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Kriegsende im Land Braunschweig

Der Marktplatz von Königslutter, um 1925 (Foto: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel, 50 Slg 200, Nr. 2).

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel –

Vor 75 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. Damit mussten nicht nur zerstörte Gebäude wiederaufgebaut werden, auch politische, gesellschaftliche, kirchliche, soziale und schulische Strukturen standen vor einem Neubeginn. Eine Akte der Kreisdirektion Helmstedt gibt eine detaillierte Bestandsaufnahme der Zustände am Ende des Krieges.

12 Jahre, 4 Monate und 8 Tage währte das „Tausendjährige Reich“ der Nationalsozialisten, es endete am 8. Mai 1945. Einige Regionen befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Aufbau, Königslutter etwa kapitulierte bereits am 12. April 1945. Unter einer weißen Fahne und im Beisein des Bürgermeisters übergab Otto Schönekäs den einziehenden Amerikanern die Stadt. Fünf Tage später wurde ein Ordnungsdienst gegründet, ca. 50 Mann stark, um Plünderungen in der Stadt zu verhindern. Es wurden verhaftet: Bürgermeister Zehring, ein SS-Standartenführer, der Polizeimeister, der wichtige Aktenstücke vernichtet hatte, Hauptwachtmeister Lampe und weitere Angehörige von Partei und Staat. Am 11. Juni 1945 berichtete Alfred Ahrens unter dem Briefkopf der Stadtpolizeibehörde Königslutter am Elm, dass Ruhe und Ordnung eingekehrt seien.

Anlass dieses Berichtes war eine Verfügung des Landrats vom 9. Juni 1945, gerichtet an die Bürgermeister der Städte Helmstedt, Schöningen und Königslutter betreffend den Zustand der Versorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Kanalisation), die Finanzlage und die Angelegenheiten der Polizei. Die Leiter der Amtsgerichte Helmstedt, Schöningen und Königslutter wurden aufgefordert, über die Belegung der Gefängnisse Bericht zu erstatten. Zuletzt wurden die Pröpste gebeten, „über die insoweit interessierenden kirchlichen Angelegenheiten Ihrer Probstei bis zum 13. d.M. die entsprechenden Angaben zu machen.“

Pünktlich gingen die Berichte ein. Propst Distelmann aus Königslutter listet lediglich die Pfarrstellen der Propstei auf und fügt den Satz an: „Die Gemeinden Königslutter, Süpplingen, Räbke haben bezw. unterstützen örtliche Gemeinde-Schwesternstationen. – In fast allen Gemeinden der Propstei bestehen Evangelische Frauenhilfen zur Durchführung kirchlicher Betreuung und Hilfsbereitschaft.“

Propst Lehmberg aus Vorsfelde berichtet ausführlicher: „Aus allen Orten wird von der Freude der Bevölkerung berichtet, von dem Druck, um des Glaubens willen Schaden zu erleiden, befreit zu sein.“ Die Kirchen und Pfarrhäuser wurden im Krieg nicht beschädigt, die Gottesdienste sind wieder gut besucht. Der von der Militärregierung gestattete Religionsunterricht findet großen Anklang. Für die 43 Ortschaften der Propstei stehen nur 5 Pastoren zur Verfügung, wovon drei gesundheitlich stark angeschlagen sind. Ein Auto wäre wünschenswert. Er schließt: „Die Unsicherheit auf den Straßen hat leider noch nicht aufgehört. Darunter leiden die Erwachsenen, die den Gottesdienst besuchen wollen, wie auch die Kinder, die den Unterricht im Pfarrort bekommen und deshalb über Land gehen müssen. Die Bevölkerung erhofft sehnlich die baldige Behebung des Übelstandes“.

Ausschnitt aus dem Bericht des Propst Padel aus Helmstedt über die Zustände in der Propstei Helmstedt im Frühjahr 1945 (Foto: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel, 94 N, Nr. 506).

