Ein peinlicher Indizienprozess für die Braunschweigische Kirche
– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Wolfenbüttel –
Es war ein Indizienprozess, an dem die Öffentlichkeit regen Anteil nahm. Der Beschuldigte: Ein Braunschweigischer Pastor. Das Urteil des Landgerichts in Braunschweig: Schuldig! Wenige Jahre nach diesem Schuldspruch verstarb der Pastor in Hannover; bis zum Schluss hatte er seine Unschuld beteuert.
Die „Evangelisch-lutherischen Wochenblätter“ bedauerten, ohne Nennung des Namens des Pastors: „Das, was wir im Interesse unserer Gemeinde am meisten beklagen, ist dies, daß die ganze Geschichte wieder so vor der Öffentlichkeit breitgetreten ist […] Der durch die vielen spaltenlagen Zeitungsberichte angerichtete Schaden ist das Schlimmste an der ganzen Affäre.“ Dem wurde im „Evangelischen Gemeindeblatt für das Herzogtum Braunschweig“ widersprochen, worin – diesmal unter Nennung des Namens – die breite Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens gewürdigt wurde.
Kurz nach Prozessende berichtete Oberlandesgerichtsrat a.D. Pessler aus Braunschweig im „Pitaval der Gegenwart. Almanach interessanter Straffälle“ ausführlich und sachlich über das Verfahren, ohne den Namen des Pastors zu nennen. Medizinalrat Dr. Gerlach, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt in Königslutter und Gutachter vor Gericht, publizierte seinen Befund bereits einen Monat nach Abschluss der Hauptverhandlung in der „Psychiatrisch-Neurologischen Wochenschrift“. Der Titel: Der Fall Pastor Lang. Anonyme und pseudonyme Briefschreiberei.
Geboren wurde L. 1849 in Thüringen. Aufgrund der mit „gut“ bestandenen theologischen Prüfungen wurde ihm 1881 die Pfarrstelle in Heckenbeck verliehen, zu welcher auch Dankelsheim und Clus als Filialen gehörten. Wenige Jahre später begannen Streitigkeiten mit dem Kantor in Dankelsheim, die das Dorf in zwei Lager spalteten. 1894 erhielt das Konsistorium ein Schreiben, dessen Absender unklar blieb, worin dem Kantor vorgeworfen wurde, während der letzten Christfeier den Altar betreten, freie Rede gehalten sowie Liturgie und Segen gesungen zu haben, außerdem, dass wiederholt beim Abendmahl nicht genug Wein vorhanden war. Viele weitere anonyme und pseudonyme Schreiben folgten, schließlich ein Brief, worin sich ein ehemaliger Mitarbeiter L.s, Seidel mit Namen, als Urheber der Schreiben bekannte; L. führte schriftlich aus, dass Seidel ihn verfolgt und mehrmals Geld von ihm erpresst habe. Ein Brief vom Dezember 1895, unterschrieben „Fr. Bertram“, worin dem Konsistorium empfohlen wurde, den Geisteszustand des Pastors untersuchen zu lassen, beendete – vorerst – die Serie von anonymen und pseudonymen Briefen.
11 Jahre später kursierten in Dankelsheim erneut anonyme Briefe, einer davon mit einem Zwanzigmarkschein und der Aufforderung versehen, in einer Privatklagesache des Pastors gegen den Kantor eine unwahre Angabe zu machen. Aufgrund dieses Schreibens begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln und kam zu dem Schluss, dass der Pastor der Urheber der Briefe der Jahre 1894/95 und des Jahres 1906 gewesen sein muss. Die Vorfälle 1894/95 waren verjährt, die aktuellen nicht. Zwei Kategorien von anonymen Schreiben gab es: Schreiben, die den jeweiligen Empfänger beschimpften, und Schreiben, die den Pastor erniedrigten, darunter viele an die Mägde von L., unflätig-zotigen Inhalts, die den Verdacht der Briefschreiberei auf den Kantor lenken mussten. Im Januar 1908 ging ein mit Unterschrift des Pastors versehenes, an die Staatsanwaltschaft gerichtetes Schreiben ein, worin dieser eingestand, seit Frühjahr 1906 geistig gestört zu sein, der Kantor ganz und gar unschuldig sei und alle anonymen Briefe von ihm stammen würden.
Es folgte eine Hausdurchsuchung. Zwar bestritt L. die Urheberschaft des Geständnisbriefes und aller anonymen Briefe, das aus seiner Wohnung stammende Belastungsmaterial, die Untersuchungen des Gerichtschemikers und übereinstimmenden Gutachten zweier Handschriftenvergleicher reichten jedoch zur Anklageerhebung aus. Am 28. Januar 1908 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben unter Einbehaltung der Hälfte der Bezüge. Seine Berufspflichten hatte er bis zuletzt voll und ganz erfüllt.
