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Teures Glockenläuten – Die Belagerung Wolfenbüttels 1761 und die Folgen

Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Wolfenbüttel

1761 wurde Wolfenbüttel von feindlichen Truppen belagert. Dass während der Belagerung die Glocken geläutet wurden, sollte sich als folgenschwerer Fehler erweisen.

Kirchentür an der Südseite der Hauptkirche BMV in Wolfenbüttel. Foto: Privat.

Es ist gewöhnlich, daß die Glocken und Uhren der Thürme in der belagerten Stadt stille stehen müssen, indem sie sonst, nach der Belagerung, dem Feinde verfallen, d. i. mit einer Summe Geldes besonders gelöst werden müssen. (Julius Schmelzing: Systematischer Grundriss des praktischen Europäischen Völker-Rechts, Rudolstadt 1820, Seite 208)

1761 war ein Kriegsjahr mit weitreichenden Folgen für alle Kirchen der Stadt Wolfenbüttel. Zwar beliefen sich die Einnahmen der Hauptkirche BMV in diesem Jahr auf unglaubliche 17.600 Taler, 5 Groschen und 2 Pfennig. Diesem Betrag lag jedoch auch eine sehr ungewöhnliche Ausgabe zu Grunde: Am 12. Oktober 1761 musste eine kriegsbedingte Ausgabe i.H.v. 14.242 Taler getätigt werden. Weil so viel Bargeld nicht vorhanden war, wurden Kredite in exakt dieser Höhe aufgenommen. Die um diesen Betrag bereinigte Einnahme der Kirche i.H.v. 3.358 Taler entsprach dem jährlichen Durchschnitt.

Die Hintergründe sind als Fußnote der Wolfenbütteler Stadtgeschichte bekannt: Im Siebenjährigen Krieg standen am 8. Oktober 1761, einem Donnerstag, feindliche Truppen vor der Stadt, das Hauptquartier war in Fümmelse. Nachts um 2 Uhr begann das Bombardement, das erwidert wurde. Eine Brandbombe traf am Samstagabend das Kleine Schloss. Zur Löschung des Brandes wurde vom Feind ein Waffenstillstand angeboten, der in eine Kapitulation überging. Noch in der Nacht auf Sonntag, dem 11. Oktober, wurden die Stadttore von den Belagerern besetzt. Am Mittag streckte die Garnison auf dem Stadtmarkt das Gewehr. Nach dem Gefecht bei Ölper am 13. Oktober zogen sich die feindlichen Soldaten wieder in ihr Lager zurück. Insgesamt starben zwei Einwohner und ein Soldat. Die Schäden an der Hauptkirche beliefen sich auf 321 Taler und 12 Groschen. Erst acht Jahre später, 1769, wurde die Reparatur der gänzlich zerstörten Kirchentür an der Südseite der Kirche in Angriff genommen.

Kostenvoranschlag für eine neue Kirchentür des Tischlers Hamann, 1769 (NLA WO 100 N 682).

Was während und nach der Besatzung geschah, schilderten die Provisoren (Kirchenvorsteher) der Hauptkirche in zwei Berichten an den Geheimen Rat vom 5. November und an Herzog Karl vom 1. Dezember 1761: Am ersten Tag der Belagerung fragte Opfermann Wille von der Hauptkirche beim Stadtkommandanten an, ob die Kirchenglocken geschlagen werden können, was positiv beschieden wurde. Erst beim Einmarsch des Feindes wurde damit innegehalten. Am 11. Oktober um 8 Uhr wurden die Provisoren zum Rathaus zitiert, wo ihnen der französische Grandmajor de Bouchard mitteilte, dass für die Glocken ein Betrag i.H.v. 40.000 Livres (der Bericht vom 1. Dezember nennt eine Summe i.H.v. 50.000 Livres) bezahlt werden müsse. Es war klar, dass die Glocken einen solchen Wert nicht hatten. Aber de Bouchard drohte nicht nur mit der Abnahme aller Glocken der Stadt, sondern auch mit der Gefangennahme der Provisoren. Der spätere Bericht vom 1. Dezember erweiterte die Drohung um die Beschlagnahme des in der Stadt befindlichen Silbers und sonstigen Metalls, also mit der Plünderung der Stadt. Man wies darauf hin, dass durch den Turmbau der Kirche 1750/51 die Kasse leer sei, woraufhin die Forderung auf 34.000 Livres gesenkt wurde. Die Provisoren bekamen einen Tag Zeit, diese Summe aufzubringen. 24 Stunden später überreichte man de Bouchard gegen Quittung, die als Kopie in französischer Sprache den Kirchenrechnungen beiliegt, einen Betrag i.H.v. 32.000 Livres, umgerechnet 14.242 Taler, in bar. Tatsächlich hatte man sogar 15.570 Taler zusammengetragen, was de Bouchard sehr wahrscheinlich nicht erfahren haben dürfte. Die überschüssigen 1.328 Taler wurden an die Geldgeber zurückgezahlt.

Die Herkunft der Gelder: Faktor Bruns (3.000 Taler), Hofrat Weichmann (900 Taler), Kaufmann Lüdemann (2.400 Taler), Witwe von Münchhausen (1.000 Taler), Witwe Steffens (1.000 Taler), Oberamtmann Selle (500 Taler), Hofgerichts-Depositengelder (1.000 Taler), Jude Samson Gumpel (1.307 Taler), Lehrer Wacker (125 Taler), Superintendent Österreich (500 Taler) Witwe Oldenkop (300 Taler) und Herrschaftliche Forstgelder (2.210 Taler).

