichen Einführung des Einzelkelches mit Entschiedenheit entgegenzutreten, falls aber das Verlangen nach Gestattung desselben auf kirchenordnungsmäßigem Wege bei ihnen vorgebracht würde, etwaige Ausnahmen nur dann zuzulassen, wenn der gestellte Antrag den Sinn und die Würde des Sakraments unzweifelhaft wahrt und zum Ausdruck bringt.“

Abendmahlskelch der Ordenskirche Süpplingenburg, Foto ca. 1900, NLA WO 76 Neu Fb. 4 Nr. 305.

Der Fragesteller des Jahres 1925 wurde vom Medizinalkollegium dahingehend beschieden, „dass wir uns, falls eine entsprechend gutachterliche Äußerung von der zuständigen Behörde von uns eingeholt würde, entschieden für die Einführung des Einzelkelches aussprechen würden.“ Eine offizielle Anfrage des Landeskirchentages blieb jedoch aus.

Die entschiedene Gegnerschaft von Landesbischof Bernewitz ist dokumentiert in dessen Schreiben an Propst Paul Beste vom 7. Januar1925: „Das Mitglied Ihrer Gemeinde u. Ihres Kirchengemeinderates Herr Rentner Händler war bei mir, um mit mir über die Einführung des Einzelkelches in den Abendmahlsfeiern der Gemeinde Rücksprache zu nehmen. Er ist von Haus zu Haus gegangen, ohne Auftrag, auf eigne Initiative, hat einige Hundert Gemeindeglieder gesprochen, hat – wie glaubwürdig mitgeteilt wird – Bedenken gegen den gemeinsamen Kelch vorgetragen u. angeregt u. daher denn auch gefunden. […] Es handelt sich dabei doch nicht um den Geschmack einer Einzelgemeinde, sondern um eine Angelegenheit des Protestantismus, die nicht von einzelnen Kirchengemeinderäten oder Kreiskirchentagen zu entscheiden ist. Zudem liegen die Formen der Distribution fest, das Landeskirchenamt weiss sich nicht befugt, sie aufzuheben. Sollte wirklich der Antrag auf Einführung des Einzelkelches kommen, so würde das Landeskirchenamt – wenn es bei seiner bisherigen Stellungnahme bleibt, gestatten, dass diejenigen, welche das Abendmahl durchaus nur in dieser Form empfangen wollen, es so erhalten, aber in privater Abendmahlsfeier. Die Abschaffung der Form, in der Jesus das Sacrament eingesetzt, in der die Christenheit es von jeher gefeiert hat, ist nicht deshalb geboten, weil hier oder da Bedenken gegen sie erregt worden sind.“ Es folgt eine ungewohnt scharfe Zurechtweisung: „Wenn Niemand dem Vorgehen eines Einzelnen entgegengetreten wäre, wenn nicht ernste Bedenken dagegen aus den Kreisen des Kirchengemeinderates oder der Gemeinde selbst geäussert worden wären, so müsste ich das bedauern.“

Dessen ungeachtet genehmigte der Landeskirchengemeinderat am 12. Februar 1925 Abendmahlsfeiern mit Einzelkelchen – an vier Sonntagen im Jahr.                          

Quellen: NLA WO 12 Neu 9 Nr. 5008, 111 Neu Nr. 2975, 100 N Nr. 1141, 100 N Nr. 1169


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (14. April 2021). Einzel- oder Gemeinschaftskelch: Ein Abendmahlsstreit. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl4z


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