Angeklagt wegen „öffentlicher Zusammenrottung“

Landgericht Braunschweig, Landesarchiv Wolfenbüttel
– Ein Beitrag von Roxane Berwinkel, Braunschweig –
Vor 100 Jahren, am 9. April 1919, rief ein Aktionsausschuss aus Gewerkschaftsvertretern in Braunschweig den Generalstreik aus. Auf dem Schlossplatz forderte die Streikleitung vor Zehntausenden die Beseitigung der „Mörderregierung Ebert-Noske“ und eine Räterepublik für ganz Deutschland. Einen besonderen Blick auf diese turbulenten Tage im Gefolge der Novemberrevolution in Deutschland bieten die Ermittlungs- und Prozessakten der Staatsanwaltschaft am Landgericht Braunschweig. Sie befinden sich im Niedersächsischen Landesarchiv Wolfenbüttel innerhalb der Bestandsgruppe 42 B Neu und umfassen im Wesentlichen eine Reihe von Unterlagen, die dort seit 1959 verwahrt werden. Es geht in erster Linie Einzelschicksale, die das historische Geschehen lebendig werden lassen.
Am 14. November 1919 beispielsweise wird vor der zweiten Kammer des Landgerichts Braunschweig gegen insgesamt 11 Personen, vor allem Arbeiter und Handwerker im Alter zwischen 19 und 38 Jahren, wegen Landfriedensbruch verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 11. April 1919 gewaltsam in die Zuckerfabrik Barum eingedrungen zu sein, um die Stilllegung der Produktion zu erzwingen (42 B Neu Fb. 6 Nr. 221). In einem anderen Fall wird eine Gruppe Arbeiter des „bewussten und gewollten Zusammenwirkens …. an einer öffentlichen Zusammenrottung“ beschuldigt und am 19. September 1919 wegen Aufruhrs angeklagt. Im Bahnhof Börßum war es am 11. April zum Schusswechsel zwischen Volkswehr und Regierungstruppen gekommen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich einem Vorauskommando der Volkswehr angeschlossen zu haben und so an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein (42 B Neu Fb. 6 Nr. 220). Bereits kurz nach dem Streikaufruf besetzte die Volkswehr u. a. die Bahnhöfe und brachte damit den Güterverkehr in Richtung Westen fast ganz zum Erliegen.
Am 13. April 1919 verhängte die Reichsregierung in Berlin den Belagerungszustand über das Land Braunschweig. In diesem Zusammenhang stand die Strafsache gegen den Fabrikarbeiter Mehde aus Bündheim, der sich vor dem Amtsgericht Bad Harzburg am 23. April 1919 wegen der Verteilung von Waffen verantworten muss (42 B Neu Fb. 6 Nr. 223). Der Fall wurde dem außerordentlichen Kriegsgericht übergeben, das am 8. Mai das Urteil fällte. Im Juni erhielt das Landgericht Braunschweig die Prozessunterlagen, die neben Urteil, Zeugenaussagen und der Aufnahmebescheinigung der Strafanstalt Wolfenbüttel auch ein Gnadengesuch (23. Juni 1919) enthalten. Mit dem Hinweis auf die „im Landtag gepflogenen Verhandlungen über Amnestie und Straferlaß“ bittet das Gewerkschaftskartell Harzburg und Umgebung für Mehde um Hafturlaub, da sich dessen Familie in großer finanzieller Not befinde. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig scheint Erkundigungen eingezogen zu haben. Ein Bericht des Polizeiwachtmeisters in Bündheim (4. Juli 1919) ist überliefert. Etwa 14 Tage später empfahl die Direktion der Gefangenenanstalten Mehde für eine Begnadigung. Auf Beschluss des Rats der Volksbeauftragten (Abt. Recht) wird ihm der Rest seiner Strafe auf Bewährung erlassen (22. Juli 1919).
Die in 42 B Neu überlieferten Ermittlungs- und Prozessakten wurden bei der Staatsanwaltschaft ausschließlich für den Dienstgebrauch und nicht zum Zweck historischer Unterrichtung geführt. Dennoch lässt sich aus ihnen ein Stück Lebenswirklichkeit in den Umbruchsjahren nach dem Ersten Weltkrieg im Land Braunschweig rekonstruieren und nachvollziehen.
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Roxane Berwinkel (5. April 2019). Angeklagt wegen „öffentlicher Zusammenrottung“. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/pl3h