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Gefahr durch Home-Office vor 300 Jahren: Leibniz und die Theophanu-Urkunde

– Ein Beitrag von Dr. Martin Fimpel, Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel –

Gottfried Wilhelm Leibniz (Quelle: Herzog Anton Ulrich Museum, Braunschweig)

Home-Office ist selbstverständlich keine Erfindung von Corona. In der Frühen Neuzeit war sie nahezu Standard. Ein Großteil der Bevölkerung – Stadt- wie Landbevölkerung – arbeitete zuhause oder im sehr nahen Umfeld. Das traf aber sogar auch auf die höchsten Regierungskreise eines Landes zu. Geheime Räte kamen zwar immer wieder in Kanzleigebäuden oder Schlössern ihres Fürsten zu kollegialen Beratungen zusammen, erledigten aber ihre Einzelaufgaben vor allem in den eigenen vier Wänden. Büros für die Räte, die ihr Dienstherr zur Verfügung stellte, waren in der Regel gar nicht vorgesehen. Das führte teilweise zu chaotischen Verhältnissen. Vor allem bei überraschenden Todesfällen musste man sich beeilen, dass Regierungsakten nicht in unbefugte Hände gerieten. Sobald man von einem Todesfall eines höheren Staatsdieners erfuhr, ließ man seine Privaträume versiegeln, um die Dienstakten zu sichern.

Leibniz quittiert den Empfang der Theophanu-Urkunde am 4. Oktober 1716 (NLA WF 11 Alt Gand Fb. 1 Nr. I 17, Bl. 11.)

Ein berühmter Fall ist in diesem Zusammenhang auch der Universalgelehrte Gottfried Wilhelm von Leibniz. Im Jahre 1707 hatte er das Stiftsarchiv Gandersheim besucht und sich auch die Heiratsurkunde der Kaiserin Theophanu vorlegen lassen. Sie gilt Experten als schönste Urkunde der Welt. Sie vereinigt drei Komponenten, die sie einzigartig machen: Alter, Schönheit, Weltgeschichte. 972 wurde sie aus Anlass der Hochzeit des späteren Kaisers Otto II. mit der byzantinischen Prinzessin Theophanu ausgestellt – eine Hochzeit, welche dem neuen (römisch-deutschen) Kaiserreich die Anerkennung durch das oströmische Reich sichern sollte. Im Jahre 1716 fasste Leibniz den Plan, eine Zeichnung der Urkunde anzufertigen. Diese Arbeit wollte er jedoch nicht in Gandersheim durchführen, sondern bei sich in Hannover. Eine Ausleihe der schon damals als überaus wertvoll anerkannten Urkunde schien aber nur zu gelingen, wenn sein Landesherr, der Kurfürst von Hannover, seit 1714 Georg I., König von Großbritannien, um die Ausleihe bitten würde. Tatsächlich konnte er den König dazu bewegen, der selbst daran interessiert war, diese Urkunde zu sehen. In seinem Schreiben an die Äbtissin von Gandersheim wies er ausdrücklich darauf hin, dass Leibniz an einer „Historie“ des Welfenhauses arbeite und es „von sonderbahrer Zierde und Nutzen seyn würde, wenn man solchen Originals zur copiir- und genauen Abzeichnung habhafft werden könnte.“[1] Die Äbtissin von Gandersheim, selbst Welfin, lieh die Theophanu-Urkunde daraufhin bereitwillig nach Hannover aus. Überbringer war ein Gandersheimer Kanzleibote. Leibniz quittierte daraufhin den Empfang der Urkunde am 4. Oktober 1716.[2] Doch schon am 14. November 1716 ist Leibniz in Hannover verstorben. Sein Nachlass wurde versiegelt und auch die Theophanu-Urkunde sichergestellt. Ende März ließ der König die Urkunde nach Gandersheim zurückbringen.[3] Im dortigen Stiftsarchiv Gandersheim blieb die Urkunde bis zur Integration des Reichsstifts in das Fürstentum Wolfenbüttel 1802. Seither wird sie im Niedersächsischen Landesarchiv Wolfenbüttel verwahrt und gilt als Prunkstück unter den Archivalien weltweit.

Heiratsurkunde der Kaiserin Theophanu von 972 (NLA WF 6 Urk Nr. 11)

Lit.: Rudolf Grieser: G. W. Leibniz und die sogenannte Heiratsukunde der Kaiserin Theophanu, in Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte Bd. 51, 1970, S. 84-90


[1] NLA WF 11 Alt Gand Fb. 1 Nr. I 17, Bl. 5.

[2] NLA WF 11 Alt Gand Fb. 1 Nr. I 17, Bl. 11.

[3] NLA WF 11 Alt Gand Fb. 1 Nr. I 17, Bl. 21.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (3. März 2021). Gefahr durch Home-Office vor 300 Jahren: Leibniz und die Theophanu-Urkunde. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pl4v


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