270 Jahre Apotheke in Stadtoldendorf. Teil 1: Die Gründung
– Ein Beitrag von Meike Buck, Braunschweig –
1750 erhielt der Apotheker Heinrich Ludwig Homann das Privileg, in Stadtoldendorf eine Apotheke zu betreiben, vor 200 Jahren zog sie an ihren heutigen Standort an den Markt. Anlass, die Geschichte der Apotheke und ihre Apotheker genauer anzusehen. Teil 1: 1750 bis 1799: Heinrich Ludwig und Johann Georg Andreas Homann – Eine Apotheke für Stadtoldendorf.
Am 17. April 1747 ging ein Brief beim Magistrat der Stadt Stadtoldendorf ein. Der Landphysikus Dr. Wachsmuth aus Holzminden bat für seinen Sohn Johann Daniel, „eine Apotheke in Stadtoldendorf auf seine Kosten einzurichten, gnädigst zugestanden werden möglich in Unterthänigkeit angeflehet.“ Dieser habe fünf Jahre in einer Apotheke in Nordhausen gelernt und in Bückeburg und Herford gearbeitet. Bisher gab es in der Stadt weder eine Apotheke noch einen Arzt, Kranke mussten in das 15 Kilometer entfernte Holzminden fahren. Und daran sollte sich zunächst nichts ändern, auch das Gesuch des Dr. Wachsmuth wurde „nicht für rahtsam gefunden, da wegen der Nähe beyder Orte eine Apotheke die andere ruiniren und beeinträchtigen wird“, wie der Magistrat urteilte.
Es war nicht das erste Gesuch dieser Art in Stadtoldendorf und es blieb auch nicht das letzte. Die Anfrage des Apothekers Heinrich Ludwig Homann 1749 um eine „Concession zur Anlegung einer Apotheke in Stadtoldendorf“ löste wieder mal eine Debatte aus, Gerichtschultheiß Caspar Heinrich Wilcken wandte sich schließlich an den Herzog, „da Ewl. Herzogs Durchl. für das Leben, Gesundheit und Wohlfahrt dero getreuen Unterthanen gnädigste Vorsorge tragen.“ Wilcken sprach sich für die Einrichtung einer Apotheke aus, denn die Kranken würden in der jetzigen Situation einen Besuch beim Arzt und das Einnehmen von Medikamenten so lange hinauszögern, bis „fast alle Hoffnungen zur Gesundung verloren“ seien. Viele könnten es sich zudem nicht leisten, einen Arzt aus einem anderen Ort holen zu lassen. „Ich halte nicht dafür, dass ich einen weitläufigen Beweis zu führen nötig habe, wenn ich behaupte, daß aus diesen Mangel mehrentheils solche Folgen entstehen, die für hiesige Einwohner und die in hiesiger Stadt wohnenden Unterthanen schädlich und Ewl. Herzogs Durchl. Obengeführter gnädigsten Intention entgegen seyn.“
Herzog Carl I. gab schließlich seine Zustimmung, „Wir lassen uns gnädigst gefallen, daß dem kleinen Apotheker Homann die Anlegung einer Apotheke zu Stadt-Oldendorf unter denen von euch vorgeschlagenen Bedingungen gestattet werde.“ Das Privileg wurde ab Ostern 1750 für neun Jahre erteilt und erlaubte Homann zudem den Handel mit Gewürzen, Öl und Farben. Wein und Branntwein durfte er ausschenken, verpflichtete sich aber, seine Arzneien in der Fürstlichen Apotheke in Braunschweig am Eiermarkt einzukaufen. Hausierern und fremden Ärzten war es nun verboten, eigene Medikamente zu verkaufen und Pflaster, Balsam und Salben herzustellen. In den ersten sechs Jahren durfte zudem in nahegelegenen Städten wie Eschershausen keine Apotheke angelegt werden, um keine Konkurrenz entstehen zu lassen. In einem Eid schwor Homann dem Herzog, dass er „ein solches Leben und Wandel führen wollet, wie es einem ehrlichen Apotheker, der Gott und seinen Oberen davon gute Knechtschaft zu geben gedenket, zustehet.“
Homann verpflichtete sich, Medikamente nur selbst oder durch einen Gesellen oder Lehrburschen fertigen zu lassen – niemals aber durch seine Frau oder Kinder. Gefährliche und giftige Sachen musste er sicher verwahren und verschließen. Surgier- und Brechmittel durfte er nicht ohne Rezept ausgeben, auch musste er den Patienten raten, zu einem Arzt zu gehen. Bei Fieber, Brust- oder anderen Krankheiten sollte er den Verkauf des Medikamentes ganz verweigern. Zudem sollte er „niemanden in einigen Stücken sich über ihn zu beschwehren rechtmäßigen Ursachen geben, wie er dann auch die Medicamenta mit höchster Sorgfalt und Fürsichtigkeit zu verfertigen und zu zurichten damit nicht etwa durch Säumniß oder Unvorsichtigkeit jemanden an seiner Gesundheit oder gar am Leben Schaden geschehen und soll er, da wider beßeren zuversicht dergleichen geschehen, deshalb Rede und Antwort stehen.“ Die ersten drei Jahre war Homann von den Abgaben befreit, ab Ostern 1754 zahlte er jährlich 2 Thaler an das Amt Wickensen. Die Apotheke wurde im Haus Ass.-Nr. 137 eingerichtet, direkt am Teichtor an der südwestlichen Stadtmauer, das Laboratorium befand sich in einem Nebengebäude.
