Eine Harzburger Bibliothekarin und ihr Streben nach Gleichberechtigung
– Ein Beitrag von Dr. Jan Freytag, Niedersächsisches Landesarchiv Wolfenbüttel –
Zwar waren 1979 der Einschätzung des Sozialhistorikers Hans-Ulrich Wehlers zu Folge die Diskriminierung der Frauen „von einer ungleich energischer und prinzipieller argumentierenden ‚neuen Frauen‘ angeprangert“ und „formalrechtlich abgebaut“ worden, dennoch, so schränkte er ein, existierten weiterhin lebenspraktische Diskriminierungen. Eine solche Diskriminierung versuchte die Leiterin der Stadtbibliothek Bad Harzburg abzubauen. „Meine Klage gegen die Stadt Bad-Harzburg richtet sich gegen den Formularaufdruck ,Herrn/Frau/Fräulein‘. Doch ich würde auch dann klagen, wenn die Formulare den Aufdruck „Herr/Frau“ trügen. Ich bin davon überzeugt, dass die verbürgte Gleichberechtigung der Geschlechter die Klassifikation der Frauen verbietet und sich darüber hinaus im gleichen Rang der Anredeformen für Männer und Frauen ausdrücken muss.“
Um die Klage in ihren historischen Kontext einordnen zu können und zu verstehen, dass es sich nicht um verschrobene Hinterzimmergedanken fernab jeglicher weiblicher Lebensrealität handelte, bietet sich ein Rückgriff auf die Abschaffung der Anrede „Fräulein“ an. Nach jahrzehntelangen Protesten hatte das Bundesinnenministerium am 16. Februar 1971 einen Erlass herausgebracht, der die Anrede Fräulein im Amtsdeutsch abschaffte. Als Fräulein wurden bis dahin unverheiratete, berufstätige Frauen bezeichnet. Somit ließ sich mit dem Wegfall des Titels „Fräulein“ zwar nicht mehr der ökonomische Status einer weiblichen Person erkennen, aber dennoch deren Ehestatus, denn so argumentierte die Bibliothekarin „Frau ist Gattungsbezeichnung und meint nichts anderes als Ehefrau, ‚die Frau von‘.“ Ihre Forderung bestand daher darin: „die Anrede Dame für die Frau, ohne Rücksicht auf Alter und Familienstand, gemäß der Anrede Herr für den Mann.“ Frauen sollten ihrer Meinung nicht mehr darauf reduziert werden Anhängsel eines Mannes zu sein. Mit diesem Gedanken befand sich die Leiterin der Stadtbibliothek Bad Harzburg ganz im feministischen Mainstream der Zeit. Yasmine Ergas schreibt in ihrem Aufsatz Der Feminismus der Siebziger Jahre: „Indem die Feministinnen einerseits das Primat des Frauseins als Kategorie politischer Identifikation behaupten und andererseits zugleich das Wesen dieser Kategorie in Frage stellen suchen sie die Idee des Frauseins sowohl zu konstruieren, als auch zu dekonstruieren.“ Die Bibliothekarin der Stadt Bad Harzburg stellte also erneut die Frage, die bereits die französische Philosophin in ihrem Werk Das andere Geschlecht gestellt hatte.
Auf Grund des prinzipiellen Charakters ihrer Klage versuchte die Bibliothekarin zunächst eine Verwaltungsklage anzustrengen, diese Möglichkeit wurde jedoch vom Stadtdirektor der Stadt Bad Harzburg abgewiesen und die Klage ans Arbeitsgericht Braunschweig verwiesen, denn „Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag gehören […] nicht vor das Verwaltungsgericht, zuständig ist das Arbeitsgericht.“ Die Klage, die in allen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde, letzteres konnte nicht erkennen wieso die Anrede Frau eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts darstelle, erzeugte ein großes bundesweites mediales Echo. So berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Fall mit der Überschrift „Männlein müssen über Dame urteilen“, das Darmstädter Echo berichtete unter dem Titel „Dame Rechenberg bleibt hart. ‚Frau ist keine Anrede, sondern Gattungsbezeichnung.‘“ Ein Leser des Schwarzwälder Boten hielt es sogar für nötig dem Arbeitsgericht Braunschweig zu schreiben „M.E. liegt der Fall aber sehr einfach, weshalb ich mich wundere, daß er sich schon 10 Jahre hinzieht. Ich habe allerdings nicht Germanistik studiert, sondern lasse mich nur vom deutschen Sprachempfinden leiten. Dies kennt die Begriffspaare Mann-Weib und Herr-Frau.“
Es maßt schon etwas seltsam an, wie der Fall der Harzburger Bibliothekarin ein gesamtdeutsches Echo erzeugen konnte, wo doch die Thematik zunächst mehr der Satire als der Realität nahezustehen scheint. Anredeformen und Amtsdeutschformulierungen erscheinen als Petitesse, geradezu als Nichtigkeit, doch auch hinter dieser Auseinandersetzung steckt eine größere Frage, die ohne den Rechtsstreit nicht in den öffentlichen Diskurs gelangt wäre. Doch zunächst ist einmal festzustellen, dass der Rechtsstreit der Bibliothekarin ein Produkt der 1970er Jahre ist und ein Anzeichen dafür, dass Frauen nicht mehr bereit waren die Gleichberechtigung vom Gesetzgeber passiv zu empfangen, sondern aktiv dafür zu streiten und ihre Vorstellungen auf dem Rechtswege durchzusetzen. Der Rechtsstreit berührt aber auch viel größere Fragen, die über den Zeitkontext hinaus gehen. Der Fall stellt Fragen zu dem Zusammenleben der Geschlechter und ihrer Abhängigkeit voneinander. Diese Fragen sind auch heute noch brennend aktuell. Daher erscheint die Bibliothekarin aus Bad Harzburg mit ihrer Rechts- und Sprachkritik mehr als Visionärin, denn als altes verbittertes Frauenzimmer. Außerdem zeigt der Fall, dass feministische Strömungen auch außerhalb des urbanen Milieus existierten, wenn auch manchmal nur in Form einer einzelnen Leiterin der Stadtbibliothek.
Quelle: NLA WO, 31 Nds Zg. 51/1989 Nr. 630
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Braunschweigischer Geschichtsverein (31. März 2021). Eine Harzburger Bibliothekarin und ihr Streben nach Gleichberechtigung. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl4y