270 Jahre Apotheke in Stadtoldendorf. Teil 2: Der Streit
– Ein Beitrag von Meike Buck, Braunschweig –
1750 erhielt der Apotheker Heinrich Ludwig Homann das Privileg, in Stadtoldendorf eine Apotheke zu betreiben, vor 200 Jahren zog sie an ihren heutigen Standort an den Markt. Anlass, die Geschichte der Apotheke und ihre Apotheker genauer anzusehen. Teil 2: 1799 bis 1807: Philipp Conrad Braunholz – Ein streitlustiger Apotheker.
Nach dem Tod des Apothekers Johann Homann war es nur naheliegend, dass sich auch Philipp Conrad Braunholz um das freigewordene Apotheken-Privileg bewarb. Er war als Provisor eingesetzt worden, keine leichte Aufgabe, wie er zugab. „Der Wahrheit gemäß bekenne ich, daß ich die Apotheke ganz in Verfall fand, so daß ich selbst an den nöthigsten Medicamenten einen solchen Mangel antraf, daß ich das Publicum, das dieses schon lange geduldet hatte, recht herzlich bedauerte.“ Es gelang ihm, den schlechten Ruf, den die Apotheke zu Lebzeiten des Homann gehabt hatte, zu verbessern, „durch Fleiß und Genauigkeit im Arbeiten, mit höflichem Betragen gegen jedermann.“ Dass ihm das nur teilweise gelang, lag auch an den schwierigen Vermögensumständen der Witwe. „Und ließ nichts unausgeführt, was mir zum Wohl des Publicums nötig erschien. Leider konnte ich bey der [schwierigen] Lage nicht alles verbessern und mich blos auf das Nöthigste einschränken, allein ich bin überzeugt, daß ich stets nach meiner Pflicht handelte und mich eifrigst bemühete den Namen eines gebohrenen Unterthanen von Ewl. Hochfürstlicher Durchlaucht nicht bloß zu führen, sondern auch zu verdienen.“
Philipp Conrad Braunholz kam aus Braunschweig, hatte in Hildesheim, Lüneburg und Einbeck gearbeitet. Auch der Vater setzte sich für seinen Sohn ein, „da ich völlig überzeugt bin, daß gedachter mein Sohn, in Rücksicht seines bisherigen Betragens und angewandten Fleißes, dieser Gnade nicht unwürdig ist.“
Die Ärzte bestätigen Braunholz „das beste Zeugnis eines accuraten und geschickten Apothekers“, sein Lebenswandel sei „gut und still“. Mit 24 Jahren war Braunholz zwar noch recht jung, aber „wir hören sehr oft zu unserer Freude von auswärtigen Leuten, welche Medicin bedürfen, daß sie alle jetzt sehr zufrieden sind.“
Die Witwe Homann bat ebenfalls um Erteilung des Privilegs, sie richtete verzweifelte Worte an den Herzog: „In dieser meiner betrübten Lage habe ich mich entschlossen, mich selbst Ihro Herzoglicher Durchlaucht zu Füssen zu werfen und nochmals demüthigst zu bitten, mir das Privilegium auf hiesige Apotheke für mich und meine Erben gnädigst zu ertheilen.“ Mit fünf unversorgten Kindern waren die Einkünfte aus der Apotheke besonders wichtig für sie und als der Apotheker Binheile aus Einbeck anbot, sie zu heiraten, sah sie ihre Chancen steigen. „Iezt ereignet sich ein Umstand, der für mich und meine Kinder von äußerster Wichtigkeit ist. Es hat sich nemlich ein geschickter Apotheker, der bereits meine Jahre hatt und 45 bis 46 Jahre alt ist, gemeldet und ist gewillet mich zu eheligen, wenn ich so glücklich sein sollte, dass Privilegium auf hiesige Apotheke zu erhalten.“