Die erste Überprüfung der Apotheke in Stadtoldendorf erfolgte 1752. Im Bericht bemängelt das Medizinal-Collegium, dass einzelne Arzneimittel fehlten bzw. verdorben und von einigen zu wenig Vorräte vorhanden seien. Die Kritik wies Homann zurück und erwiderte, „daß aber einige Fehler von dem Landphysico bemerket worden ist die Schuld nicht mir, sondern der Zeit beyzumeßen, weil die Visitation meiner Apotheke im Monath Merz […] fürgenommen worden, und durch den Winter hindurch einige aqua destilatae sich bekanntermaßen sehr leicht corrumpieren können, welches aber keinesweges wäre observirt worden, wenn die Visitation vermögen Fürstl. Medicinal Ordnung Cap. III § 17 nach Michaelis geschehen wäre. Hieraus ist aber nichts anders zu schließen, als daß der Land-Physicus Wachsmuth bloß und allein die Absicht gehabt, mich bey fürstl. Collegio Medico in eine übele Opinion zu bringen.“ Ob Dr. Wachsmuth Homann noch nachtrug, dass das Gesuch für seinen Sohn zur Anlage einer Apotheke wenige Jahre vorher abgelehnt worden war?
Auch sah sich Homann dem Vorwurf ausgesetzt, er würde Kranke behandeln, „praxis medico“ betreiben. Das war ihm jedoch verboten, stattdessen musste er die Patienten an Dr. Wachsmuth nach Holzminden verweisen. Der Apotheker rechtfertigte sich, er habe lediglich Medikamente an Ratsuchende verkauft, „und hat Gott auch meinen Fleiß und Arzney dergestalt gesegnet, daß dadurch die Gesundheit derer Kranken wieder hergestellet worden.“
Doch der Ärger ging weiter. 1754 war beim Fürstlichen Ober-Sanitaets-Collegium „sehr glaubhaft“ angezeigt worden, dass Homann „mehrentheils untaugliche und schlecht verfertigte Medicamenta tam simplicia quam composita, führe, auch selbige um einen übermäßigen Preis verkaufe.“ Der Holzmindener Landarzt Sievers beantragte eine sofortige Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass der Apotheker einem Dorfbewohner ein falsches Medikament verkauft und damit dessen Tod befördert hatte. Insgesamt verhielt Homann sich bei den Visitationen der Apotheke ungebührlich und widerspenstig gegenüber dem Landphysikus Wachsmuth.
Für Homann kam hinzu, dass er auch sechs Jahre nach Erteilung des Privilegs noch kein eigenes Gebäude besaß. Den Prozess gegen den Inspektor Löhrs, dessen Haus er hatte kaufen wollen, hatte Homann „wider alles mein Hoffen und Verschulden gäntzlich verloren“, die Unkosten seien so beträchtlich, dass er den Anbau eines Hauses nicht fortsetzen könne. In einer gemieteten Wohnung könne er aber keine Apotheke führen. So bat er den Herzog, die Apotheke zu übernehmen und ein Haus auszubauen und ihm die Apotheke zur Administration zu übergeben.
Aber das Collegium medicum war skeptisch. Ein Bericht führte aus, dass Homann von Anfang an „sehr zänkisch, unruhig und widerspenstig“ gewesen sei. So habe er 1751 die Witwe des Diacons Jäger aus ihrem Haus vertreiben und ihr seine gemietete Wohnung überlassen wollen. Da es ihm nicht gelang, habe er aus Wut deren Dienstmagd ohne Grund ohrfeige. Darüber sei es mit dem Sohn der Witwe zu einem Streit und einer Prügelei gekommen, seitdem würde er stark hinken.
1776 ordnete das Sanitäts-Kollegium an, dass der Sohn des Apothekers Homann Johann Georg Andreas, der seit vielen Jahren in der Apotheke arbeitete, eine Prüfung als Apothekergehilfe ablegen sollte. Vater und Sohn stritten jedoch oft, das Verhältnis zwischen ihnen war insgesamt sehr schwierig. Darauf angesprochen, ob er nicht seinem Sohn die Apotheke überlassen wolle, habe Homann geantwortet, das werde „mit seinem Willen so lange er lebte, nicht geschehen“, berichteten Bekannte. Im Gegensatz zum Vater bemühe der Sohn sich sehr um die Kunden, sei jedoch „hitzigen Getränken ergeben“ – er trank zu viel.