Alle Einnahmen der Hauptkirche in vier Jahren hätten nicht gereicht, um das Läuten der Glocken während der Belagerung zu bezahlen. Die Kirche hatte bereits vorher Kapitalien i.H.v. 7.940 Taler angeliehen, nun beliefen sich die Verbindlichkeiten auf 22.182 Taler. Das Kirchenvermögen war geringer: Zu den seinerseits ausgeliehenen Kirchen-Kapitalien i.H.v. 15.375 Taler kamen sogenannte legierte Kapitalien i.H.v. 4.890 Taler, ein barer Vorrat i.H.v. 534 Taler und Restanten i.H.v. 220 Taler.

Zeichnung der neuen Kirchentür des Tischlers Hamann, 1769 (NLA WO 100 N 682).

Im Bericht vom 1. Dezember ersuchte man darum, die 14.242 Taler auf alle Stadtkirchen aufzuteilen. Da die Hauptkirche 5 Glocken hatte, war man bereit, 5/12 dieser Summe (= ca. 5.934 Taler) zu bezahlen, denn 12 Glocken zählte man innerhalb der Stadt. Da man wusste, dass St. Johannis mittellos war, schlug man vor, das Waisenhaus den Betrag für diese zwei Glocken zahlen zu lassen.

Herzog Karl wollte es anders: Er ließ alle Glocken der Stadt wiegen, das Gewicht aller Glocken einer Kirche wurde zum Maßstab. Am 15. Februar 1762 wurde verfügt, dass die Hauptkirche 8.602 Taler und 10 Groschen zu zahlen habe, St. Trinitatis 1.473 Taler und 14 Groschen, St. Johannis 2.001 Taler und 4 Groschen, die Schlosskirche 1.946 Taler und 14 Groschen, das Waisenhaus 109 Taler und 3 Groschen; für die Harztor-Glocke musste der gleiche Betrag gezahlt werden. Der St. Johannis-Kirche sollte das Waisenhaus den ausgerechneten Betrag vorschießen, die Bezahlung für die Harztor-Glocke sollte aus der Kriegskasse erfolgen. Auch die Zinsen sollten nach dieser Proportion aufgeteilt werden.

Die Kredite wurden aufgesplittet. Zwei Beispiele: Der des Samson Gumpel betrug 1.307 Taler. Die Hauptkirche hatte davon 467 Taler und 10 Groschen, die Trinitatis-Kirche 639 Taler und 14 Groschen, die St. Johannis-Kirche 200 Taler an ihn zurückzuzahlen. Der Kredit der Witwe Steffens i.H.v. 1.000 Taler wurde unter der St. Trinitatis-Kirche (834 Taler), dem Waisenhaus (109 Taler, 3 Groschen) und der Kriegskasse für die Harztor-Glocke (56 Taler 21 Groschen) aufgeteilt.

Den Kredit von Hofrat Weichmann (900 Taler) übernahm bald ein Bürger Osterroth aus dem Gotteslager, den des Kaufmanns Lüdemann (2.400 Taler) der Hofgerichts-Assessor Cellarius. Als die 1.000 Taler des Fürstlichen Hofgerichts auf Verordnung des Herzogs vom 31. März 1763 kurzfristig zurückgezahlt werden mussten, lieh die Frau des Oberamtmanns Vaseln in Steterburg diesen Betrag der Hauptkirche. Im August verlieh sie erneut 1.000 Taler, da Forstgelder in gleicher Höhe zurückgezahlt werden mussten, und zur Reparatur der Kirche ein drittes Mal 1.000 Taler zu je 4 %.

Quittung über 32.000 Livres, 1761 (NLA WO 100 N 1385).

Eine im Jahr 1765 in Braunschweig und Wolfenbüttel erhobene Kollekte ergab einen Erlös i.H.v. 2.500 Taler. Einen Teil davon erhielt die St. Johannis-Kirche, 2.013 Taler und 15 Groschen die Hauptkirche. Lediglich 1.649 Taler und 26 Groschen an Krediten wurden von dieser Sonderkollekte getilgt, der Rest entfiel auf Zinszahlungen.

Auf Jahrzehnte blieb es bei der kriegsbedingten Verschuldung. Die jährlichen Zinszahlungen zwischen 4 % und 5 % belasteten die Hauptkirche BMV beträchtlich. Samson Gumpel erhielt den Anteil der Hauptkirche mit 4,5 % Zinsen 1766 zurück. Die Witwe des Hofrats Cellarius bekam den Kredit 1780 zurückgezahlt, die Tochter des Oberamtmanns Vaseln, Conradine von Ditfurth aus Wetzlar, taucht noch 1784 in der Kirchenrechnung als Empfängerin von 80 Taler Zinsen auf. Erst am 23. August 1784 wurde ihr der komplette Kredit i.H.v. 3.000 Taler, umgewandelt 1765 in 2.000 Taler in Gold, zurückgezahlt. Auch der Kredit des Oberamtmanns Selle wurde 1784 zurückgezahlt. Aus der Welt waren die Schulden damit jedoch nicht, Gläubigerin wurde zu nunmehr 2 % Zinsen die Justiz-Kanzlei, bis diese und andere Schulden der Kirche, insgesamt 8.550 Taler, im Jahr 1793 auf Anordnung von Herzog Karl Wilhelm Ferdinand vom Fürstlichen Leihhaus übernommen wurden und fortan aus den jährlichen Kirchenrechnungen verschwanden. 

Quellen: NLA WO 100 N Nrn. 418, 521, 682, 768, 1509, 1385; 2 Alt Nr. 15369; VI Hs 5 Nr. 15


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Braunschweigischer Geschichtsverein (17. März 2021). Teures Glockenläuten – Die Belagerung Wolfenbüttels 1761 und die Folgen. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/pl4w


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