Johann Wilhelm Wolfgang Breithaupt und die Aufklärung

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Wolfenbüttel – Heinrich Bokemeyer war von 1704 bis 1712 Kantor an St. Martini und Lehrer am Martineum in Braunschweig, von 1717 bis 1751 in diesen Funktionen an der Hauptkirche BMV und der Großen Schule in Wolfenbüttel tätig. Im Jahr 1715 hat er in Husum einen zwölfjährigen Schüler zuerst mit Fäusten, dann mit einer Bibel und schließlich mit dem Stock übel gemaßregelt, nur weil dieser auf die Frage, wie denn der Teufel aussehe, mit einer scherzhaften Bemerkung einem Mitschüler gegenüber reagierte.
Gut 100 Jahre später starb mit Johann Wilhelm Wolfgang Breithaupt der „letzte Vertreter der alten Orthodoxie“, wie ihn der Verfasser der 1889 erschienenen „Geschichte der Braunschweigischen Landeskirche“ nennt. Unter der Überschrift „Der Streit um den Teufel“ ist ihm darin ein ganzes Kapitel gewidmet. Bereits 1884 hatte der Verfasser in zwei Ausgaben der „Evangelisch-lutherischen Monatsblätter“ über Breithaupt einen Artikel unter der Überschrift „Braunschweigs Göze“ verfasst.
„Braunschweigs Göze“ ist eine Anspielung auf den berühmten theologischen Streit zwischen dem lutherisch-orthodoxen Pastor Goeze in Hamburg und dem Aufklärer Gotthold Ephraim Lessing in Wolfenbüttel aus dem Jahr 1778. Bereits 1761 lehrte im Land Braunschweig an der Universität in Helmstedt mit Wilhelm Abraham Teller ein Aufklärungstheologe, ab 1780 regierte mit Herzog Karl Wilhelm Ferdinand im Land ein aufgeklärter, von Abt Jerusalem erzogener Monarch.
Zwischen Bokemeyers Prügelattacke und Breithaupts Tod liegt die Blüte der Aufklärungstheologie, die alle kirchlichen Dogmen und Bekenntnisse in Frage stellte, die Bibel historisch-kritisch und das Christentum rein ethisch zu sehen begann. Dreieinigkeit, Erbsünde, Erlösung und Wiedergeburt wurden in Frage gestellt. Ein zentrales Wort der Aufklärung: Vernunft.
In Braunschweig predigten an St. Martini seit 1778 der streng lutherisch-orthodoxe Breithaupt, 1738 in Helmstedt geboren, und der 1749 geborene Aufklärungstheologe August Christian Bartels. 1788 widersprachen sich beide von der Kanzel herab. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: der Teufel.
Ausgangspunkt war eine Predigt Bartels am ersten Sonntag der Passionszeit über die Versuchung Jesu in der Wüste. Den Teufel stellte er als Vision, ein Phantasiegebilde dar, nichts Reales. Breithaupt reagierte auf diese Predigt eine Woche später an gleicher Stelle. Thema war Matthäus 15: Und siehe, ein kanaanäisches Weib kam aus derselben Gegend und schrie ihm nach und sprach: Ach HERR, du Sohn Davids, erbarme dich mein! Meine Tochter wird vom Teufel übel geplagt. Breithaupt legte der Gemeinde dar, dass der Teufel hier keine Vision oder ein Phantasiegebilde gewesen sein kann.
Der Streit verwirrte die Gemeinde. Zuerst ließ Breithaupt seine Predigt drucken, 36 Seiten stark. Auf seine Bitte hin erschien auch Bartels Predigt im Druck, versehen mit einem Vorwort, worin dieser darauf hinwies, dass seine Auslegung „den Lehren unsrer Religion in keinem Betrachte widerspreche, weil sie ja keine Glaubensartikel, sondern eine bloß exegetische Frage betrift“, er somit den Streit herunterspielte. 54 Seiten umfasste diese Schrift.
Eine Predigt drucken zu lassen war nichts Ungewöhnliches. Breithaupt hatte bereits 1777 unter dem Titel „Heilige Reden“ seine vom 3. November 1776 bis 25. Mai 1777 gehalten 14 Predigten veröffentlicht. Seine Begründung: „Damit angehende Lehrer daraus lernen, wie man das Wesentliche einer Wahrheit […] in der kurzen Dauer einer Stunde gründlich vortragen könne“. Der dritte Band der „Heiligen Reden“ erschien 1781, 31 Predigten auf 680 Seiten. Wir erfahren: Man predigte damals eine Stunde lang.
Da beide Predigten nun im Druck vorlagen, wurde der Streit auch überregional bekannt. Im August 1788 wurden sie in der in Jena erscheinenden „Allgemeinen Literatur-Zeitung“ besprochen, sehr wohlwollend die von Bartels, sehr kritisch die von Breithaupt.