1778 starb Vater Homann, ohne seine Nachfolge in der Apotheke geregelt zu haben. Um einen Überblick über den Zustand der Apotheke zu bekommen, forderte das Sanitäts-Kollegium eine Untersuchung. „Nachdem am 27ten vorigen Monats [Juni] erfolgten Absterben des Apothekers Hohmann zu Stadtoldendorf hat Ew. Herzogl. Durchl. Gehorsamstes Ober-Sanitäts-Collegium sich genöthiget gesehen, über das Betragen seines als Gesellen examinirten und bewilligten Sohnes und über den eigentlichen Zustand der Apotheke von dem Stadt-Magistrat daselbst und dem Land-Physicus Dr. Sievers Bericht zu fordern.“ Der Bericht ergab jedoch eine „Unordnung“ in der Apotheke, wegen des übermäßigen Alkoholkonsums des Sohnes und auch der Witwe Homann sei die Herstellung der Arzneien nicht mehr zuverlässig, „so haben wir zu Abwendung alles zu besorgenden Unglücks unter dem heutigen dato dem Stadt-Magistrat requirit, die Versiegelung der Officin und Materialien-Cammer sogleich vorzunehmen.“ Zugleich wurde über einen Aufruf in den Braunschweigischen Anzeigen ein neuer Apotheker gesucht.
Der junge Homann protestierte entschieden gegen die Versiegelung der Apotheke. „So hat mich dieses sehr betrübt, nicht allein in Betracht meiner selbst, sondern vorzüglich meiner Familie, die dadurch in den größten Nothstand gesetzt werden würde, wen[n] ich emigriren müsste.“ Er gab zu: „Es ist zwar bey Lebzeiten meines Seel. Vaters die Gewohnheit gewesen, des Morgens Aqua vitae zu nehmen, jedoch ist dieses nie in übermaaßen geschehen, so daß dadurch dem publico Unglück und Schaden hätte verursachet werden können.“ Die Kunden seien immer mit ihm zufrieden gewesen, jetzt habe er dem Alkohol „gänzlich entsaget“. Er versprach: „Die Accuratesse in meinem Metier wird also wie bisher mein pflichtmäßiges Augenmerk seyn.“
Erst 1784 gibt es wieder einen Bericht, Homann habe sich vor einem Jahr Geld geliehen, um die Apotheke zu erweitern. Der Lebenswandel habe sich gebessert, er verstehe sich gut mit seiner Frau, die dafür sorge, dass er nicht mehr trinkt. „Wir glauben daher, daß ihm die hiesige Apotheke wohl ferner zur Verwaltung mit der Bedingung überlassen werden könne, wenn er in seiner Besserung fortfahren würde.“
Aber bereits im Mai 1789 kam es zu neuerlichen Klagen: die Apotheke sei nicht vorschriftsmäßig sauber, außerdem „habe ich sogar vor kurzem jedoch 1 oder 2mal, ganz fehlerhafte praeparation der von mir verschriebene Arzneien beobachtet“, berichtete der Arzt Dr. Apfel, auch habe er Homann betrunken angetroffen. Trotzdem behielt er die Konzession.
1799, rund 20 Jahre nach der Übernahme der Apotheke und bereits schwer krank, formulierte Homann etwas melancholisch: „Trübsale mancher Ort trafen mich in dieser Zeit, die ich glücklich zu überstehen gesucht habe, welche indessen mir keine frohe Aussicht in die Zukunft gewähren könnten. Mit kummervollem Herzen kann ich nur meine treue Ehegenossin, meine 5 Kinder ansehen, wenn ich mir den Zeitpunkt denke, da mir Gott abrufen würde.“ Schließlich bat er um das Privileg für seine Erben. Sein Vermögen habe er in die Apotheke investiert, wenn er sterben sollte – „und daß dieser Zeitpunkt sehr nahe sey, fühle ich nur zu gut“ – würden seine Frau und Kinder unversorgt sein. Der älteste Sohn habe seine Apothekenlehre noch nicht abgeschlossen, der jüngste sei erst sechs Jahre alt.
Seine Bitte war noch nicht verhandelt worden, da starb Homann im Februar 1799. Zunächst wurde Philipp Conrad Braunholz, der bereits als Geselle in der Apotheke arbeitete, geprüft und schließlich als Provisor vereidig.
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Braunschweigischer Geschichtsverein (26. Mai 2020). 270 Jahre Apotheke in Stadtoldendorf. Teil 1: Die Gründung. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pl48