Am ausführlichsten berichtet Propst Padel aus Helmstedt, seine Propstei umfasst 21 Ortschaften: „Das kirchliche Leben war in der Propstei nie besonders rege, eine Ausnahme bildete eigentlich nur Helmstedt. In den letzten Jahren machte sich der Druck der NSDAP auf das kirchliche Leben sehr bemerkbar. Es fanden Kirchenaustritte statt, wenn auch nicht so zahlreich, wie die Partei es wohl erwartete. Es sind im Laufe der 12 Jahre der NS-Herrschaft nur einige hundert Personen aus der Kirche ausgetreten; aber die Leute hatten Sorge, daß sie durch Teilnahme am kirchlichen Leben sich den Unwillen der Parteigrößen zuziehen könnten. Besonders Beamte wagten darum vielfach nicht, in die Kirche zu gehen. Verboten war es für solche, die in der Partei ein Amt bekleideten, gleichzeitig ein kirchliches Amt zu übernehmen. Infolgedessen legten viele Lehrer ihre Organistenposten nieder und wir hatten oft Schwierigkeiten, besonders auf den Dörfern, Jemand zu finden, der die Orgel spielte. Unmittelbare Schwierigkeiten hat uns die Partei dadurch gemacht, daß sie durch die staatlichen Stellen ein Verbot erließ, demzufolge der Konfirmandenunterricht nicht mehr in Schulräumen stattfinden durfte. Es war das eine reine Unterdrückungsmaßnahme; denn die Klassenzimmer standen nachmittags größtenteils leer. Wir wußten auf den Dörfern oft nicht, wo wir die Kinder unterrichten sollten, besonders im Winter, da man in die kalte Kirche nicht gehen konnte. Öffentliche Einladungen zu den Gottesdiensten und Werbungen für kirchliche Veranstaltungen waren verboten. Die Gestapo hat mich einmal verhören lassen, weil ich zu einem evangelischen Männerabend durch Werbezettel eingeladen hatte. Nachteile entstanden der Kirche auch dadurch, daß der Staat der Braunschweigischen Landeskirche eine Finanzabteilung aufgezwungen hatte, die nichts weiter war als eine parteimäßig arbeitende, staatliche Überwachungsstelle des kirchlichen Lebens, mit dem immer deutlicheren Zweck, das kirchliche Leben zu unterdrücken. Dafür ein Beispiel statt vieler anderer: in Büddenstedt mußte die Kirche niedergelegt werden, weil das ganze Dorf infolge des Fortschreitens des Kohlenabbaues geräumt werden mußte. Die Braunschweigischen Kohlenbergwerke waren verpflichtet, in dem entstehenden Dorf Neu=Büddenstedt ihrerseits eine Kirche zu erstellen. Statt nun den Bau dieser Kirche auf Kosten der BKB. anzunehmen und zu veranlassen, ließ sich die Finanzabteilung das Geld auszahlen, und eine Kirche wurde nicht gebaut. Seit dem Zusammenbruch der Partei hat das ganze kirchliche Leben einen merklichen Aufschwung genommen. Zur Veranschaulichung dessen bringe ich Beispiele aus meiner Gemeinde, der Stephani Gemeinde hier in Helmstedt. Die Zahl der Besucher unserer Gottesdienste hat sich verdreifacht. Zu Pfingsten waren in den beiden Festtagen etwa zweitausend Menschen in der Kirche, sonst waren es wenige Hundert. In den Kindergottesdiensten zählten wir sonst reichlich hundert Kinder, jetzt sind es vierhundert. Eine ganze Reihe aus der Kirche ausgetretener Personen hat sich schon jetzt wieder aufnehmen lassen, und in einigen Familien sind alle Kinder nachgetauft worden. Unsere evangelischen Männer- und Frauenabende werden stark besucht, die Zahl der Teilnehmer hat sich etwa verdoppelt. In Schöningen, der anderen Stadt meiner Propstei, ist die Entwicklung ähnlich. In den Dörfern ist es verschieden; auch da ist es so, daß man in mehreren Dörfern einen erfreulichen Aufschwung feststellen kann. Am stärksten empfanden wir hier den Umschwung der Lage darin, daß wir den Kindergarten wieder übernehmen konnten. Dieser war vor Jahren von der Kirche gegründet worden, mußte aber dann der NSV. überlassen werden. Jetzt ist der Kindergarten und der Kinderhort wieder ein Werk unserer evangelischen Gemeinde. Durch eine Verfügung des Landeskirchenamtes vom 28. Mai 1945 wurde den Pfarrern bekannt gegeben, daß durch die Besatzungsbehörde der evangelisch-lutherischen und der katholischen Kirche Gelegenheit gegeben wird, sofort für alle schulpflichtigen Kinder einen Religionsunterricht einzurichten. Die Kirche bestimmt die Lehrkräfte und den Unterrichtsstoff. Überall gehen die Pfarrer nun daran, dieser Verfügung entsprechend, einen kirchlichen Religionsunterricht anzufangen. So erscheint in dem heutigen Nachrichtenblatt unsere Aufforderung an die Eltern, ihre Kinder für diesen Unterricht anzumelden. Der Beginn eines allgemeinen Religionsunterrichts zeigt ganz besonders deutlich, daß unsere Kirche durch den von uns genommenen Druck der Partei neue Möglichkeiten der Arbeit erhält.“

Der Bericht aus der katholischen Pfarrgemeinde St. Ludgeri holt weit aus: „Die kath. Pfarrgemeinde St. Ludgeri verdankt ihr Entstehen dem hl. Ludgerus, der um das Jahr 800 in Helmstedt weilte. Im Jahre 1802 wurden die Mönche des Ludgeri-Klosters vertrieben und das Klostergut zwangsweise verstaatlicht. Für die kath. Gemeinde wurden Pfarrer bewilligt, der laut Vertrag vom Staate jährlich 2900 RM als Besoldung erhielt. Außerdem zahlte der Staat durch die Domänenkammer als Kultuskosten 240, RM; ferner besoldete man den Küster und den Windmacher für die Orgel.“ Es folgt ein Hinweis auf die Aussetzung aller Zahlungen in den letzten Jahren und die Repressalien, die die ursprünglich vom Bonifatiusverein besoldeten Lehrer der katholischen Privatschule, die 1925 auf die Stadt Helmstedt überging, zu erleiden hatten: „Seit 1937 war aber den Geistlichen die Abhaltung des Religionsunterrichtes in der kath. Schule verboten […] jetzt ist endlich der Religionsunterricht wieder in vollem Umfange wie vor der Nazi-Herrschaft im Gange. Es werden z.Zt. ca. 350 kath. Kinder religiös unterrichtet.“ Der Bericht schließt: „Unsere herrliche Ludgeri-Kirche brannte vor 3 Jahren vollständig nieder. Von der Kriminalpolizei wurde als Ursache angegeben ,Kurzschluss!‘ Gegen diese Brandursache sprechen aber manche Gründe.“

In Westdeutschland konnte sich das kirchliche Leben nun ungestört entwickeln. Östlich von Helmstedt jedoch sollten die staatlichen Repressalien noch weitere 40 Jahre andauern.  

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel, 94 N Nr. 506.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Braunschweigischer Geschichtsverein (3. Mai 2020). Kriegsende im Land Braunschweig. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pl47


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