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Ein Kantor, ein Fiat und viele offene Fragen

Randverfügung Herzog Anton Ulrichs vom 16.3.1714 (NLA WF 100 N 851)

Randverfügung Herzog Anton Ulrichs vom 16.3.1714 (NLA WF 100 N 851)

– Ein Beitrag von Jürgen Diehl, Wolfenbüttel –

Am 27. März 1714 starb Herzog Anton Ulrich achtzigjährig auf Schloss Salzdahlum. Bis zuletzt hatte ihn das Schicksal des Musikers Georg Österreich umgetrieben. Österreich war 1686 auf sein Geheiß für den Wolfenbütteler Hof als Sänger engagiert worden, und es war Anton Ulrich selbst, der 1692 Taufpate von Österreichs zweitältestem Sohn wurde. 1689 nahm Österreich eine Anstellung in Gottorf an, kehrte 1702 wieder zurück und blieb bis zu seinem Tod im Braunschweigischen tätig, ab 1724 als Schlosskantor am Wolfenbütteler Hof.

1714 scheint kein gutes Jahr für Österreich gewesen zu sein. Nicht nur, dass er den Herzog bemühen musste, seinem Sohn eine Anstellung beim Kloster Riddagshausen zu beschaffen, er musste, damit dieser die Stelle antreten konnte, auch noch 10 Taler zum Kauf eines langen Mantels vom Herzog erbitten. Am 7. März dankte er dem Herzog dafür, dass dieser darauf bedacht sei, ihm selbst das Wolfenbüttelsche Stadtkantorat zu übertragen, nur um am 15. März mitteilen zu müssen, dass er den jetzigen Kantor aufgesucht habe und dieser nicht bereit sei, ihm etwas von seinen Einkünften abzutreten. Österreich bat darum, die 50 Taler, die bisher einem Studenten namens Voges zustanden, zukünftig ihm als Vergütung für das Kantorat zu übertragen, was Herzog Anton Ulrich elf Tage vor seinem Tod mit einen „Fiat“ (es geschehe) und mit kräftiger Unterschrift genehmigte.
Unter dem Datum „Braunschweig, 7. März 1714“ – richtiger wohl: 17. März 1714 – wurde diese Verfügung vom Kanzleischreiber Alberti an Generalsuperintendent Treuer nach Wolfenbüttel weitergeleitet. Im Begleitschreiben machte Alberti deutlich, dass der Herzog nicht informiert sei, was es mit dem Kantorat auf sich habe, falls man aber „dem armen Österreich darunter sein Etablissement machen würde, so geschähe Ihrer Durchlaucht darunter ein gar besonders angenehmer Gefallen, allermaßen Sie gar zu sehr jammerte, daß ein Mann, der in solchem guten Stande gelebet, sich in solche Dürftigkeit sollte verfallen sehen.“ Vorsichtig fragte Alberti an, ob es „faisable“ (machbar) sei, den Betrag, den der „beförderte Prediger Vogd“ erhalten hat, zukünftig Österreich zukommen zu lassen, was in dem Herzog in dessen “schwächlichem Zustande einige Vergnügungen und große Gefälligkeit erwecken werde.“
Da weitere Unterlagen über diesen Vorgang nicht vorliegen, könnte man schlussfolgern, dass Österreich nun Wolfenbütteler Stadtkantor wurde.
Die Verfügung dürfte Treuer in Verlegenheit gebracht haben, oblagen solche Personalien doch den oft selbstbewusst-streitbaren Kirchenprovisoren. Es ist wahrscheinlich, dass Treuer, der auch Ober-Hofprediger, Konsistorial- und Kirchenrat sowie Abt des Klosters Riddagshausen war, den Vorgang als nicht „faisable“ zu den Akten nahm, das Ableben des Herzogs abwartend.
Mit dem namentlich nicht genannten Stadtkantor dürfte Johann Jacob Bendeler an der Hauptkirche BMV gemeint sein. Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes („Direction und Information der Figural-Music“) war nur eine Hälfte von dessen Tätigkeit, die andere Hälfte bestand in der Unterrichtung der Sekunda der Fürstlichen (Großen) Schule, sei es in Griechisch, Latein, Religion oder Geographie. Ein entsprechendes Studium konnte Österreich nicht vorweisen.
Dass Bendeler von seinen Einkünften nichts abgeben wollte, verwundert nicht, hatten doch er und der Subkonrektor der Schule das Konsistorium im Mai 1713 erfolglos auf das karge Einkommen mit drastischen Worten hingewiesen; Bendeler verdiente 44 Taler jährlich zuzüglich der Akzidenzien (Nebeneinkünfte). Zum Vergleich: Das Trauergeläut für Herzog Anton Ulrich an BMV währte 6 Wochen und insgesamt 113 Stunden lang, der Glockenläuter verdiente daran mehr als 61 Taler.
Bendeler versah noch Anfang 1716 den Schulunterricht, obgleich den Kirchenprovisoren nicht verborgen blieb, dass er wegen seines üblen Gehörs von den Schülern verspottet wurde. Nach einem Schlaganfall im Frühjahr 1716 konnte er keinerlei Tätigkeit mehr ausüben, die Provisoren vertrauten kommissarisch die Sekunda einem Theologiestudenten, die Kirchenmusik einem Musiker namens Carl Ludwig Westenholtz an.
Im Herbst 1717 wurde mit Heinrich Bokemeyer ein Nachfolger gefunden, ein Schüler und Freund Österreichs, der später dessen umfangreiche Musikaliensammlung übernahm. Wegen dieser Sammlung ist Österreich Musikwissenschaftlern heute noch ein Begriff und genießt hohe Wertschätzung.
In den Kirchenrechnungen von BMV taucht der Name Österreichs nicht auf, auch die Identifizierung eines Studenten/Predigers namens Voges/Vogd war erfolglos.
Möglich also, dass Georg Österreich zwischen 1714-1716 für kurze Zeit Kantor an BMV war. Wahrscheinlicher ist, dass der Wunsch des Herzogs unerfüllt blieb.

Jürgen Diehl


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Roxane Berwinkel (22. März 2016). Ein Kantor, ein Fiat und viele offene Fragen. Braunschweigischer Geschichtsblog. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pl1q


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