Doch das Kollegium traute ihr die Führung der Apotheke nicht zu und verlieh das Privileg 1799 an Braunholz. Wenig später bat dieser zusätzlich um Erteilung der Erlaubnis für den Handel mit Materialwaren, Viktualien und Gewürze, wie auch Homann sie gehabt hatte. „Nachdem ich bey Fürstl. Ober-Sanitäts-Collegio examiniret, gehörig verpflichtet, und mir die Apotheke hieselbst übertragen worden, habe ich meine Einrichtung hiernach getroffen, und nicht allein das ganze Waarenlager übernommen, sondern auch beträchtliche Ankäufe gemacht, wozu ich beträchtliche Geldsummen negociret, um sowohl jederzeit gute Medicin als sonstige bisher in der Apotheke verkauften Waaren liefern zu können.“ Doch er bekam die Antwort, dass der Handel mit „Material-Waaren und Viktualien als Baumöhl, Essig, Zucker Thee, Caffee und Gewürze ausdrücklich verboten“ sei, der Handel mit Wein und Branntwein hingegen erlaubt. Der frühere Apotheker Homann habe anfangs nur wenige Artikel gehandelt, zum Schluss aber gar nicht mehr. Seit 1782 war bereits kein Wein mehr im Weinbuch eingetragen worden. Braunholz hatte jedoch unvorsichtigerweise aus Braunschweig, wo er zu seiner Vereidigung und Bestallung als Apotheker war, eine große Menge Gewürzwaren direkt mitgebracht, ohne vorher die Konzession abzuwarten. Auch der Stadtoldendorfer Kaufmann und Gildemeister Klingemann hatte ihm bereits Gewürze verkauft.
Das Sanitäts-Collegium diskutierte die Vor- und Nachteile des Privilegs. So war Klingemann bisher der einzige Gewürzhändler, der somit die Preise bestimmen konnte. Das Privileg würde auch die Attraktivität der Apotheke mit mehr Verdienstmöglichkeiten steigern und Braunholz habe einen Gewürzhandlungs-Lehrbrief. Dagegen sprach die wachsende Konkurrenz für die anderen Händler, zudem gab es Bedenken, die eigentliche Arbeit der Apotheke könnte unter dem Handel leiden. Auch sei in der Stadt kein Bedarf für eine weitere Weinhandlung. Braunholz war es außerdem gelungen, in die Kaufmannsgilde aufgenommen zu werden, die neben ihm rund fünf Stadtoldendorfer Kaufleute umfasste, dazu zwei aus Dassel und einer aus Kaierde. Schließlich verlieh das Collegium Braunholz die Konzession für den Gewürzhandel, der Weinhandel jedoch blieb verboten.
1801 wagte Braunholz einen neuen Versuch. In Stadtoldendorf könne man Wein nur im Ratskeller und bei zwei Kaufleuten bekommen, so dass der Wunsch nach einer weiteren Verkaufsstelle existierte. „Es ist nehmlich gegründet, daß in hiesiger Stadt kein Haus ist, wohin sich vornehmere Bewohner hiesiger Stadt und umliegenden Gegend wenden und allda Wein geschenkt bekommen können.“ Braunholz hatte Glück, der Weinschank im Haus wurde erlaubt, lediglich der Verkauf außer Haus blieb verboten. „Wir sind demnach des unvorgerichtlich dewotesten Dafürhaltens, daß Suplicanten der Weinhandel im Hause auf die in petito oder Suplike sich selbst gesezte Beschränkung gegen eine jährliche Recognition von 5 Groschen an hiesige Kämmerey vorerst auf drey Jahre wohl gnädigst zu concediren, hingegen aller Weinschank ausser dem hause bey Verlust der Concession gnädigst zu untersagen.“
Klingemann und Wollenweber, die beiden in Stadtoldendorf zum Weinschank konzessionierten Händler, beklagten sich bald über den Ausschank in der Apotheke. Immer mittwochs versammelten sich Hauptmann von Honrodt, Superintendent Wolff, Oberamtmann Körber, Amtmann Weidner, Doktor Goesche und die Advokaten Wilcke und Mittendorff. Dass jedoch auch Wollenweber selbst und der Sohn des Kaufmanns Klingemann dabei waren, machte die Klage unglaubwürdig und wurde abgewiesen. Außerdem profitierte auch Klingemann von dem Verkauf, denn Braunholz bezog seinen Wein bei ihm. Als jedoch die Verlängerung der Konzession anstand, machte Braunholz einen weiteren Vorstoß und bat um Ausweitung auf den Verkauf und den Handel außer Haus.
