Störung des bundesrepublikanischen Betriebsfriedens. Kritik an den letzten heimkehrenden Wehrmachtssoldaten durch VW-Arbeiter und ihre Konsequenzen
– Ein Beitrag von Dr. Jan Freytag, Niedersächsisches Landesarchiv Wolfenbüttel –
Im September 1955 reiste Konrad Adenauer mit großem Gefolge nach Moskau, um über die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik zu verhandeln. Teilmasse und Streitpunkt der Gespräche waren auch die letzten in der UDSSR verbliebenen deutschen Soldaten. Am Ende der Reise stand nicht nur fest, dass es diplomatische Beziehungen zwischen den beiden Staaten geben werde, sondern auch, dass die Soldaten in ihre Heimat zurückkehren konnten. Insbesondere für den letztgenannten Punkt bejubelten viele Deutsche den Kanzler. Beate Ihme Tuchel schreibt hierzu: „Pressefotos, auf denen sich Mütter der Kriegsgefangenen bei Adenauer nach dessen Rückkehr aus Moskau bedankten, gingen um die Welt.“ Das Bild, dass die gesamte Bevölkerung kollektiv hinter dem Kanzler gestanden habe, zeichnet auch die neuere Forschung und Überblickswerke. In seinem Monumentalopus „Der lange Weg nach Westen“ schreibt Heinrich August Winkler: „Am 9. September traf der Bundeskanzler mit einer großen Delegation in der sowjetischen Hauptstadt ein. Die „Zweistaatentheorie“, die Chruschtschow in Ost-Berlin verkündet hatte, konnte Adenauer nicht außer Kraft setzen, aber er kehrte am 13. September doch mit einem in ganz Deutschland bejubelten Erfolg nach Bonn zurück: Die Sowjetunion stimmte der Heimkehr der überlebenden deutschen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten zu.“ Sein Kollege Hans-Peter Schwarz pflichtet ihm bei: „Die eigentliche Konferenzkrise erwuchs aber gar nicht aus den voneinander abweichenden deutschlandpolitischen Positionen, sondern aus der Kriegsgefangenenfrage. Nach deutscher Auffassung ging es hier um eine elementare Angelegenheit nationaler Solidarität. Der Kanzler wusste, dass er das ganze Volk hinter sich hatte, wenn er in diesem Punkt hart verhandelte.“ Angesichts dieser Einschätzungen, die abweichenden Meinungen und Vorstellungen keinen Raum geben, sondern eher die nationale Solidarität beschwören, stellt sich aber die Frage, ob in ganz Deutschland über die Rückkehr der Soldaten gejubelt wurde und ob Adenauer wirklich das ganze Volk in dieser Frage hinter sich hatte. Dieser Text sucht nicht nach den leisen publizistischen Zwischentönen und dem anklingenden Widerspruch, er sucht nach der klargeäußerten Opposition. Fündig geworden ist der Autor in den Akten des Arbeitsgerichtes Braunschweig. Am Beispiel von drei Arbeitern aus dem VW-Werk Wolfsburg, die – unabhängig voneinander und zu verschiedenen Zeitpunkten – Kritik an der Heimkehr der Soldaten und den heimkehrenden Soldaten übten, wird gezeigt, dass es durchaus kritische Meinungen zu dem Thema gab und dass diese Opposition nicht folgenlos für die Arbeiter blieb.
Alle drei Arbeiter waren von dem durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und ihrem Weltmachtstreben unmittelbar betroffen. Einer war aus seiner Heimat geflohen, ein anderer hatte im KZ gesessen und der dritte war während des Krieges schwer verwundet worden. Alle Drei hatten eine Anstellung beim VW-Werk Wolfsburg gefunden. Als die letzten Soldaten im Oktober 1955 heimkehrten äußerten sich die Drei auf unterschiedliche Art und Weise kritisch gegenüber den Soldaten. Im ersten Fall forderten Kameraden den Arbeiter auf zwei Mark aus der Kameradschaftskasse für die Lagerverwaltung in Friedland zu spenden. Daraufhin soll der Angesprochene geantwortet haben, die Heimkehrer seien alles Verbrecher und gehörten ins Zuchthaus. Im zweiten Fall erregten sich Arbeiter, dass die Heimkehrer einem Artikel der Bildzeitung zu Folge DDR Volkspolizisten mit Gewehrkolben geschlagen hätten. Daraufhin äußerte sich der Störer: „uns hat damals auch keiner bedauert“, damit spielte er auf seine Zeit im KZ an. Im dritten Fall äußerte ein Arbeiter, dass es sich bei den Heimkehrenden nicht um Kriegsgefangene, sondern um Kriegsverbrecher handle. Die Reaktion auf die Aussagen war in keinem Fall positiv. Sie reichten von der Forderung nach Rauswurf und der Abwahl aus dem Betriebsrat über Buh-Rufe und Pfeifen bis dahin, dass eine Menschenansammlung einem der Drei einen Galgen an den Arbeitsplatz stellte. Hinzu kam, dass VW alle Drei entließ mit der Begründung, sie hätten den Arbeitsfrieden gestört. In zwei von drei Fällen wurde die Entlassung vom Arbeitsgericht Braunschweig bestätigt. In einem der Fälle urteilte das Gericht, dass die Erklärung des Klägers außerordentlich weitgehend sei und dass sie jeden sachlich und gerecht denkenden Menschen verletze, daher sei der Arbeitsfrieden massiv gestört worden.
Aus diesem kurzen Abriss wird deutlich, dass nicht die gesamte Bevölkerung die Heimkehr der letzten deutschen Soldaten aus der Sowjetunion begrüßte und dass diejenigen, die eine solche Ansicht vertreten, ihren Blick nicht auf die Verfolgten des Nationalsozialismus und dessen Opfer richten. Anhand der Reaktion der übrigen Belegschaft wird deutlich, dass ein Kollektiv der Anteilnehmenden existierte, von dem die drei Männer auf Grund ihrer Aussagen ausgeschlossen wurden mit erheblichen Konsequenzen, die von dem Verlust der eigenen Arbeitsexistenz bis zur Bedrohung von Leib und Leben reichten. Dieser kleine Text ist eine Anregung in zweierlei Hinsicht: Einerseits die Entstehung eines bundesdeutschen Kollektivs genauer zu untersuchen und das Augenmerk auf diejenigen zu richten, die sich davon ausschließen oder bewusst ausgeschlossen wurden und anderseits die Akten der Arbeitsgerichte als Quelle für die bundesrepublikanische Sozial- und Wirtschaftsgeschichte zu entdecken und in den Fokus zu nehmen.
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Braunschweigischer Geschichtsverein (22. Februar 2021). Störung des bundesrepublikanischen Betriebsfriedens. Kritik an den letzten heimkehrenden Wehrmachtssoldaten durch VW-Arbeiter und ihre Konsequenzen. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pl4u