In der Nacht nach der Hausdurchsuchung erlitt L. einen Tobsuchtanfall, er begab sich in ein Goslarer Sanatorium. Zwei Wochen später erließ das Amtsgericht Haftbefehl, im Untersuchungsgefängnis beging L. einen Selbstmordversuch. Daraufhin wurde er in der Heil- und Pflegeanstalt Königslutter auf seinen Geisteszustand hin untersucht.
Vom 14. bis 21. August 1908 fand die Hauptverhandlung beim Landgericht Braunschweig statt. Sowohl das Staatsministerium als auch das Konsistorium entsandten einen Beobachter. Der Herzog wurde bereits seit März 1908 über den Stand der Angelegenheit informiert. Zwischen dem 6. und 7. Verhandlungstag erlitt L. zwei weitere Tobsuchtanfälle, blieb aber verhandlungsfähig. Am 8. Verhandlungstag wurde das Urteil gesprochen, wonach L. wegen Beleidigung in zehn Fällen und wegen versuchter Nötigung in einem Fall zu einer Gefängnisstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt wurde.
Der Seidelbrief und L.s Antwort darauf wurden, obwohl verjährt, ebenfalls im Urteil erwähnt, hatte doch Seidel in Amerika beteuert, bereits 1884 ausgewandert zu sein. Die Aussagen L.s in dieser Angelegenheit konnten nicht stimmen, und auch weitere Aussagen wurden widerlegt. In einzelnen Briefen kamen Anklänge an den Thüringer Dialekt und Redewendungen vor, die einem Geistlichen geläufig sein mussten, insgesamt waren sie sehr sprachgewandt. Der Kantor, der an einer durch das Alter bedingten Gedächtnisschwäche litt, konnte nach Urteil der Schriftsachverständigen die Briefe nicht geschrieben haben. Briefumschläge, Papier und Tinte der anonymen Briefe deckten sich mit den bei der Hausdurchsuchung bei L. vorgefundenen Beweismitteln. Zweifel blieben: Selbst im ungezwungenen Verkehr war nie ein zotiges Wort aus dem Munde des Pastors vernommen worden.
Minister Wolff berichtete dem Herzog: „Die in der Beweisaufnahme festgestellten Umstände, die sich zum Teil ihrer Obscönität halber selbst einer Andeutung entziehen, stellen außer Zweifel, das Lang ein im stillen moralisch tief gesunkener und des Amtes eines Geistlichen völlig unwürdiger Mensch ist.“ Auch das 192 Seiten umfassende Urteil wurde dem Herzog vorgelegt.
Sofort nach Beendigung des Prozesses begab sich L. freiwillig nach Königslutter, er leugnete weiterhin. Die Revision wurde durch Urteil des Reichsgerichts vom 7. Dezember 1908 verworfen. In der Begründung wurde festgehalten, dass „kein Anlaß zur Annahme auch nur der Möglichkeit bestanden hat, daß sich der Angeklagte bei Begehung der Tat in einem seine freie Willensbestimmung ausschließenden krankhaften Zustande der Geistestätigkeit befunden habe, und ebenso hat der Sachverständige es abgelehnt, daß der Angeklagte die Briefe in Zuständen veränderten Bewußtseins (Dämmerzuständen) verfaßt habe und sich ihrer deshalb nicht mehr erinnere.“
Erst nach Prozessende kam zur Sprache, dass L. seit Jahren Opiumtropfen einnahm. Die Verteidigung stellte im Februar 1909 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der im Oktober vom Landgericht als unbegründet abgelehnt wurde. Aufgrund der sofortigen Beschwerde nahm der Strafsenat des Oberlandesgerichts eine Beweiserhebung vor, L. wurde Anfang 1910 in der Universitätsklinik in Göttingen erneut untersucht. Doch auch hier ging man davon aus, dass er zwischen 1906 und 1908 nicht an einer Geisteskrankheit gelitten habe. Am 22. März 1910 wurde die sofortige Beschwerde verworfen, der nun strafvollzugsfähige L. erhielt den Strafantretungsbefehl.
Zum Strafantritt und zum Abschluss des förmlichen Disziplinarverfahrens auf Dienstentlassung kam es nicht: Am 9. April 1910 erhängte L. sich in Hannover. Er hinterließ Frau und vier Kinder, darunter Otto L., zu der Zeit Militärpfarrer und Jahre später Pastor an St. Michaelis in Braunschweig, der seinem Vater bis zuletzt eine starke Stütze war. Trauerfeier und Einäscherung fanden in Hamburg statt.
90 Jahre nach Prozessende sollte ein noch spektakulärerer Indizienprozess gegen einen Braunschweigischen Pastor erneut die Schlagzeilen bestimmen.
Benutzte Quellen: Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Wolfenbüttel, 114 Neu Zg. 46/1986 Nr. 2328 und 12 Neu 9 Nr. 5378.
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Braunschweigischer Geschichtsverein (25. Oktober 2019). Ein peinlicher Indizienprozess für die Braunschweigische Kirche. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pl3u