Schließlich schien sich der Konflikt zu entschärfen, als Braunholz 1805 seine Apotheke mit allen Privilegien für 8.050 Taler in Gold an den Apotheker Philipp Christian Wagener aus Goslar verkaufte. Er selbst plante, eine Apotheke in Kölleda in Sachsen zu kaufen. Wagener übernahm das Wohnhaus mit allen Nebengebäuden und Anbauten, die Apotheke mit der Einrichtung, dazu die Verpflichtung, die beiden ältesten Lehrlinge noch ein halbes Jahr zu geschäftigen. Der Käufer übernahm auch die Verbindlichkeit, die Mittwochs- und Sonntagsassemblee der Honoratioren auszurichten. Der Kaufmannsinnung kam diese Entwicklung sehr gelegen, sie sah die Möglichkeit, dem neuen Besitzer direkt den Weinhandel und -Ausschank zu verbieten.
Doch der Magistrat schritt ein und hob den Verkauf zunächst auf, solange das Privileg nicht erteilt war. Es sei nämlich an eine Person gebunden und hätte gar nicht weiterverkauft werden dürfen.
Doch der Apotheker Wagener konnte den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen und es kam zum Prozess. Braunholz änderte seine Pläne und pachtete die Apotheke in Goslar, geriet aber in Schwierigkeiten, als Wagener in Konkurs geriet. Wagener klagte auf Annullierung des Kaufvertrages, er wolle nur das Haus zahlen, das Privileg von Braunholz jedoch hinzubekommen. Als er verlor und in Berufung ging, wurde die Neubesetzung der Apotheker notwendig.
1807 verpflichtete Braunholz Philipp Daniel Heinrich Kellner als Administrator seiner Apotheke. Dem Rat gegenüber behauptete er jedoch, wieder nach Stadtoldendorf ziehen und die Apotheke selbst führen zu wollen. Er hoffe, „das Vertrauen durch gleichen Fleiß und besonderen Eifer wieder herzustellen“. So bat er beim Rat um Überlassung des Privilegs. Das war jedoch nur eine Enttäuschung, er verschwieg dabei, dass er es nur an Dritte weiterverkaufen wollte. Kellner jedoch zeigte an, Braunholz, jetzt Verwalter der einzigen Goslarer Apotheke, habe ihn aufgefordert, „sich zu erklären, was er ihm für das Apotheken-Privilegium geben wolle.“ Außerdem wusste er zu berichten, dass Braunholz sich in Goslar mit der Tochter des Doktor Welge verlobt hätte, es sei also abzusehen, dass er „Goslar nie wieder mit Stadtoldendorff vertauschen“ werde. Dem Rat kam das ganz gelegen, aufgrund der vielen Auseinandersetzungen mit Braunholz war man froh, wenn er die Apotheke nicht wieder übernehmen würde. Sollte der Administrator Kellner beim Sanitätskollegium einen guten Eindruck hinterlassen, so würde man ihm die Konzession verleihen. Andernfalls sei es auch denkbar, wenn ein Apotheker aus Holzminden oder Eschershausen die Apotheke als Filiale führen würde.
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Braunschweigischer Geschichtsverein (22. Juni 2020). 270 Jahre Apotheke in Stadtoldendorf. Teil 2: Der Streit. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl4a