Das Gefecht ging dadurch in die nächste Runde. Breithaupt verfasste eine 72seitige Streitschrift gegen Bartels und den Rezensenten unter dem Titel: „Etwas über die Versuchung Jesu Christi in der Wüste“. Sie endet: „So lange ich also reden und schreiben kan, werde ich für mein Teil die wirkliche Versuchung des Erlösers vom Teufel durch Predigten und Schriften verteidigen, und das Ansehn der heil. Schrift und die Glaubwürdigkeit der Lebensgeschichte Jesu dadurch zu sichern suchen“.
Bartels antwortete mit dem 28seitigen Druck „Collegialische Zuschrift an Herrn Superintendent Breithaupt mit nochmaliger herzlicher Bitte um collegialische Eintracht“, der durch den 22seitigen Druck „Collegialische Antwort auf eine collegialische Zuschrift des Herrn Pastors Bartels“ beantwortet wurde. Darin beschließt Breithaupt den Streit: „Sollten Sie noch einmal ein Zuschrift an mich richten, so werde ich sie als ungeschrieben ansehen, nicht lesen und nicht beantworten, es sei denn, daß mich ganz besondere und nicht vorhergesehene Umstände dazu nötigten.“
„Möchte doch der Himmel diese nicht vorherzusehenden Umstände verhüten, damit dieses unnützen und anstößigen Streits auf immer ein Ende wäre“. So wurden diese drei Drucke in der „Allgemeinen Deutsche Bibliothek“, Berlin/Stettin 1789, 89 Band, 1. Stück, kommentiert.
Der Zeitgeist war gegen Breithaupt und für Bartels, der fortan Karriere machte: Noch im Jahr 1789 wurde er Nachfolger von Abt Jerusalem als Hofprediger und Abt des Klosters Riddagshausen. Weitere hohe Ämter und Würden folgten bis zu seinem Tode im Jahr 1826.

Noch einmal stritt Breithaupt gegen die Aufklärung. 1795 wünschte der Herzog eine Verbesserung der kirchlichen Liturgie, woraufhin Vorschläge zur Änderung der Kirchenordnung aus dem Jahr 1709 gemacht wurden. Der dadurch entfachte Agendenstreit wurde erneut offen ausgefochten und eskalierte in einer anonymen Broschüre, worin Brauthaupt vorgeworfen wurde, das Reich des Teufels wieder aufzubauen. Zuvor hatte dieser sich eindeutig mit dem Druck „Über die Krollsche Apologie des Horstigschen Taufformulars“ positioniert. Breithaupts Orthographie ist leider extrem eigenwillig: „Meint derselbe [Pastor Kroll in Helmstedt] etwa, daß der unruhige und befangene Geist gewisser despotischer Aufklärer, die über die Seelen der Menschen herrschen, und keinen, auch nicht den gegründetsten, Widerspruch leiden wollen, die die Geistesruhe so vieler Christen gestört, und die Religion Jesus so sehr entstellt, und in Verfall gebracht haben, in alle Welt ausgegangen, und Niemand mehr von einer solchen Aufklärungssucht frei sey?“ Letztendlich lenkten die Juristen im Konsistorium ein, die Kirchenagende blieb gültig. Den Braunschweiger Pastoren, die eine Änderung wünschten, wurde freie Hand gegeben, diese nach eigenem Gutdünken abzuändern.
Breithaupt blieb bis zu seinem Tod Pastor an St. Martini, insgesamt 42 Jahre lang. Die 1785 erlangte Superintendentur der Inspektion Querum legte er 1799 nieder, nachdem ihm Bartels, mittlerweile auch Mitglied im Konsistorium, einen jüngeren Stadtsuperintendenten vorgesetzt hatte.
Breithaupts Kirchenlied „Die Nacht ist hin! Gott sey gepreist“, seit 1779 die Nr. 634 im Braunschweigischen Gesangbuch, wurde für die Neuausgabe 1902 nicht mehr berücksichtigt. Seine geistlichen Gedichte erschienen bereits 1767 und 1771 unter dem Titel „Heilige Lieder“ im Druck. Ein Band mit ungedruckten Predigten Breithaupts ist im Landesarchiv in Wolfenbüttel überliefert.
In der 2010 erschienenen „Geschichte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig“ wird der „letzte Vertreter der alten Orthodoxie“ nur einmal, und zwar in einer Fußnote im Zusammenhang mit dem Braunschweigischen Katechismus, erwähnt.
1817 war es dem „alten Breithaupt“ noch vergönnt, den 300. Reformationstag zu erleben und mitzugestalten – für den Lutheraner gewiss ein Herzensanliegen. Vor 200 Jahren, am 29. November 1818, ist er in Braunschweig verstorben.
Jürgen Diehl
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Braunschweigischer Geschichtsverein (17. November 2018). Johann Wilhelm Wolfgang Breithaupt und die Aufklärung. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/pl39
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